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Mindestpreismechanismus für Biogas- und Biomasseanlagen eingeführt
20.07.2023
Der Senat hat heute mittels Vertrauensabstimmung das so genannte „DL Rigassificatori“ genehmigt. Darin enthalten ist auch die Festlegung von garantierten Mindestpreisen für Biogasanlagen, berichtet Senator Meinhard Durnwalder: „Damit wird jenen Biogas- und Biomassewerken, welche aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise sowie der hohen Inflation in finanzielle Nöte geraten sind, der Fortbestand ermöglicht“, erklärt Durnwalder.
 
Aufatmen bei den Betreibern der zahlreichen Biogas- und Biomassewerke zur Stromerzeugung: Im Rahmen der Gesetzesumwandlung des so genannten „DL Rigassificatori“ (Nr. 57/2023), welches am 18.07.2023 von der Kammer und am heutigen Donnerstag, dem 20.07.2023, vom Senat genehmigt wurde, wird ein Mindestpreismechanismus für die Produktion von erneuerbarem Strom aus Biogasanlagen eingeführt: „Dabei handelt es sich um eine wichtige Maßnahme, die allen Biogasanlagen, die von Fördermaßnahmen profitieren, die bis zum 31. Dezember 2027 auslaufen und die nicht auf Biomethan umstellen können, die Garantie eines Mindestpreises auf Basis der tatsächlich anfallenden Produktionskosten sichert“, berichtet Senator Meinhard Durnwalder, der sich in enger Absprache mit den Südtiroler Bioenergiegenossenschaften und Betreibern der Biogas- und Biomassewerken für die Einführung dieser Regelung eingesetzt hatte.
Die Maßnahme, so der Senator, stelle einen wichtigen Schritt für die angestrebte Energiewende von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energiequellen dar: „Die Stromerzeugung aus Biogas und Biomasse spielt eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Klimakrise. Mit der Einführung von Mindestpreisen wird jenen Biogas- und Biomassewerken, welche aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise sowie der hohen Inflation in finanzielle Nöte geraten sind, der Fortbestand ermöglicht“, betont Durnwalder.
 
Die Regelung sieht vor, dass die nationale Regulierungsbehörde ARERA innerhalb von 180 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes die Mindestpreise auf Basis der tatsächlich anfallenden Produktionskosten festlegen muss. Zudem wird in der Maßnahme festgelegt, dass die Mindestpreise jährlich aktualisiert werden: „Damit soll die Deckung der Betriebskosten garantiert werden“, erklärt Durnwalder.
Mit dieser Bestimmung sei es gelungen das Potenzial der Stromerzeugung aus Biogas und Biomasse für die Zukunft zu sichern: „Mit dieser Regelung wird die Rolle der lokalen Landwirtschaft im Energiewendeprozess gestärkt“, so Durnwalder.