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Schwerer Schlag für den Wintertourismus - Ausfallszahlungen notwendig
04.12.2020

Am heutigen Freitag, den vierten Dezember 2020, erreicht uns die Nachricht des neuen Ministerialdekrets, mit dem die Regierung die neuen Maßnahmen für Dezember und Anfang Jänner festlegt. Die Enttäuschung über die neuen Regelungen für die Gastronomie- und Hotelbetriebe ist groß. Im Gegenzug sind nun Ausfallszahlungen notwendig.

 

„Die Schließung der Skigebiete bis 6. Januar 2021 bedeutet große Einbußen für den gesamten Wintertourismus“, so SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber in einer ersten Reaktion. Betroffen seien die vielen gastgewerblichen Betriebe quer durch das ganze Land, die Betreiber der Skigebiete, der Handel und vor allem viele Tausend Mitarbeiter und deren Familien. Tauber ist überzeugt, dass der Tourismus bereits in der Sommersaison große Verantwortung gezeigt und sich an die Sicherheitsauflagen gehalten habe. Dies habe dazu beigetragen, dass im Sommer keine Infektionsherde aufgetreten seien. „Die bisherigen staatlichen Fördermaßnahmen, wie insbesondere jene in den „Ristori“-Dekreten, waren ein Anfang, reichen jedoch nicht aus, um die Betriebe auch nur annähernd für die Ausfälle zu entschädigen. Hier muss der Staat nachbessern. Zudem hoffe ich, dass die Landesregierung für den Tourismus ergänzende Unterstützungsmaßnahmen beschließt,“ so der Abgeordnete. 

 

Abschließend verweist er auf die Unterstützungsmaßnahmen in Deutschland. Die Betriebe erhalten dort unter anderem die sogenannte Novemberbeihilfe. Dabei erhalten die von der Schließung betroffenen Unternehmen bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019.