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SVP/LT
Renzler und Amhof: Maßnahmen zum Pflegegeld in Südtirol
SVP-ArbeitnehmerInnen |
22.07.2019
2019-07-22
In der Regierungsvereinbarung SVP-Lega 2018 wurde vereinbart, dass das Pflegegeld für die Pflege zu Hause auch weiterhin eine existenzielle, steuerfinanzierte Ressource darstellen soll.
„Aus dieser Vereinbarung ist zu entnehmen, dass das Pflegegeld auch zukünftig, genauso wie die entsprechende Unterstützung der öffentlichen Hand für Personen, die in einem Alters‐ oder Pflegeheim betreut werden, garantiert wird“, betonen die Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler und Magdalena Amhof, die deshalb im Landtag einen entsprechenden Beschlussantrag eingereicht haben, der das Pflegegeld sowie damit verbundene Zusatzangebote aufwerten soll.
In der Regierungsvereinbarung ist zudem verankert, dass künftig weitere Maßnahmen für das Alter zu treffen sind, wobei in Vergangenheit bereits eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt wurden, welche die Menschen bei der Wahrnehmung der Eigenverantwortung unterstützen.
„Mit unserem Beschlussantrag fordern wir die Landesregierung dazu auf, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der ein zusätzliches System definiert, welches als zweckgebundene Sozialleistung, die als Zuzahlung zu den Mehraufwendungen von Pflegebedürftigen, gewährt wird. Genauer gesagt soll es dem Pflegegeldempfänger künftig möglich sein, sogenannte Zusatzleistungen zu erwerben, wobei diese über einen entsprechenden Zusatzfonds im Gesundheitsfonds bzw. im Pensplan ermöglicht werden. Somit könnten die Leistungsempfänger zukünftig neben dem steuerlich finanzierten Pflegegeld bei Bedarf auch weitere kostengünstige Pflegeleistungen erwerben“, betont Helmuth Renzler.
Die beiden Landtagsabgeordneten weisen die Landesregierung in diesem Zusammenhang weiters darauf hin, dass die Pflegestufen 2, 3 und 4 seit über 10 Jahren keine Inflationsanpassung mehr erfahren haben. "Da die Inflation aber seitdem kontinuierlich gestiegen ist, wäre es nun höchst an der Zeit, diese Pflegestufen auf die aktuelle wirtschaftliche Lage anzupassen. Deshalb haben wir die Landesregierung gebeten zu überprüfen, ob eine Anpassung der Beträge für diese Pflegestufen möglich ist“, so Helmuth Renzler und Magdalena Amhof abschließend.
Der entsprechende Beschlussantrag wird aller Voraussicht nach im September im Südtiroler Landtag behandelt.
„Aus dieser Vereinbarung ist zu entnehmen, dass das Pflegegeld auch zukünftig, genauso wie die entsprechende Unterstützung der öffentlichen Hand für Personen, die in einem Alters‐ oder Pflegeheim betreut werden, garantiert wird“, betonen die Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler und Magdalena Amhof, die deshalb im Landtag einen entsprechenden Beschlussantrag eingereicht haben, der das Pflegegeld sowie damit verbundene Zusatzangebote aufwerten soll.
In der Regierungsvereinbarung ist zudem verankert, dass künftig weitere Maßnahmen für das Alter zu treffen sind, wobei in Vergangenheit bereits eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt wurden, welche die Menschen bei der Wahrnehmung der Eigenverantwortung unterstützen.
„Mit unserem Beschlussantrag fordern wir die Landesregierung dazu auf, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der ein zusätzliches System definiert, welches als zweckgebundene Sozialleistung, die als Zuzahlung zu den Mehraufwendungen von Pflegebedürftigen, gewährt wird. Genauer gesagt soll es dem Pflegegeldempfänger künftig möglich sein, sogenannte Zusatzleistungen zu erwerben, wobei diese über einen entsprechenden Zusatzfonds im Gesundheitsfonds bzw. im Pensplan ermöglicht werden. Somit könnten die Leistungsempfänger zukünftig neben dem steuerlich finanzierten Pflegegeld bei Bedarf auch weitere kostengünstige Pflegeleistungen erwerben“, betont Helmuth Renzler.
Die beiden Landtagsabgeordneten weisen die Landesregierung in diesem Zusammenhang weiters darauf hin, dass die Pflegestufen 2, 3 und 4 seit über 10 Jahren keine Inflationsanpassung mehr erfahren haben. "Da die Inflation aber seitdem kontinuierlich gestiegen ist, wäre es nun höchst an der Zeit, diese Pflegestufen auf die aktuelle wirtschaftliche Lage anzupassen. Deshalb haben wir die Landesregierung gebeten zu überprüfen, ob eine Anpassung der Beträge für diese Pflegestufen möglich ist“, so Helmuth Renzler und Magdalena Amhof abschließend.
Der entsprechende Beschlussantrag wird aller Voraussicht nach im September im Südtiroler Landtag behandelt.
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