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Pariser Vertrag als Grundlage für Südtirols Autonomie
04.09.2016
„Mit dem Pariser Vertrag wurde der Grundstein für die autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse unseres Landes gelegt“, erinnert SVP-Obmann Philipp Achammer an dessen Abschluss vor 70 Jahren, „welche in den darauf folgenden Jahrzehnten mit Beharrlichkeit und Verhandlungsgeschick umgesetzt werden konnten." Entscheidend sei darüber hinaus die internationale Absicherung der Autonomie sowie die Schutzfunktion Österreichs gegenüber Südtirol, welche durch den Pariser Vertrag besiegelt wurde. Im Friedensvertrag von Saint Germain ist 1919 das südliche Tirol bekanntlich Italien zugesprochen worden. „Für die Südtiroler Bevölkerung folgten viele Jahre der Unterdrückung und Ausgrenzung“, sagt SVP-Obmann Philipp Achammer. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges einigten sich der österreichische Außenminister Karl Gruber und der italienische Ministerpräsident Alcide Degasperi auf ein Abkommen, das – anders als nach dem Ersten Weltkrieg – erstmals einen Schutz der deutsch- und ladinischsprachigen Minderheit vorsah. „Der am 5. September 1946 abgeschlossene ‚Pariser Vertrag’ stellte neue Weichen für die Zukunft unseres Landes“, meint Philipp Achammer. „Der Weg hin zu einer wirklichen Autonomie war langwierig und schwierig.“ Das erste Autonomiestatut hatte eine autonome Region Trentino-Südtirol geschaffen – mit einer italienischsprachigen Mehrheit. „Aufgrund des Gruber-Degasperi-Abkommens, das bekanntlich Teil des italienischen Friedensvertrages – also eines internationalen Vertrages – war, war es in der Folge durch den beharrlichen Einsatz Österreichs möglich, zwei entscheidende Resolutionen der UNO-Vollversammlung zu erreichen.“ Die UNO-Resolutionen forderten Italien auf, den Pariser Vertrag umzusetzen. „Es folgten jahrelange mühsame Verhandlungen, die vor allem Landeshauptmann und SVP-Obmann Silvius Magnago in Rom geführt hat. Diese führten zum „Paket“ von 137 Maßnahmen, die einen besseren Schutz der Südtirolerinnen und Südtiroler gewährleisten sollten“, sagt Philipp Achammer. 1969 wurde das „Paket“ auf der SVP-Landesversammlung in Meran genehmigt – drei Jahre später sollte dann das Zweite Autonomiestatut in Kraft treten. 1992 wurde dann mit der Streitbeilegung die Umsetzung abgeschlossen. „Der Pariser Vertrag kann als Grundstein der Südtiroler Autonomie gesehen werden“, erklärt Philipp Achammer. „Auch wenn er nicht präzise formuliert worden ist und viele Interpretationsmöglichkeiten offen lässt, sind seine positiven Auswirkungen auf unser Land unbestritten.“ Die auf dem Gruber-Degasperi-Abkommen basierende Autonomie habe Südtirol weitgehende Eigenständigkeit, Frieden und Wohlstand gebracht. Bozen, 4. September 2016