Gute Gründe, SVP-Mitglied zu werden
Vorteile einer Mitgliedschaft
- Aktiv mitarbeiten und politische Ideen einbringen
- Chance, sich in den verschiedenen Richtungen (JG, Wirtschaft, Arbeitnehmer, Frauen, Senioren, Landwirtschaft) zu engagieren
- Entscheiden Sie mit, wer Ihre Interessen auf Bezirks-,Landes-, Staats- und EU-Ebene vertritt
- Als Mitglied erhalten Sie spannende Einladungen zu Informationsveranstaltungen und Diskussionen. So können Sie zum Beispiel direkt mit Ihren Abgeordneten diskutieren.
- Nutzen Sie das Weiterbildungsprogramm der Silvius-Magnago-Akademie
- Informationen und Hilfestellungen in den eigenen Mitgliedersprechstunden
Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied der SVP?
Wir freuen uns, wenn Sie Teil unserer großen Gemeinschaft werden wollen und eine WERTE-volle Zukunft mitgestalten. Füllen Sie hierfür ganz einfach das Mitgliedsformular aus, am besten gleich hier. Sie erhalten dann sofort per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Wie alt muss ich sein, damit ich SVP-Mitglied werden kann?
Jede/r Südtiroler/in hat mit Eintritt in das 15. Lebensjahr das Recht, Mitglied zu werden und soll zum Beitritt aufgefordert werden, sofern er/sie die Grundsätze und das Programm der Südtiroler Volkspartei teilt.
Wo werde ich Mitglied?
Nach unserem Statut werden Sie in der Regel Mitglied in der Ortsgruppe Ihrer Wohnsitzgemeinde. Denn unabhängig von vielen Beteiligungsmöglichkeiten auf Landesebene findet das Dabeisein bei spannenden Veranstaltungen, das Mitwirken und Mitentscheiden in erster Linie vor Ort statt.
Wer seinen Lebensmittelpunkt eher am Ort seines Arbeitsplatzes sieht, hat die Möglichkeit eine ortsunabhängige Mitgliedschaft abzuschließen. Anträge dieser Art werden von der Landesleitung direkt bearbeite. Anträge bitte direkt an info@svp.eu
Achtung: Nicht-ortsgebundene Mitglieder haben kein Wahlrecht auf Orts- und Bezirksebene.
Ich lebe nicht in Südtirol. Kann ich SVP-Mitglied werden?
Personen, die außerhalb Südtirols ansässig sind, können eine sog. Fördermitgliedschaft abschließen. Fördermitglieder werden zu Veranstaltungen eingeladen, haben jedoch kein Stimmrecht.
Gibt es die Möglichkeit, die SVP erst mal näher kennen zu lernen?
Bis zum Eintritt in das 25. Lebensjahr ist die Mitgliedschaft kostenlos. Sie können alle Rechte eines Parteimitgliedes in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 Euro. Die Mitgliedschaft muss jährlich durch die Beitragsleistung erneuert werden. Die Jahresbeitragskarte gilt als Ausweis und berechtigt, alle Rechte eines Parteimitgliedes in Anspruch zu nehmen.
Mitglieder, welche die Parteiarbeit zusätzlich unterstützen möchten, können einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 50 Euro einzahlen. Davon werden 15 Euro als Mitgliedsbeitrag und 35 Euro als einmalige – steuerlich absetzbare – Spende verbucht. Damit die Spende steuerlich abgesetzt werden kann, muss die Zahlung auf elektronischem Wege durchgeführt werden.
Die SVP finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Mit dem Geld bezahlen wir Informationen, Mitmachangebote sowie Veranstaltungen für unsere Mitglieder, aber auch Wahlkämpfe. Deshalb ist auch Ihr Mitgliedsbeitrag so wichtig!
Welche Rechte habe ich als SVP-Mitglied?
Jedes Mitglied hat ab dem 15. Tage nach Erwerb der Mitgliedschaft:
a) aktives und passives Wahlrecht in der Ortsgruppe, mit Ausnahme jener Mitglieder, die keiner Ortsgruppe zugeordnet sind;
b) passives Wahlrecht, um in übergeordnete Parteiorgane entsandt zu werden;
c) das Recht, an der Parteiwillensbildung durch Stellung von Anträgen mitzuwirken und den verschiedenen Parteiorganen Anregungen zu geben. Ausnahmen von vorgenanntem Mindestzeitraum von 15 Tagen sind bei Vorwahlen möglich. Hierfür legt der Parteiausschuss eigene Richtlinien fest.
Wenn ich Mitglied bin, an wen kann ich mich bei Fragen oder Hinweisen wenden?
Bei Fragen steht Ihnen als allererstes der/die Ortsobmann/Ortsobfrau Ihrer Ortsgruppe zur Verfügung.
Aber selbstverständlich sind auch wir Ihnen in der Landeszentrale gerne behilflich. Schreiben Sie hierzu ganz einfach eine E-Mail an info@svp.eu
Wie werden meine Daten verwendet?
