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Schnelle und unbürokratische Hilfe ist jetzt gefragt
12.03.2021
2021-03-12
„Viele Betriebe und damit noch mehr Existenzen stehen am Abgrund. Den Leuten steht das Wasser bis zum Hals. Hier gilt es jetzt schnell und unbürokratisch zu helfen. Das ist unser Weg, den wir mit konkreten Maßnahmen fortsetzen wollen“, so begründet SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber zwei Beschlussanträge, die er als Erstunterzeichner und mehrere SVP-Abgeordnete als Mitunterzeichner eingebracht haben und die heute vom Landtag genehmigt wurden.
„Die zwei Vorschläge sollen helfen, die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und das Überleben der betroffenen Betriebe zu sichern“, erklärt Tauber.
Eine der Maßnahmen, die zur Bewältigung der Krise seit dem Frühjahr als Stützungsmaßnahme gesetzt wurde, war die Stundung von Darlehen aus dem Rotationsfonds. Diese Möglichkeit wurde sehr häufig in Anspruch genommen. Nach der erneuten Verhängung des Lockdowns war nun eine solche Stundung nicht mehr möglich, aber dringend notwendig. Daher forderten Tauber und die Mitunterzeichner des ersten Beschlussantrages die Neuauflage der Möglichkeit der Stundung von Darlehen aus dem Rotationsfonds für Betriebe, die von der Stundung noch nicht Gebrauch gemacht haben, und aufgrund der Covid-Pandemie einen wesentlichen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben. „Diese Möglichkeit wird nun wieder geschaffen und vielen Betrieben helfen über die Runden zu kommen“, zeigt sich Tauber zufrieden.
Im zweiten nun genehmigten Beschlussantrag schlagen Tauber und weitere Mitunterzeichner aus der SVP-Fraktion vor, analog zu der im staatlichen Haushaltsgesetz festgelegten Bestimmung, Unternehmen, welche im Jahr 2021 wirtschaftliche Ausfälle in einem festzulegenden Ausmaß erleiden, von der Zahlung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) zu befreien. Auch diese Maßnahme war bereits im Jahr 2020 angewendet worden und wurde vom Staat bereits auf die erste IMU-Rate 2021 ausgedehnt. Südtirol müsse hier nun nachziehen, fordert Tauber: „Das Fortdauern der Pandemie hat zur Folge, dass wir die Wintersaison 2020/2021 abschreiben können und die Beherbergungsbetriebe dadurch keine Umsätze generieren. Auf Grund der relativ hohen Infektionszahlen ist zudem eine Wiederöffnung in absehbarer Zeit noch nicht abzusehen. Gerade für Beherbergungsbetriebe ebenso wie für Diskotheken und Tanzlokale ist dies eine dringend notwendige Maßnahme, wenn wir den Betrieben das wirtschaftliche Überleben sichern wollen.“
Beide Anträge wurden mit großer Mehrheit genehmigt. Landesrat Philipp Achammer und Landeshauptmann Arno Kompatscher befürworteten die Anträge und betonten in ihren Stellungnahmen die Bedeutung der darin geforderten Maßnahmen und kündigten die schnelle Umsetzung in den nächsten Wochen an.
„Die zwei Vorschläge sollen helfen, die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und das Überleben der betroffenen Betriebe zu sichern“, erklärt Tauber.
Eine der Maßnahmen, die zur Bewältigung der Krise seit dem Frühjahr als Stützungsmaßnahme gesetzt wurde, war die Stundung von Darlehen aus dem Rotationsfonds. Diese Möglichkeit wurde sehr häufig in Anspruch genommen. Nach der erneuten Verhängung des Lockdowns war nun eine solche Stundung nicht mehr möglich, aber dringend notwendig. Daher forderten Tauber und die Mitunterzeichner des ersten Beschlussantrages die Neuauflage der Möglichkeit der Stundung von Darlehen aus dem Rotationsfonds für Betriebe, die von der Stundung noch nicht Gebrauch gemacht haben, und aufgrund der Covid-Pandemie einen wesentlichen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben. „Diese Möglichkeit wird nun wieder geschaffen und vielen Betrieben helfen über die Runden zu kommen“, zeigt sich Tauber zufrieden.
Im zweiten nun genehmigten Beschlussantrag schlagen Tauber und weitere Mitunterzeichner aus der SVP-Fraktion vor, analog zu der im staatlichen Haushaltsgesetz festgelegten Bestimmung, Unternehmen, welche im Jahr 2021 wirtschaftliche Ausfälle in einem festzulegenden Ausmaß erleiden, von der Zahlung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) zu befreien. Auch diese Maßnahme war bereits im Jahr 2020 angewendet worden und wurde vom Staat bereits auf die erste IMU-Rate 2021 ausgedehnt. Südtirol müsse hier nun nachziehen, fordert Tauber: „Das Fortdauern der Pandemie hat zur Folge, dass wir die Wintersaison 2020/2021 abschreiben können und die Beherbergungsbetriebe dadurch keine Umsätze generieren. Auf Grund der relativ hohen Infektionszahlen ist zudem eine Wiederöffnung in absehbarer Zeit noch nicht abzusehen. Gerade für Beherbergungsbetriebe ebenso wie für Diskotheken und Tanzlokale ist dies eine dringend notwendige Maßnahme, wenn wir den Betrieben das wirtschaftliche Überleben sichern wollen.“
Beide Anträge wurden mit großer Mehrheit genehmigt. Landesrat Philipp Achammer und Landeshauptmann Arno Kompatscher befürworteten die Anträge und betonten in ihren Stellungnahmen die Bedeutung der darin geforderten Maßnahmen und kündigten die schnelle Umsetzung in den nächsten Wochen an.
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