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SVP
Quote 100: sozial gerecht, gegen negative Entwicklungen am Arbeitsmarkt
SVP-ArbeitnehmerInnen |
02.04.2019
2019-04-2
Der SVP-Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler bezeichnet die von der Regierung eingeführte Möglichkeit einer Pensionierung mit der sogenannten Quote 100 als eine längst überfällige Maßnahme im Interesse der arbeitenden Südtiroler Bevölkerung. Die Quote 100 ermöglicht es nun allen Interessierten mit einem Lebensalter von 62 Jahren eine Rente beziehen zu können. Allerdings müssen diese zukünftigen Rentner auch gleichzeitig mindestens 38 Versicherungsjahre eingezahlt haben.
„Dass diese Maßnahme richtig und notwendig ist, zeigt auch die große Anzahl an Anträgen, welche eingereicht wurden. Bis zum 27. März 2019, also ein Monat seit Inkrafttreten dieser Möglichkeit, wurden in Südtirol 504 Gesuche eingereicht“, so L.Abg. Renzler. Das sind sehr viele Anträge in einem Land wo Überbeschäftigung herrscht und die von verschiedener Seite vorgebrachte Argumentation, dass vor allem Langzeitarbeitslose und Beschäftigte von Krisenbetrieben diese Möglichkeit nützen, für Südtirol nicht ausschlaggebend sein kann, sondern es in unserem Land ganz andere Ursachen für diese Pensionierungswelle gibt.
Das durchschnittliche Lebensalter dieser Antragstellenden liegt zwischen 63 und 65 Jahre und es muss somit die Frage erlaubt sein, was bewegt diese Bevölkerungsgruppe nun eigentlich in Pension zu gehen?
„Zum Einen gilt in vielen Bereichen sicherlich die Überforderung durch die neuen Arbeitsrythmen sowie durch den vermehrten Einsatz von neuen Technologien und Arbeitsabläufen am Arbeitsplatz. Zum Zweiten aber werden viele Mitarbeiter auch von Personalchefs gemobbt, damit sie ihre Arbeitsstelle kündigen, da ältere Mitarbeiter dem Betrieb viel mehr kosten als junge Mitarbeiter. Zum Dritten sind auch gesundheitliche Probleme der Arbeitnehmer ein Grund in Pension zu gehen und nicht zuletzt die fehlende Motivation durch zu niedrigere Entlohnungen, um sich noch länger aktiv im Berufsleben einzubringen. Vor allem letzteres könnte und muss gelöst werden, und zwar in allen Bereichen der Privatwirtschaft als auch im Öffentlichen Dienst“, so Renzler.
Laut der Euopean Trade Union Confederation sind die Reallöhne, also ohne den Kaufkraftverlust durch die Inflation mitzuberechnen, im Zeitraum 2009 – 2018 in Italien um 2 Prozent gesunken, währenddem sie in Bulgarien um 87 Prozent, in Rumänien um 34 Prozent, in Polen um 30 Prozent, in Deutschland um 11 Prozent und in Frankreich um 7 Prozent zugenommen haben. Nur in Griechenland, Kroatien, Portugal und Spanien sind die Reallöhne noch mehr gesunken als in Italien. Wenn man nun bedenkt, dass man in Südtirol zum Großteil die in gesamtstaatlichen Kollektivverträgen vorgesehene Entlohnung ausbezahlt, wobei die Lebenshaltungskosten in Südtirol weitaus höher sind als im restlichen Italien, ist es wenig verwunderlich, dass so viele Arbeitnehmer jede mögliche Gelegenheit ergreifen, um in Pension gehen zu können.
Die Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie für ihre Angestellten und Arbeiter höhere Entlohnungen vorsehen und gewähren, denn nur so können die Mitarbeiter motiviert und veranlasst werden, weiterhin aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen. Dies gilt vor allem auch im Bereich des Öffentlichen Dienstes, wo bei den anstehenden Vertragsverhandlungen zum Einem angemessene Gehaltserhöhungen zu gewähren sind und zum Zweiten die Wettbewerbsausschreibungen zügig vorgenommen werden müssen.
