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"Nachbargemeinden bei vorbeugenden Fahrverboten berücksichtigen"
08.08.2019
Fahrverbote als Umweltschutzmaßnahme. Bozen hat es vorgemacht, weitere Gemeinden werden nachziehen. „Alles gut und recht und mancherorts auch notwendig“, sagt SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz. „Allerdings müssen Fahrbeschränkungen gut kommuniziert und die Konsequenzen für die Nachbargemeinden überprüft werden“. Das fordert Lanz gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Franz Locher in einem Beschlussantrag an die Südtiroler Landesregierung.
 
Ganz im Sinne des Nachhaltigkeitspaktes sollen Südtirols Bürgermeister das „Stickoxid (NO2)- Programm“ umsetzen, welches die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie den Wirtschafts- und Umweltverbänden erarbeitet hat. Dort, wo notwendig, können zur Verminderung der Stickoxid-Emissionen unter anderem vorbeugende Fahrbeschränkungen für Fahrzeuge der Euroklasse 0 und 1, sowie Dieselfahrzeuge bis zur Euroklasse 3 angewendet werden. Bisher ist Bozen die einzige Gemeinde, die sich für ein konkretes Fahrverbot entschieden hat. Nachdem die NO2-Konzentration auch in anderen Orten die Grenzwerte übersteigt, ist auch dort künftig mit Fahrbeschränkungen zu rechnen. SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz sieht Handlungsbedarf: „Hohe Stickoxid-Emissionen sind gesundheitsgefährdend. Das ist erwiesen. Ebenso wissen wir, dass die größte Stickoxidquelle der Autoverkehr darstellt. Wir müssen vor allem in den urbanen Gebieten gezielte Maßnahmen zur Reduzierung dieser Schadstoffe treffen“. Die Umsetzung des Fahrverbotes in Bozen habe jedoch zu heftigen Diskussionen geführt. „Das ist vor allem in jenen Gemeinden ein sensibles Thema, durch die der Verkehr von Nachbargemeinden ohne sinnvolle Alternative fließen muss. Für die Pendler aus dem Sarntal und aus Jenesien haben wir deshalb Sondergenehmigungen gefordert und diese nach mehreren Aussprachen und Verhandlungen erhalten“, betont der Sarner Abgeordnete Franz Locher. Lanz weist zudem auf den wirtschaftlichen Aspekt hin: „Die Nachteile, die sich für manche Betriebe durch eben solche Fahrverbote ergeben können, müssen durch gezielte Maßnahmen vermieden werden“.
Damit es künftig nicht bei jeder Fahrbeschränkungsentscheidung zu großen Diskussionen kommt, sollten alle Gemeindeverwalter/innen Südtirols vonseiten der Landesregierung zur Mitberücksichtigung der jeweiligen Nachbargemeinden aufgerufen werden. Vor der Einführung einer Fahrbeschränkung auf dem eigenen Gemeindegebiet sollten die daraus folgenden Konsequenzen für die Nachbargemeinden analysiert werden und gemeinsam sollte vorab eine akzeptable Lösung erarbeitet werden. Der Beschlussantrag wird im Herbst im Südtiroler Landtag behandelt werden.