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SVP
Salvini antwortet Unterberger bei 'Question Time'
30.05.2019
2019-05-30
“Bei der heutigen Fragestunde im Senat haben wir Innenminister Matteo Salvini aufgefordert, sich endlich des Problems der ausländischen Kfz-Kennzeichen anzunehmen”, teilt SVP-Senatorin Julia Unterberger in einer Aussendung mit. Dies mit dem Hinweis, dass die Regelung vor allem in Grenzregionen wie Südtirol für große Probleme sorge.
„Gemäß dem so genannten Sicherheitsdekret dürfen Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen worden sind, bekanntlich von Personen, die ihren Wohnsitz seit über 60 Tagen in Italien haben, nicht mehr gelenkt werden“, erinnerte Julia Unterberger heute im Senat. Es gebe diesbezüglich zwar einige wenige Ausnahmen; grundsätzlich würden Verstöße aber mit drastischen Strafen geahndet.
Ein Rundschreiben des Innenministeriums habe anschließend festgelegt, dass bei EU-Bürgern auch der sogenannte ‚gewöhnliche Wohnsitz‘ („residenza normale“) herangezogen werden könne. Dieser Begriff wird in der italienischen Straßenverkehrsordnung verwendet, um Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten die Ausstellung eines Führerscheines zu erleichtern. „Dabei handelt es sich aber um eine Sonderbestimmung – das Ganze hat absolut nichts mit dem meldeamtlichen Wohnsitz („residenza anagrafica“) zu tun“, erklärte Julia Unterberger.
Die nicht-korrekte Verwendung des Begriffes im Rundschreiben habe zu einer regelrechten Fehlleitung der Rechtsanwender geführt: „Die zuständigen Stellen haben, ausländische Saisonarbeiter bestraft, die über einen Arbeitsvertrag in Italien mit einer Dauer von über 60 Tagen verfügen“, sagt Julia Unterberger. „Dies obwohl sie in Italien keinen anagrafischen Wohnsitz haben, und vom gesetzlichen Verbot eigentlich nicht betroffen sind.“
Das Innenministerium müsse um Klarheit zu schaffen daher endlich den Begriff der "residenza normale" aus ihrer Richtlinie streichen.
Es gebe aber auch Beispiele für absurde Situationen zu der die gesetzliche Regelung an sich führe: „etwa beim Hotelbediensteten, der das Auto eines ausländischen Gastes nicht mehr in die Garage bringen darf, oder beim Fahrer des Weißen Kreuzes, der ein Unfallauto nicht mehr verstellen darf.“
Da wir Senatoren Unterberger, Steger und Durnwalder und der Abg. Plangger bereits mehrmals im Innenministerium vorstellig geworden sind und mehrmals Zusagen erhalten haben, die jedoch keine Taten folgen ließen, haben wir beschlossen den Rechtsweg einzuschlagen. Erst jüngst habe die Friedensrichterin von Meran eine Verfügung der Beschlagnahme des Fahrzeugs einer slowenischen Saisonarbeiterin, auf Antrag der Rechtsanwälte Durwalder und Unterberger vorläufig ausgesetzt. Die Richterin ist unserer Argumentation gefolgt, was auf die Notwendigkeit hinweist, endlich normative Klarheit zu schaffen".
„Es bleibt nun wirklich zu hoffen, dass Minister Salvini schnellstmöglich die Klärung der Angelegenheit veranlasst“, unterstreicht Julia Unterberger. „Es beginnt für unsere Gastbetriebe die Sommersaison und bekanntlich leidet Südtirol bereits jetzt unter Personalmangel. Daher ist es nicht akzeptabel wenn unsere Betriebe Absagen, wegen der absurden Kennzeichenregelung, erhalten."
„Gemäß dem so genannten Sicherheitsdekret dürfen Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen worden sind, bekanntlich von Personen, die ihren Wohnsitz seit über 60 Tagen in Italien haben, nicht mehr gelenkt werden“, erinnerte Julia Unterberger heute im Senat. Es gebe diesbezüglich zwar einige wenige Ausnahmen; grundsätzlich würden Verstöße aber mit drastischen Strafen geahndet.
Ein Rundschreiben des Innenministeriums habe anschließend festgelegt, dass bei EU-Bürgern auch der sogenannte ‚gewöhnliche Wohnsitz‘ („residenza normale“) herangezogen werden könne. Dieser Begriff wird in der italienischen Straßenverkehrsordnung verwendet, um Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten die Ausstellung eines Führerscheines zu erleichtern. „Dabei handelt es sich aber um eine Sonderbestimmung – das Ganze hat absolut nichts mit dem meldeamtlichen Wohnsitz („residenza anagrafica“) zu tun“, erklärte Julia Unterberger.
Die nicht-korrekte Verwendung des Begriffes im Rundschreiben habe zu einer regelrechten Fehlleitung der Rechtsanwender geführt: „Die zuständigen Stellen haben, ausländische Saisonarbeiter bestraft, die über einen Arbeitsvertrag in Italien mit einer Dauer von über 60 Tagen verfügen“, sagt Julia Unterberger. „Dies obwohl sie in Italien keinen anagrafischen Wohnsitz haben, und vom gesetzlichen Verbot eigentlich nicht betroffen sind.“
Das Innenministerium müsse um Klarheit zu schaffen daher endlich den Begriff der "residenza normale" aus ihrer Richtlinie streichen.
Es gebe aber auch Beispiele für absurde Situationen zu der die gesetzliche Regelung an sich führe: „etwa beim Hotelbediensteten, der das Auto eines ausländischen Gastes nicht mehr in die Garage bringen darf, oder beim Fahrer des Weißen Kreuzes, der ein Unfallauto nicht mehr verstellen darf.“
Da wir Senatoren Unterberger, Steger und Durnwalder und der Abg. Plangger bereits mehrmals im Innenministerium vorstellig geworden sind und mehrmals Zusagen erhalten haben, die jedoch keine Taten folgen ließen, haben wir beschlossen den Rechtsweg einzuschlagen. Erst jüngst habe die Friedensrichterin von Meran eine Verfügung der Beschlagnahme des Fahrzeugs einer slowenischen Saisonarbeiterin, auf Antrag der Rechtsanwälte Durwalder und Unterberger vorläufig ausgesetzt. Die Richterin ist unserer Argumentation gefolgt, was auf die Notwendigkeit hinweist, endlich normative Klarheit zu schaffen".
„Es bleibt nun wirklich zu hoffen, dass Minister Salvini schnellstmöglich die Klärung der Angelegenheit veranlasst“, unterstreicht Julia Unterberger. „Es beginnt für unsere Gastbetriebe die Sommersaison und bekanntlich leidet Südtirol bereits jetzt unter Personalmangel. Daher ist es nicht akzeptabel wenn unsere Betriebe Absagen, wegen der absurden Kennzeichenregelung, erhalten."
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