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Senato della Repubblica
Senatorin Unterberger: Unnötige Eile ist negativ für das "Bürgereinkommen"
06.02.2019
2019-02-6
„Wird das Bürgereinkommen in der geplanten Eile umgesetzt, kann es nicht erfolgreich sein“, meint SVP-Senatorin Julia Unterberger nach den ersten beiden Tagen der Behandlung in der zuständigen Kommission. „Die Arbeitsämter funktionieren nicht – und das NISF/INPS hat bereits erklärt, dass es einige Zeit brauchen werde, um Verfahren zur Bewertung des beweglichen Vermögens von Antragstellern zu entwickeln.“
„Auch das ISTAT hat betont, dass die Verteilungskriterien für die Familien denkbar ungünstig sind“, bemerkt SVP-Senatorin Julia Unterberger, anlässlich der gestrigen Diskussion im Plenum des Senats. „Und gerade diese brauchen Unterstützung, um schwierige Lebenssituationen zu meistern.“ Die Vertreter der Regionen und der Provinzen mit Sonderstatut hätten bereits auf das Durcheinander aufmerksam gemacht: „Die Maßnahmen betreffen einen Zuständigkeitsbereich, in dem die Gesetzgebung des Staates mit jener der Regionen konkurriert – und in welcher die autonomen Provinzen Bozen und Trient zum Teil primäre Zuständigkeit haben.“
„Nicht klar ist außerdem, in welcher Form die vorgesehene Figur des Navigators beschäftigt werden soll“, meint Julia Unterberger. „Und ebenso unklar ist, welches seine Aufgaben in den Arbeitsämtern sein soll – geschweige denn, wer für die Ausbildung zuständig ist und wie diese erfolgen soll.“ Für Unsicherheit sorgten auch einige Punkte des Dekretes, bei welchen die Frage der Verfassungsmäßigkeit gestellt werden muss. „Um das Bürgereinkommen beanspruchen zu können, sind zehn Jahre Aufenthalt in Italien erforderlich; dies steht in keinem Verhältnis zu den fünf benötigten Jahren, um den Status eines langfristig Aufenthaltsberichtigten zu erlangen.“
„Gleiches gilt für die Höchststrafe von sechs Jahren, wenn Falscherklärungen gemacht werden“, ergänzt Julia Unterberger. Diese liege über der maximalen Strafe, die derzeit für falsche Erklärungen durch öffentliche Bedienstete vorgesehen ist. „Problematisch ist auch die Anerkennung der Studienjahre für das Rentenalter: Der Unter-45-Jährigen vorbehaltene ‚Rückkauf’ dieser Jahre verletzt das von der Verfassung garantierte Recht auf Gleichbehandlung.“
„Trotz der vielen Ungereimtheiten will die Regierung dieses Dekret durchboxen“, kritisiert Julia Unterberger. Wieder einmal werde dabei die Rolle des Parlaments beschnitten. „Gerade in einem so sensiblen Bereich ist das ein grober Fehler: Hier braucht es Zeit und vor allem Fingerspitzengefühl.“ Gewisse Schwierigkeiten könnten nur überwunden werden, wenn allen Akteuren ausreichend Zeit gegeben werde, um sich anzupassen.
„Auch das ISTAT hat betont, dass die Verteilungskriterien für die Familien denkbar ungünstig sind“, bemerkt SVP-Senatorin Julia Unterberger, anlässlich der gestrigen Diskussion im Plenum des Senats. „Und gerade diese brauchen Unterstützung, um schwierige Lebenssituationen zu meistern.“ Die Vertreter der Regionen und der Provinzen mit Sonderstatut hätten bereits auf das Durcheinander aufmerksam gemacht: „Die Maßnahmen betreffen einen Zuständigkeitsbereich, in dem die Gesetzgebung des Staates mit jener der Regionen konkurriert – und in welcher die autonomen Provinzen Bozen und Trient zum Teil primäre Zuständigkeit haben.“
„Nicht klar ist außerdem, in welcher Form die vorgesehene Figur des Navigators beschäftigt werden soll“, meint Julia Unterberger. „Und ebenso unklar ist, welches seine Aufgaben in den Arbeitsämtern sein soll – geschweige denn, wer für die Ausbildung zuständig ist und wie diese erfolgen soll.“ Für Unsicherheit sorgten auch einige Punkte des Dekretes, bei welchen die Frage der Verfassungsmäßigkeit gestellt werden muss. „Um das Bürgereinkommen beanspruchen zu können, sind zehn Jahre Aufenthalt in Italien erforderlich; dies steht in keinem Verhältnis zu den fünf benötigten Jahren, um den Status eines langfristig Aufenthaltsberichtigten zu erlangen.“
„Gleiches gilt für die Höchststrafe von sechs Jahren, wenn Falscherklärungen gemacht werden“, ergänzt Julia Unterberger. Diese liege über der maximalen Strafe, die derzeit für falsche Erklärungen durch öffentliche Bedienstete vorgesehen ist. „Problematisch ist auch die Anerkennung der Studienjahre für das Rentenalter: Der Unter-45-Jährigen vorbehaltene ‚Rückkauf’ dieser Jahre verletzt das von der Verfassung garantierte Recht auf Gleichbehandlung.“
„Trotz der vielen Ungereimtheiten will die Regierung dieses Dekret durchboxen“, kritisiert Julia Unterberger. Wieder einmal werde dabei die Rolle des Parlaments beschnitten. „Gerade in einem so sensiblen Bereich ist das ein grober Fehler: Hier braucht es Zeit und vor allem Fingerspitzengefühl.“ Gewisse Schwierigkeiten könnten nur überwunden werden, wenn allen Akteuren ausreichend Zeit gegeben werde, um sich anzupassen.
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