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Renzler: Umsetzung einer eigenen Landesversicherungsanstalt unbedingt notwendig
31.07.2020

Staat und Land haben in den vergangenen Monaten viel unternommen, um die Südtiroler Wirtschaft und die Südtiroler Arbeitnehmer, Familien und Einzelpersonen finanziell zu unterstützen und zu fördern. So hat das Land Südtirol dem Staat nicht unbeträchtliche Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro vorgestreckt, um die Auszahlung der Lohnausgleichskasse zu ermöglichen.

„Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass sich das Land Südtirol für eventuelle weitere Notfälle besser vorbereiten muss, um eine zeitnahe Auszahlung der Unterstützungsmaßnahmen zu gewährleisten, damit nicht immer die Arbeitnehmer und die zu Unterstützenden die Leidtragenden sind“, unterstreicht der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler. Dies betrifft vor allem die Auszahlungen der Lohnausgleichskasse, der Arbeitslosenunterstützungen und vieler anderer Dienstleistungen.

Entsprechender Tagesordnungspunkt im Landtag angenommen

Deshalb haben die Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler und Magdalena Amhof anlässlich der letzten Landtagssitzung einen entsprechenden Tagesordnungspunkt eingereicht, welcher von der Landesregierung auch so angenommen wurde. Durch den angenommenen Tagesordnungspunkt wird die Landesregierung beauftragt, alle verfahrensmäßigen Möglichkeiten zu überprüfen, wie Abläufe des NISF/INPS zum lokalen Solidaritätsfonds künftig besser organisiert und autonomer gestaltet werden können oder die Möglichkeit der Schaffung eines eigenen lokalen Fürsorgeinstitutes bezogen auf den Lohnausgleich, sowie damit zusammenhängende Voraussetzungen zu überprüfen.

Dieser Tagesordnungspunkt kann aber nur als Ergänzung und erster Schritt zur Umsetzung der schon im fernen Jahr 1998 durch das Regionalgesetz Nr. 6 festgeschriebenen Errichtung einer autonomen Landesversicherungsanstalt verstanden werden, wobei die dafür notwendigen Durchführungsbestimmungen schon durch das Dekret der Republik vom 6. Jänner 1978 Nr. 58 erlassen wurden. „Gut Ding braucht gut Weil, aber jetzt ist keine weitere Verzögerung der Umsetzung dieser Maßnahme mehr zu verantworten“, betont Renzler.

Die weiteren Schritte hin zur eigenen Landesversicherungsgesellschaft

Laut Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut im Sachbereich Vorsorge- und Sozialversicherung kann also der Staat auf Antrag der Landesversicherungsanstalt Staatsgesetze zur Verwaltung übertragen, die derzeit von den gesamtstaatlichen Anstalten NISF/INPS und INAIL verwaltet werden. Auch das Land selbst sollte aus dem eigenen Kompetenzbereich der zu errichtenden Landesversicherungsanstalt Aufgaben mit Vor- und Fürsorgecharakter übertragen. Kurzum: die Landesversicherungsanstalt ist die gemeinsame Plattform für die Zusammenarbeit von Provinz- Region- Staat auf dem Gebiet der Vor- und Fürsorge.

„Es gibt eine Reihe von Argumenten, die für die Errichtung einer solchen Landesversicherungsanstalt sprechen und die Erfahrungen der letzten Monate haben dies sehr deutlich aufgezeigt“, fasst Renzler zusammen und teilt mit, dass er deshalb demnächst einen entsprechenden Beschlussantrag vorbereiten und einreichen wird. 

„Es ist zu erwarten, dass in Zukunft immer öfters Notsituationen auftreten werden und deshalb sollte man sich schon rechtzeitig gut darauf vorbereiten und dazu gehört eben auch die zeitnahe Umsetzung aller gesetzlicher Bestimmungen, welche die Schaffung einer autonomen Landesversicherungsanstalt vorsehen. Das Land Südtirol hat in vielen Bereichen bewiesen, dass eine autonome Verwaltung für den Bürger wesentliche Vorteile bringt. Es liegt im Interesse des Landes und der Bürger, weitere Kompetenzen vom Staat zu übernehmen und so die Selbstverwaltung auszubauen. Dies gilt in besonderer Weise auch für den Sozialbereich“, führt Renzler abschließend aus.