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Register für Beherbergungsbetriebe und für Kurzzeitmiete verwendeten Immobilien kommt
10.11.2021

Die Landesregierung sieht die Einführung einer Datenbank für Beherbergungsbetriebe und die für Kurzzeitmiete verwendeten Immobilien positiv und als gute Möglichkeit Kontrollen durchführen zu können. In einer Anfrage zur aktuellen Fragestunde im Landtag wollte SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber wissen, wie die Landesregierung zur Einführung dieses staatlichen Registers stehe.

 

Das Ministerialdekret von Tourismusminister Massimo Garavaglia vom 29. September 2021, sieht die Realisierung und Führung einer Datenbank vor, in die Beherbergungsbetriebe und die für Kurzzeitmiete verwendeten Immobilien erfasst werden. Die Einführung der Datenbank hat den Zweck, auf nationaler Ebene einheitliche Daten zu den Beherbergungseinrichtungen bereitzustellen und Transparenz zu schaffen. 

 

Die Landesregierung habe das Entstehen des Dekretes verfolgt, erklärte der zuständige Landesrat Arnold Schuler auf die Anfrage von Tauber. Es gehe bei der Datenbank um die Sicherung der Konkurrenz und die Vermeidung von Steuerhinterziehung. 90 Tage nach Inkrafttreten des Dekrets sei ein Einvernehmen zwischen Staat und Regionen zur Umsetzung vorgesehen. Die Datenbank sei eine gute Möglichkeit, um Angebote von nicht regulären Unterkünften über Internetplattformen besser zu kontrollieren und zu verfolgen. Bei der Erstellung des zukünftigen Tourismuskonzepts werde man noch weitere Maßnahmen in diesem Bereich andenken, kündigte Landesrat Schuler an. Tauber nimmt diese Maßnahmen mit Genugtuung zur Kenntnis: „Ich bin für klare Regeln und gegen unlauteren Wettbewerb gerade in diesem Graubereich, daher werde ich das Thema der Kurzeitmieten weiterhin genau verfolgen!“