Html.Raw(tbTexte.getText(171,1))
Rechtlicher Rahmen für UNESCO-Anerkennungen genehmigt
06.07.2023
2023-07-6
Der Südtiroler Landtag hat heute den UNESCO-Gesetzesentwurf genehmigt. Dadurch werden die Führung und Weiterentwicklung der UNESCO-Anerkennungen in Südtirol umfassend geregelt.
„Mit diesem Gesetz sind die Voraussetzungen für eine weitere erfolgreiche Entwicklung des UNESCO-Welterbes geschaffen. Damit werden die Wichtigkeit und Bedeutung desselben, aber auch die Verantwortung für uns und unsere Nachkommen unterstrichen“, sagt SVP-Fraktionsvorsitzende Magdalena Amhof.
Südtirol beherbergt eine Vielzahl an UNESCO-Natur- und Kulturstätten wie die Dolomiten oder die Bletterbachschlucht. Hinzu kommt noch das immaterielle, kulturelle Erbe wie zum Beispiel die Transhumanz, die erst kürzlich in das UNESCO-Erbe aufgenommen wurde. Mit dem vom Landtag genehmigten Gesetz möchte man die Führung und die Weiterentwicklung dieser Welterbestätten in Südtirol sicherstellen.
"Dieses Gesetz soll gewährleisten, dass die UNESCO-Anerkennungen auf unserem Landesgebiet koordiniert geführt und somit an die künftigen Generationen weitergegeben werden können", betont die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Es werden verschiedene Aspekte behandelt, wie zum Beispiel der Schutz des Erbes, die Förderung des Bewusstseins für das Welterbe sowie die Einrichtung und Finanzierung von Besucherzentren.
Festlegung der Zuständigkeiten
Seit über 10 Jahren beschäftigt sich die Landesabteilung für "Natur, Landschaft und Raumentwicklung" mit dem Dolomiten UNESCO-Welterbe. Ziel ist es, die Kompetenzen weiter auszubauen und die nachhaltige Entwicklung des Welterbes voranzutreiben. "Das Projekt 'Dolomiten UNESCO-Welterbe' ist seit der Anerkennung 2009 umfangreicher geworden und umfasst immer mehr Instrumente, Tätigkeiten und Aufgaben. Auch die Erwartungen an das Weltnaturerbe Dolomiten und die damit verbundenen Herausforderungen sind mit den Jahren gestiegen", so Hochgruber Kuenzer. Angesichts dessen wurde es erforderlich, die Zuständigkeiten des Landes für die UNESCO-Anerkennungen und -programme zu regeln, erklärt die Landesrätin.
UNESCO-Anerkennungen in Südtirol
Die Geschichte der UNESCO-Anerkennungen in Südtirol begann mit der Aufnahme der Dolomiten in die Welterbeliste der UNESCO am 26. Juni 2009. Im Jahr 2018 wurde die Technik des Trockensteinmauerns als transnationales Element in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. 2019 folgten die Anerkennungen der Transhumanz sowie des Alpinismus als transnationale Elemente. Im Jahr 2022 wurde schließlich der UNESCO-Lehrstuhl "Interdisziplinäre Antizipation und globale lokale Transformation" an der Eurac Research in Bozen errichtet.
Das Projekt UNESCO-Welterbe ist noch lange nicht abgeschlossen. Amhof: „Wir arbeiten ständig daran, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger für das UNESCO-Welterbe zu sensibilisieren. Die Zeichen stehen gut, dass wir noch weitere Bereiche unter Schutz stellen und sie in das Weltkultur- oder -naturerbe erheben können. Die Festlegung der Zuständigkeiten ist deshalb von wesentlicher Bedeutung“.
„Mit diesem Gesetz sind die Voraussetzungen für eine weitere erfolgreiche Entwicklung des UNESCO-Welterbes geschaffen. Damit werden die Wichtigkeit und Bedeutung desselben, aber auch die Verantwortung für uns und unsere Nachkommen unterstrichen“, sagt SVP-Fraktionsvorsitzende Magdalena Amhof.
Südtirol beherbergt eine Vielzahl an UNESCO-Natur- und Kulturstätten wie die Dolomiten oder die Bletterbachschlucht. Hinzu kommt noch das immaterielle, kulturelle Erbe wie zum Beispiel die Transhumanz, die erst kürzlich in das UNESCO-Erbe aufgenommen wurde. Mit dem vom Landtag genehmigten Gesetz möchte man die Führung und die Weiterentwicklung dieser Welterbestätten in Südtirol sicherstellen.
"Dieses Gesetz soll gewährleisten, dass die UNESCO-Anerkennungen auf unserem Landesgebiet koordiniert geführt und somit an die künftigen Generationen weitergegeben werden können", betont die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Es werden verschiedene Aspekte behandelt, wie zum Beispiel der Schutz des Erbes, die Förderung des Bewusstseins für das Welterbe sowie die Einrichtung und Finanzierung von Besucherzentren.
Festlegung der Zuständigkeiten
Seit über 10 Jahren beschäftigt sich die Landesabteilung für "Natur, Landschaft und Raumentwicklung" mit dem Dolomiten UNESCO-Welterbe. Ziel ist es, die Kompetenzen weiter auszubauen und die nachhaltige Entwicklung des Welterbes voranzutreiben. "Das Projekt 'Dolomiten UNESCO-Welterbe' ist seit der Anerkennung 2009 umfangreicher geworden und umfasst immer mehr Instrumente, Tätigkeiten und Aufgaben. Auch die Erwartungen an das Weltnaturerbe Dolomiten und die damit verbundenen Herausforderungen sind mit den Jahren gestiegen", so Hochgruber Kuenzer. Angesichts dessen wurde es erforderlich, die Zuständigkeiten des Landes für die UNESCO-Anerkennungen und -programme zu regeln, erklärt die Landesrätin.
UNESCO-Anerkennungen in Südtirol
Die Geschichte der UNESCO-Anerkennungen in Südtirol begann mit der Aufnahme der Dolomiten in die Welterbeliste der UNESCO am 26. Juni 2009. Im Jahr 2018 wurde die Technik des Trockensteinmauerns als transnationales Element in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. 2019 folgten die Anerkennungen der Transhumanz sowie des Alpinismus als transnationale Elemente. Im Jahr 2022 wurde schließlich der UNESCO-Lehrstuhl "Interdisziplinäre Antizipation und globale lokale Transformation" an der Eurac Research in Bozen errichtet.
Das Projekt UNESCO-Welterbe ist noch lange nicht abgeschlossen. Amhof: „Wir arbeiten ständig daran, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger für das UNESCO-Welterbe zu sensibilisieren. Die Zeichen stehen gut, dass wir noch weitere Bereiche unter Schutz stellen und sie in das Weltkultur- oder -naturerbe erheben können. Die Festlegung der Zuständigkeiten ist deshalb von wesentlicher Bedeutung“.
letzte News
Das neue Südtirol Pass: Eine Maßnahme, die Generationen verbindet
SVP Senioren |
04.12.2024
YEPP-Konferenz in Athen: „Europa sichern, Herausforderungen gemeinsam meistern“
Junge Generation |
04.12.2024