Der L.Abg. Helmuth Renzler begrüßt außerdem das Vorhaben der italienischen Regierung, im Jahr 2020 die für den Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente notwendige Anzahl von Versicherungszeiten auf 41 Jahre zu senken. „Arbeitnehmer können die immer höher werdenden Anforderungen im Berufsleben nur dann bewältigen, wenn dies auch entsprechend finanziell vergütet wird“, betont Renzler abschließend.
„Dass diese Maßnahme richtig und notwendig ist, zeigt auch die große Anzahl an Anträgen, welche eingereicht wurden. Bis zum 27. März 2019, also ein Monat seit Inkrafttreten dieser Möglichkeit, wurden in Südtirol 504 Gesuche eingereicht“, so L.Abg. Renzler. Das sind sehr viele Anträge in einem Land wo Überbeschäftigung herrscht und die von verschiedener Seite vorgebrachte Argumentation, dass vor allem Langzeitarbeitslose und Beschäftigte von Krisenbetrieben diese Möglichkeit nützen, für Südtirol nicht ausschlaggebend sein kann, sondern es in unserem Land ganz andere Ursachen für diese Pensionierungswelle gibt.
Das durchschnittliche Lebensalter dieser Antragstellenden liegt zwischen 63 und 65 Jahre und es muss somit die Frage erlaubt sein, was bewegt diese Bevölkerungsgruppe nun eigentlich in Pension zu gehen?
„Zum Einen gilt in vielen Bereichen sicherlich die Überforderung durch die neuen Arbeitsrythmen sowie durch den vermehrten Einsatz von neuen Technologien und Arbeitsabläufen am Arbeitsplatz. Zum Zweiten aber werden viele Mitarbeiter auch von Personalchefs gemobbt, damit sie ihre Arbeitsstelle kündigen, da ältere Mitarbeiter dem Betrieb viel mehr kosten als junge Mitarbeiter. Zum Dritten sind auch gesundheitliche Probleme der Arbeitnehmer ein Grund in Pension zu gehen und nicht zuletzt die fehlende Motivation durch zu niedrigere Entlohnungen, um sich noch länger aktiv im Berufsleben einzubringen. Vor allem letzteres könnte und muss gelöst werden, und zwar in allen Bereichen der Privatwirtschaft als auch im Öffentlichen Dienst“, so Renzler.
Laut der Euopean Trade Union Confederation sind die Reallöhne, also ohne den Kaufkraftverlust durch die Inflation mitzuberechnen, im Zeitraum 2009 – 2018 in Italien um 2 Prozent gesunken, währenddem sie in Bulgarien um 87 Prozent, in Rumänien um 34 Prozent, in Polen um 30 Prozent, in Deutschland um 11 Prozent und in Frankreich um 7 Prozent zugenommen haben. Nur in Griechenland, Kroatien, Portugal und Spanien sind die Reallöhne noch mehr gesunken als in Italien. Wenn man nun bedenkt, dass man in Südtirol zum Großteil die in gesamtstaatlichen Kollektivverträgen vorgesehene Entlohnung ausbezahlt, wobei die Lebenshaltungskosten in Südtirol weitaus höher sind als im restlichen Italien, ist es wenig verwunderlich, dass so viele Arbeitnehmer jede mögliche Gelegenheit ergreifen, um in Pension gehen zu können.
Die Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie für ihre Angestellten und Arbeiter höhere Entlohnungen vorsehen und gewähren, denn nur so können die Mitarbeiter motiviert und veranlasst werden, weiterhin aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen. Dies gilt vor allem auch im Bereich des Öffentlichen Dienstes, wo bei den anstehenden Vertragsverhandlungen zum Einem angemessene Gehaltserhöhungen zu gewähren sind und zum Zweiten die Wettbewerbsausschreibungen zügig vorgenommen werden müssen.
Der L.Abg. Helmuth Renzler begrüßt außerdem das Vorhaben der italienischen Regierung, im Jahr 2020 die für den Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente notwendige Anzahl von Versicherungszeiten auf 41 Jahre zu senken. „Arbeitnehmer können die immer höher werdenden Anforderungen im Berufsleben nur dann bewältigen, wenn dies auch entsprechend finanziell vergütet wird“, betont Renzler abschließend.
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