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Renate Gebhard: Weg frei für den „Family Act“
SVP Frauen |
31.03.2021
2021-03-31
Mit der Genehmigung des sogenannten „Family Act“ in zweiter Lesung gestern im Senat werde die italienische Familienpolitik auf eine neue Grundlage gestellt, spricht SVP-Landesfrauenreferentin, Kammerabgeordnete Renate Gebhard von einem wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Familiengeld bis zur Volljährigkeit, Förderung der weiblichen Erwerbstätigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Dies seien die zentralen Zielsetzungen des „Family Act“, dessen Kernstück, das einheitliche staatliche Kindergeld, gestern im Senat in zweiter Lesung verabschiedet worden ist. „Damit ist der Weg für die Umsetzung des Gesetzes frei“, freut sich die SVP-Landesfrauenreferentin, Kammerabgeordnete Renate Gebhard über die endgültige Genehmigung des Gesetzes. „Nun liegt es an der italienischen Regierung, dieses mit Leben zu füllen und die Richtlinien des Parlaments mit konkreten Inhalten zu füllen.“
Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr
Zentraler Punkt des „Family Act“ ist die Einführung eines einheitlichen staatlichen Familiengeldes für jedes Kind bis zur Volljährigkeit. In bestimmten Fällen soll diese Unterstützung in reduzierter Form bis zum 21. Lebensjahr ausbezahlt werden; für Kinder mit Beeinträchtigung gibt es keine Altersbeschränkung. „Damit bringt die italienische Regierung Klarheit in das bisher unübersichtliche System an verschiedenen familienpolitischen Leistungen (sich ständig ändernde Boni, Steuerfreibeträge, Familiengeld nur für abhängig Beschäftigte) und ermöglicht eine langfristige finanzielle Planbarkeit für die Familien“, meint Renate Gebhard. Dies stelle gerade in der aktuellen Situation für viele Eltern eine gewisse Erleichterung dar. „Dank der guten Zusammenarbeit mit Familienministerin Elena Bonetti wird das neue staatliche Familiengeld auch mit den familienpolitischen Sozialleistungen des Landes vereinbar sein.“
Frauenerwerbstätigkeit fördern
Für die SVP-Landesfrauenreferentin und Kammerabgeordnete nicht weniger von Bedeutung ist auch die Förderung der weiblichen Erwerbstätigkeit, die gerade in der Coronakrise enorm abgenommen habe. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Thema, um das wir nicht umhinkommen, wenn wir die Frauen ins Arbeitsleben zurückholen wollen“, unterstreicht Renate Gebhard mit Verweis auf die Studie der Banca d’Italia, die von 76.000 verlorenen Arbeitsplätzen für die Frauen spricht. „Muttersein und Beruf sind in Italien nur mit einem gewaltigen Kraftaufwand vereinbar, gerade in der aktuellen Situation – mit enormen Auswirkungen auf die Frauen, die in eine finanzielle Abhängigkeit von ihren Partnern rutschen und spätestens bei ihrer Rente sprichwörtlich draufzahlen.“
Geburtenrate steigern
Nicht zuletzt verfolgt der Family Act das Ziel, die Geburtenrate anzuheben. Neben dem einheitlichen Familiengeld sollen die verpflichtende Elternzeit für Väter erweitert, bezahlte Freistunden für Elternsprechtage und bei Krankheit eines Kindes gewährt und das Recht auf Smartworking für Eltern von Kindern unter 14 Jahren ermöglicht werden. „Erstmals werden in Italien staatliche familienpolitische Maßnahmen auf lange Sicht geplant“, spricht Renate Gebhard von einem Paradigmenwechsel.
Nach der endgültigen Verabschiedung des „Family Act“ gestern im Senat liegt es nun an der italienischen Regierung, innerhalb der nächsten 100 Tage die entsprechenden Durchführungsdekrete zu erlassen, damit das einheitliche Kindergeld wie geplant mit 1. Juli 2021 starten kann.
Familiengeld bis zur Volljährigkeit, Förderung der weiblichen Erwerbstätigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Dies seien die zentralen Zielsetzungen des „Family Act“, dessen Kernstück, das einheitliche staatliche Kindergeld, gestern im Senat in zweiter Lesung verabschiedet worden ist. „Damit ist der Weg für die Umsetzung des Gesetzes frei“, freut sich die SVP-Landesfrauenreferentin, Kammerabgeordnete Renate Gebhard über die endgültige Genehmigung des Gesetzes. „Nun liegt es an der italienischen Regierung, dieses mit Leben zu füllen und die Richtlinien des Parlaments mit konkreten Inhalten zu füllen.“
Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr
Zentraler Punkt des „Family Act“ ist die Einführung eines einheitlichen staatlichen Familiengeldes für jedes Kind bis zur Volljährigkeit. In bestimmten Fällen soll diese Unterstützung in reduzierter Form bis zum 21. Lebensjahr ausbezahlt werden; für Kinder mit Beeinträchtigung gibt es keine Altersbeschränkung. „Damit bringt die italienische Regierung Klarheit in das bisher unübersichtliche System an verschiedenen familienpolitischen Leistungen (sich ständig ändernde Boni, Steuerfreibeträge, Familiengeld nur für abhängig Beschäftigte) und ermöglicht eine langfristige finanzielle Planbarkeit für die Familien“, meint Renate Gebhard. Dies stelle gerade in der aktuellen Situation für viele Eltern eine gewisse Erleichterung dar. „Dank der guten Zusammenarbeit mit Familienministerin Elena Bonetti wird das neue staatliche Familiengeld auch mit den familienpolitischen Sozialleistungen des Landes vereinbar sein.“
Frauenerwerbstätigkeit fördern
Für die SVP-Landesfrauenreferentin und Kammerabgeordnete nicht weniger von Bedeutung ist auch die Förderung der weiblichen Erwerbstätigkeit, die gerade in der Coronakrise enorm abgenommen habe. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Thema, um das wir nicht umhinkommen, wenn wir die Frauen ins Arbeitsleben zurückholen wollen“, unterstreicht Renate Gebhard mit Verweis auf die Studie der Banca d’Italia, die von 76.000 verlorenen Arbeitsplätzen für die Frauen spricht. „Muttersein und Beruf sind in Italien nur mit einem gewaltigen Kraftaufwand vereinbar, gerade in der aktuellen Situation – mit enormen Auswirkungen auf die Frauen, die in eine finanzielle Abhängigkeit von ihren Partnern rutschen und spätestens bei ihrer Rente sprichwörtlich draufzahlen.“
Geburtenrate steigern
Nicht zuletzt verfolgt der Family Act das Ziel, die Geburtenrate anzuheben. Neben dem einheitlichen Familiengeld sollen die verpflichtende Elternzeit für Väter erweitert, bezahlte Freistunden für Elternsprechtage und bei Krankheit eines Kindes gewährt und das Recht auf Smartworking für Eltern von Kindern unter 14 Jahren ermöglicht werden. „Erstmals werden in Italien staatliche familienpolitische Maßnahmen auf lange Sicht geplant“, spricht Renate Gebhard von einem Paradigmenwechsel.
Nach der endgültigen Verabschiedung des „Family Act“ gestern im Senat liegt es nun an der italienischen Regierung, innerhalb der nächsten 100 Tage die entsprechenden Durchführungsdekrete zu erlassen, damit das einheitliche Kindergeld wie geplant mit 1. Juli 2021 starten kann.
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