Die Südtiroler Volkspartei nimmt Ihre personenbezogenen Daten ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden im Sinne des Art. 13 der EU - Verordnung Nr. 679/2016 (DSGVO) und Art. 13 des Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 196/2003 (Datenschutzkodex) vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung behandelt. Die Verarbeitung erfolgt nach den Grundsätzen der Korrektheit, Zulässigkeit, Transparenz und Wahrung der Vertraulichkeit.
Wir freuen uns, wenn Sie Teil unserer großen Gemeinschaft werden wollen und eine WERTE-volle Zukunft mitgestalten. Füllen Sie hierfür ganz einfach das Mitgliedsformular aus, am besten gleich hier. Sie erhalten dann sofort per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Wie alt muss ich sein, damit ich SVP-Mitglied werden kann?
Jede/r Südtiroler/in hat mit Eintritt in das 15. Lebensjahr das Recht, Mitglied zu werden und soll zum Beitritt aufgefordert werden, sofern er/sie die Grundsätze und das Programm der Südtiroler Volkspartei teilt.
Wo werde ich Mitglied?
Nach unserem Statut werden Sie in der Regel Mitglied in der Ortsgruppe Ihrer Wohnsitzgemeinde. Denn unabhängig von vielen Beteiligungsmöglichkeiten auf Landesebene findet das Dabeisein bei spannenden Veranstaltungen, das Mitwirken und Mitentscheiden in erster Linie vor Ort statt.
Wer seinen Lebensmittelpunkt eher am Ort seines Arbeitsplatzes sieht, hat die Möglichkeit eine ortsunabhängige Mitgliedschaft abzuschließen. Anträge dieser Art werden von der Landesleitung direkt bearbeite. Anträge bitte direkt an info@svp.eu
Achtung: Nicht-ortsgebundene Mitglieder haben kein Wahlrecht auf Orts- und Bezirksebene.
Ich lebe nicht in Südtirol. Kann ich SVP-Mitglied werden?
Personen, die außerhalb Südtirols ansässig sind, können eine sog. Fördermitgliedschaft abschließen. Fördermitglieder werden zu Veranstaltungen eingeladen, haben jedoch kein Stimmrecht.
Gibt es die Möglichkeit, die SVP erst mal näher kennen zu lernen?
Bis zum Eintritt in das 25. Lebensjahr ist die Mitgliedschaft kostenlos. Sie können alle Rechte eines Parteimitgliedes in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 Euro. Die Mitgliedschaft muss jährlich durch die Beitragsleistung erneuert werden. Die Jahresbeitragskarte gilt als Ausweis und berechtigt, alle Rechte eines Parteimitgliedes in Anspruch zu nehmen.
Mitglieder, welche die Parteiarbeit zusätzlich unterstützen möchten, können einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 50 Euro einzahlen. Davon werden 15 Euro als Mitgliedsbeitrag und 35 Euro als einmalige – steuerlich absetzbare – Spende verbucht. Damit die Spende steuerlich abgesetzt werden kann, muss die Zahlung auf elektronischem Wege durchgeführt werden.
Die SVP finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Mit dem Geld bezahlen wir Informationen, Mitmachangebote sowie Veranstaltungen für unsere Mitglieder, aber auch Wahlkämpfe. Deshalb ist auch Ihr Mitgliedsbeitrag so wichtig!
Welche Rechte habe ich als SVP-Mitglied?
Jedes Mitglied hat ab dem 15. Tage nach Erwerb der Mitgliedschaft:
a) aktives und passives Wahlrecht in der Ortsgruppe, mit Ausnahme jener Mitglieder, die keiner Ortsgruppe zugeordnet sind;
b) passives Wahlrecht, um in übergeordnete Parteiorgane entsandt zu werden;
c) das Recht, an der Parteiwillensbildung durch Stellung von Anträgen mitzuwirken und den verschiedenen Parteiorganen Anregungen zu geben. Ausnahmen von vorgenanntem Mindestzeitraum von 15 Tagen sind bei Vorwahlen möglich. Hierfür legt der Parteiausschuss eigene Richtlinien fest.
Wenn ich Mitglied bin, an wen kann ich mich bei Fragen oder Hinweisen wenden?
Bei Fragen steht Ihnen als allererstes der/die Ortsobmann/Ortsobfrau Ihrer Ortsgruppe zur Verfügung.
Aber selbstverständlich sind auch wir Ihnen in der Landeszentrale gerne behilflich. Schreiben Sie hierzu ganz einfach eine E-Mail an info@svp.eu
Wie werden meine Daten verwendet?
Die Südtiroler Volkspartei nimmt Ihre personenbezogenen Daten ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden im Sinne des Art. 13 der EU - Verordnung Nr. 679/2016 (DSGVO) und Art. 13 des Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 196/2003 (Datenschutzkodex) vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung behandelt. Die Verarbeitung erfolgt nach den Grundsätzen der Korrektheit, Zulässigkeit, Transparenz und Wahrung der Vertraulichkeit.