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SVP
Rat der Gemeinden: „Ohne verpflichtende Quote keine Chance“
SVP Frauen |
13.03.2021
2021-03-13
„Es ist immer wieder dasselbe Lied“, zeigt sich Landesfrauenreferentin Renate Gebhard verärgert über die Aussage, wonach sich für die Neuwahl des Rates der Gemeinden keine Frauen finden würden, „Das stimmt schlichtweg nicht. Mehrere Frauen hätten sich gerne in den Rat der Gemeinden eingebracht: kompetente, beherzte und einsatzfreudige Frauen.“, bescheinigt Gebhard dem Gemeindenverband bezüglich der Handhabe und Organisation der heutigen Wahl „ein Armutszeugnis.“ Sich auf die Frauenquote als Grundsatzbeschluss herauszureden, sei billig.
Ohne verpflichtende Quote habe die Chancengleichheit augenscheinlich keine Chance, bemerkt die SVP-Landesfrauenreferentin. „Genug der selbstgefälligen Schönwetterreden zum Tag der Frau: diese bringen uns nicht weiter, deswegen reden wir Klartext: Ohne verpflichtende Quote geht nix“, so Renate Gebhard und fordert konkrete Schritte. „Es braucht dringend eine Gesetzesänderung, in der die gerechte Vertretung beider Geschlechter im Rat der Gemeinden für alle verständlich und ohne Interpretationsspielraum festgeschrieben wird. Auch muss der Wahlmodus so angepasst werden, dass er der gerechten Geschlechtervertretung, wie vom Gesetz eigentlich vorgesehen, Rechnung trägt und eine Nichteinhaltung muss die Nichtigkeit der Wahl bzw. allfälliger Beschlüsse zur Folge haben. Damit sei auch gesichert, dass sich in Zukunft niemand mehr mit fadenscheinigen Ausreden herausreden kann“, so Gebhard abschließend.
Ohne verpflichtende Quote habe die Chancengleichheit augenscheinlich keine Chance, bemerkt die SVP-Landesfrauenreferentin. „Genug der selbstgefälligen Schönwetterreden zum Tag der Frau: diese bringen uns nicht weiter, deswegen reden wir Klartext: Ohne verpflichtende Quote geht nix“, so Renate Gebhard und fordert konkrete Schritte. „Es braucht dringend eine Gesetzesänderung, in der die gerechte Vertretung beider Geschlechter im Rat der Gemeinden für alle verständlich und ohne Interpretationsspielraum festgeschrieben wird. Auch muss der Wahlmodus so angepasst werden, dass er der gerechten Geschlechtervertretung, wie vom Gesetz eigentlich vorgesehen, Rechnung trägt und eine Nichteinhaltung muss die Nichtigkeit der Wahl bzw. allfälliger Beschlüsse zur Folge haben. Damit sei auch gesichert, dass sich in Zukunft niemand mehr mit fadenscheinigen Ausreden herausreden kann“, so Gebhard abschließend.
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