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Natur- und Nationalparkgesetz aus dem Jahr 1991 überarbeitet
23.06.2017
Weniger Einfluss seitens des Umweltministeriums und der Umweltschutzorganisationen wie WWF und Lipu zugunsten der Vertreter der Parkgemeinden, die nun selbst in sog. eigenständigen „Enti gestori“ die Naturschutzgebiete verwalten und aufwerten können. So fasst der SVP-Kammerabgeordnete Albrecht Plangger die positiven Neuerungen des am 20. Juni von der Abgeordnetenkammer genehmigten Gesetzes der Natur- und Nationalparks zusammen. „Die örtliche Bevölkerung wird mehr mit einbezogen und die Nationalparks weniger von römischen Ministerialschreibtischen oder von den Direktionen der Umweltverbände in Rom aus verwaltet. Dies ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung“, freut sich der Vinschger SVP-Parlamentarier Plangger, der das Gesetz in der Abgeordnetenkammer bei den Kommissionsarbeiten verfolgt und betreut hat. Mehr Geld von den Regionen an die Parkgemeinden, Umweltabgaben (sog. Royalities) von den Inhabern von Konzessionen zur Produktion von erneuerbarer Energie (Wasser – Wind – Biomasse – Sonne) oder Schürfrechten zur Einrichtung eines Nationalparkfonds und zur Finanzierung von Ökodienstleitungen (emunerazione dei servizi ecositemici), Frauen und Vertreter der Landwirtschaft in die Parkräte, strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (VAS), Heliskiiungverbot, Wildschweinzuchtverbot und ein transparentes Auswahlverfahren der Parkdirektoren, deren Ernennung nicht mehr ein Privileg der Umweltschutzverbände ist, sondern in welchem sei es Region als auch Parkgemeinden mitreden können. Südtirolspezifisch wird die Durchführungsbestimmung zum Nationalpark Stilfser Joch und somit dessen neues Verwaltungsmodell übernommen und die autonomen Kompetenzen des Landes im Bereich Naturparke durch die von den Senatoren bei der Behandlung im Senat eingebrachten „Sicherungsklausel“ abgesichert. Damit die Akzeptanz des Parks von Seiten der örtlichen Bevölkerung nicht aufs Spiel gesetzt wird, ist es gelungen, eine Ausnahmeregelung bei den sog. Umweltabgaben für die Parkgemeinden, die Fraktionsverwaltungen als große Grundeigentümer im Nationalpark oder lokalen Genossenschaften festzuschreiben. „Wenn diese Inhaber von Konzessionen zur Produktion erneuerbarer Energie sind, brauchen sie nicht zB 2,87 Euro pro kW mittlere Nennleistung bei Großableitungen oder 1,26 Euro kW bei mittleren Ableitungen, oder 6 Euro pro kW mittlere Nennleistung bei Biomassekraftwerken oder 50 Euro pro Kilometer nicht unterirdisch verlegten Stromverteilungsleitungen bezahlen. Dies wäre nämlich eine eklatante Schlechterbehandlung zB der Park-Gemeinden im Vergleich zu den außerhalb des Nationalparks liegenden Gemeinden“, betont der SVP-Kammerabgeordnete Plangger. „Darüber hinaus würden diese Abgaben (höchstwahrscheinlich auf Nimmerwiedersehen) bei der Erstanwendung in einen staatlichen Naturparkfond fließen und später für die Vergütung von Ökodienstleistungen verwendet werden. Diesbezüglich hat das Gesetz die Regierung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür in den nächsten zwölf Monaten zu schaffen. Das Gesetz gibt aber leider keine Gewähr, dass diese Umweltabgaben (Royalities) wieder dem Park zufließen, in welchem sie generiert wurden“, so Albrecht Plangger. „Aufgrund der Tatsache, dass im Stilfser-Joch-Nationalpark ganze Dörfer im Nationalparkgebiet liegen, war es ein weiteres politisches Anliegen der SVP-Parlamentarier, die Doppelgleisigkeiten Bürgermeister/Parkdirektor in der Urbanistik zu beheben“, betont Plangger. Gibt es einen gültigen Parkplan und Reglement sowie einen gültigen Gemeindebauleitplan, so ist der sog. „Nulla osta“ des Parks nicht mehr notwendig. Es reicht die Baukonzession der Gemeinde. Die Parkverwaltung wird somit bürokratisch arg entlastet und kann sich viel mehr auf die eigentlichen Schutzgebiete konzentrieren. „Die Regierung will außerdem prüfen, ob – im Sinne der Gleichbehandlung der Bürger – auch in den Parkgemeinden gegen die Ablehnung der Unbedenklichkeitserklärung (Nulla osta) zuerst Rekurs an die Landesregierung gerichtet werden kann, bevor man zum Verwaltungsgericht gehen muss. Heute ist man - im Gegensatz zu Bürgern die außerhalb der Parkgebietes wohnen - gezwungen, sofort Rekus vor dem Verwaltungsgericht einzulegen, was meist mit hohen Kosten verbunden ist“, erklärt Albrecht Plangger. "Mit dieser Zusage der Regierung und dem Richtungswechsel, dass in den bewohnten Gebieten vorrangig die Gemeinde und nicht der Park für die Urbanistik zuständig ist, könnten sich interessante und innovative Spielräume für den neuen Parkplan zum Stilfser-Joch-Nationalpark eröffnen, welcher derzeit in Ausarbeitung ist“, zeigt sich Plangger zuversichtlich. Beim sog. Vorpark (pre parco oder area contigua) gibt es im neuen Gesetzestext keine Verschärfung zu früher und dieser kann nur im Einvernehmen mit der Provinz und den betroffenen Gemeinden ausgewiesen werden. „Besser geregelt sind nun auch die Wildentnahme zur Wild- und Waldschadenverhütung, sodass der Rotwildmanagementplan im Nationalpark weiterhin gesichert bleibt. Es konnte darüberhinaus verhindert werden, dass alle Natur-2000-Gebiete automatisch - sprich ohne Einwilligung der Gemeinden oder Regionen - zu Naturparks werden“, so der SVP-Kammerabgeordnete Plangger abschließend. Der Gesetzestext muss nun so bald als möglich vom Senat ohne Abänderungen genehimgt werden, damit er endgültig in Kraft treten kann. Rom, 22. Juni 2017