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Senat: Haushaltskommission hat Arbeiten abgeschlossen
30.11.2017
Nach mehr als einer Woche intensiver Tages- und Nachtarbeit ist es in den Morgenstunden der Haushaltskommission des Senats gelungen, die Arbeiten zum Haushaltsgesetz 2018 – das letzte in dieser Legislaturperiode – abzuschließen. In dieser mit vielen hitzigen Debatten und Unterbrechungen und wackelnden Mehrheiten gekennzeichneten Entscheidungsfindung, ist es den Senatoren der Autonomiegruppe mit den SVP-Senatoren Karl Zeller und Hans Berger gelungen, mehrere speziell für Südtirol, aber auch insgesamt relevante Maßnahmen zu platzieren. „Die Nachtschichten haben ihr positives Ergebnis gebracht und waren nicht verlorene Zeit“, berichtet SVP-Senator und Vorsitzender der Autonomiegruppe Karl Zeller. Es wurde die Verschiebung der Termine für die Anpassung der Hotelbetriebe mit über 25 Betten an die Brandschutzbestimmungen vom 31.12.2017 auf 30.6.2019 festgelegt – dies, da viele Betriebe, auch wegen der erst vor kurzer Zeit geänderten Vorschriften, noch nicht in der Lage waren, sich den neuen Kriterien anzupassen. Das Antimafiagesetz war bereits bei der Debatte zum Steuerdekret vor rund einem Monat in seiner Anwendung für die EU-Beiträge in der Landwirtschaft ein Thema. Es hätte viel Unsicherheit mit einem Berg an Bürokratie ausgelöst. Nun aber wurde es, auf Antrag der Autonomiegruppe, in eben dieser Passage neu geschrieben: Für das nächste Jahr – also bis 31.12.2018 – muss erst ab einer Summe von 25.000 Euro an EU-Beiträgen pro Jahr die Anti-Mafia-Erklärung erbracht werden. „Mehrere hunderttausend Zettel werden damit erstmal verhindert und die sonst schon in vielen Regionen verspäteten Auszahlungen der EU-Fördergelder werden nicht noch zusätzliche Verzögerungen erfahren. Es ist nun zu hoffen, dass nach diesem Terminaufschub die künftige Regierung diese Maßnahme auf eine realistische Art endgültig abändern wird“, erklären die SVP-Senatoren Karl Zeller und Hans Berger. Die bereits vor zwei Jahren erreichte Absetzbarkeit von 70 Prozent der IRAP für Saisonangestellte wurde nun auf 100 Prozent erhöht. „Eine Maßnahme, welche mehr als gerecht scheint, da unsere Forderungen im Sinne der Gleichstellung der Saisonbetriebe mit den Ganzjahresbetrieben eingereicht und dann auch von der Regierung angenommen wurde“, meint Hans Berger. Auch die Hobby- Imker im Berggebiet können sich freuen. Der Antrag auf Steuerfreiheit für Imker bis zu 20 Bienenvölker im Berggebiet, welcher auf Initiative der SVP-Senatoren geschrieben wurde und quer durch alle Parteien unterstützt wurde, fand Zustimmung. Somit wird die Problematik, dass kleine Imker, die ihr Produkt, sofern sie es nicht selbst aufbrauchen, auf den Markt bringen, wie hauptberufliche Händler behandelt werden, endlich gelöst. „Die Kleinimkerei darf nicht sterben, da die Biene, und damit natürlich alle Bienenzüchter im Lande, der Natur sowie der Land- und Volkswirtschaft einen großen Nutzen bringen“, betonen die SVP-Senatoren. Rom, 30.11.2017