Html.Raw(tbTexte.getText(171,1))
Topnews
Neue Verordnung unseres Landeshauptmanns (Stand: 02.04.)
03.04.2020
Gestern Abend (02.04.) hat unser Landeshauptmann eine neue Verordnung (Verordnung vom 2.4.2020, Nr. 16) unterzeichnet. Mit dieser Verordnung wurden einerseits alle Einschränkungen betreffend die Bewegungsfreiheit und die Produktionstätigkeit des Handels und der Industrie bis 13. April verlängert. Andererseits werden u.a. folgende Neuerungen eingeführt:
  • Die Aussetzung von Sportveranstaltungen und Sportwettbewerben jeglicher Leistungsstufe und Disziplin an öffentlichen oder privaten Orten. Ebenfalls ausgesetzt sind die Trainingseinheiten von Sportlern, sowohl Profi- als auch Nicht-Profi-Athleten, in Sportanlagen jeglicher Art.
  • Einführung einer neuen Bürgerpflicht, wonach die gesamte Bevölkerung, als Zeichen des Respekts für den Nächsten und die Gemeinschaft, beim Verlassen der Wohnung und in den erlaubten sozialen Kontakten, die Nase und den Mund mit geeigneten Schutzmitteln bedecken sollte. Strafen sind hierbei aber nicht vorgesehen.
  • Den Betreibern von Geschäften des Kleinhandels ist ausschließlich der Verkauf von Lebensmitteln und Grundbedarfsgütern gestattet, einschließlich Schreibwaren und anderen Artikeln des täglichen Gebrauchs.
Des Weiteren wird eine Empfehlung hinsichtlich der körperlichen Aktivitäten im Freien ausgesprochen, die in der Nähe der eigenen Wohnung durchzuführen sind. Hierzu wird erläutert, dass es den Eltern mit ihren minderjährigen Kindern gestattet ist, einen kurzen Ausgang ins Freie zu machen, da diese als körperliche Aktivität im Freien angesehen werden kann. Kontakte mit anderen Personen oder mit anderen Familiengruppen sind jedenfalls zu vermeiden.