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Sanierungs- und „Ecobonus“:Begünstigung für alle und sofort durch die Möglichkeit der Abtretung des Steuerguthabens an ein Bankinstitut
SVP Frauen | 14.07.2016
SVP-K.Abg. Renate Gebhard hatmit KollegInnen der Finanzkommission gemeinsamen Gesetzesvorschlag vorgestellt In der Römischen Abgeordnetenkammer ist einGesetzesentwurf vorgestellt worden, der die Möglichkeit der Geltendmachung des Sanierungs- und des sogenannten Ecobonus in einer einzigen Rate zum Ziel hat. Konkret soll dies durch die Abtretung des Steuerguthabens an ein Bankinstitut erfolgen. Bisher wurde das Steuerguthaben ja bekanntlich in zehn Jahresraten rückerstattet. Durch diese Regelung wäre es in Zukunft für einen größerenTeil der Bevölkerung möglich, in den Genuss des Ecobonus zu kommen. “Bisher wurde der Aspekt einer unvorhersehbarenEinkommensreduzierung, z.B. durch Elternzeit oder Mutterschaft bzw. eines Einkommensausfalls durchArbeitslosigkeit über den Zeitraum vonzehn Jahren nicht berücksichtigt und das Guthaben konnte in so einem Fall nichtmehr geltend gemacht werden. Durch die sofortigeund einmalige Rückerstattung des gesamten Betrages könnte dies vermieden werden“, erklärt die SVP- Kammerabgeordnete Renate Gebhard, welche den Gesetzesentwurf mitunterzeichnet hat. Die vorgeschlagene Neuerung würde auch jenen zugutekommen,die es sich nicht leisten können, zehn Jahre auf die Rückerstattung zu warten. Der Vorschlag stellt somit eine konkrete Soforthilfe fürFamilien dar und gleichzeitig werden unsere klein- und mittelständischen Handwerksbetriebe unterstützt. Jetzt gilt es, jeden möglichen parlamentarischen Weg derGesetzgebung zu beschreiten. Die Einbringer zielen darauf ab, dass ihr Anliegen im nächsten Stabilitätsgesetz berücksichtigt wird. Rom, am 14. Juli 2016