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Nachtragshaushalt – Das Krisenmanagement kann sich sehen lassen
03.08.2020
Die Corona-Pandemie hat Südtirol – wie viele andere Länder auch – überraschend und unvorbereitet getroffen. Der Lockdown hat das soziale Leben, die Vereine, die Organisationen, die öffentliche Institutionen und ganze Branchen von einem Tag auf den anderen zum Stillstand gezwungen. „Die Folge dieses Stillstandes und der Maßnahmen, die die Wiederaufnahme des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens begleitet haben und mit denen wir uns weiterhin auseinandersetzen müssen, werden wir noch länger verspüren“, resümiert SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber in seiner Stellungnahme zum Nachtragshaushalt.

Der Mangel an Liquidität, bedingt durch die teils massiven Umsatzeinbrüche und die verschlechterte Zahlungsmoral, der Rückgang der Investitionen, das zurückhaltende Konsumverhalten und die rückläufigen Steuereinahmen werden den Landeshaushalt nachhaltig negativ beeinflussen. Dementsprechend groß sind die Herausforderungen. Tauber ist aber – gerade mit Blick auf die letzten Monate – zuversichtlich, dass es gelingen wird, diese zu meistern: „Das Krisenmanagement der Landesregierung und die getroffenen Entscheidungen in der Landesregierung und im Landtag können sich sehen lassen. Mit einem eigenen Landesgesetz, das vom Staat, trotz aller Drohungen nicht angefochten wurde, haben wir den Restart früher geschafft als anderorts, bei weiterhin flacher Infektionskurve.“
Mit gezielten Unterstützungsmaßnahmen habe das Land Südtirol die staatlichen Hilfen ergänzt und in den letzten Wochen und Monaten der Krise Arbeitnehmer und Arbeitgeber begleitet und unterstützt. Auch mit dem verabschiedeten Nachtragshaushalt werde dieser Weg weitergegangen.
Einige Sektoren wie den Tourismus, der hierzulande gemeinhin als Wirtschaftsmotor gilt, hat die Krise sehr stark getroffen. Weil die zukünftige Entwicklung der Coronavirus-Pandemie einen großen Unsicherheitsfaktor darstellt, hängt über dem zarten touristischen Aufschwung ein Damoklesschwert. „Insofern hätte ich es sehr begrüßt, wenn der ursprüngliche unbürokratische Vorschlag zur Befreiung des Tourismussektors von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ohne Nachweis von Umsatzeinbußen umgesetzt worden wäre. Von einer sicheren und stabilen touristischen Entwicklung sind wir in Südtirol noch weit entfernt“, warnt Tauber.
Auf Grund des massiven Umsatzeinbruchs im Tourismus sei aber davon auszugehen, dass ein großer Teil der Tourismusbetriebe in den Genuss der 100-prozentigen GIS-Befreiung kommen wird. „Zudem wurden im Gesetzgebungsausschuss auf meinen Vorschlag hin die Campingplatz- und Diskothekenbetreiber ebenfalls in die Bestimmung mitaufgenommen. Der Vorschlag, mittels einer Kann-Bestimmung den Gemeinden die Möglichkeit zu geben einen bestimmten Teil der GIS einheben zu können, fand keine Mehrheit. Insofern kann ich den Artikel in dieser Form mittragen“, zeigt sich Tauber mit dem verabschiedeten Text zufrieden.
An Südtirols Tourismus hängt eine ganze Wertschöpfungskette, angefangen von der Landwirtschaft über den Handel und das Handwerk, bis hin zum Dienstleistungs- und Bausektor. Gleichzeitig zahlt insgesamt nachweislich kein anderer Sektor so viel GIS, wie der Tourismus. Daher spricht sich Tauber dafür aus, dass die Steuersätze der Gemeindeimmobiliensteuer im Rahmen des nächsten Haushaltsgesetzes einer allgemeinen Revision unterzogen werden. Dabei sollten die Steuersätze der gewerblichen Wirtschaft allgemein nach unten korrigiert werden, einschließlich der Angleichung des GIS-Steuersatzes der gewerblichen Beherbergungsbetriebe an jenen von „Urlaub auf dem Bauernhof“-Betrieben und Privatzimmervermietern und der Angleichung des GIS-Steuersatzes für Produktionsgebäude an jenen für landwirtschaftliche Gebäude.