Html.Raw(tbTexte.getText(171,1))
canva.com
Sexueller Missbrauch: Nicht das Team K, sondern die betroffenen Opfer stehen im Mittelpunkt
09.10.2024
2024-10-9
Diese Woche wird im Landtag das Thema des sexuellen Missbrauchs behandelt. Ein Thema, über das man angesichts der Häufigkeit tragischer Vorfälle viel zu selten spreche, betonen SVP-Landessekretär Harald Stauder und die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer. Man müsse der Thematik mit einem ganzheitlichen, umsichtigen Ansatz begegnen, nicht mit unausgereiften, unzureichenden und technisch unsauberen Alleingängen. Sie beziehen sich hierbei auf den Gesetzesentwurf des Abgeordneten Franz Ploner zum Thema des sexuellen Missbrauchs.
„Das Bewusstsein für die Notwendigkeit und der Wille in dieser Thematik konkret zu werden, ist in jedem Fall gegeben und es ist gut, wenn es thematisiert wird. Was nicht zulässig ist, ist, wenn man dieses äußerst sensible Thema politisch missbraucht“, stellen Pamer und Stauder klar und erinnern an den Hergang der Dinge: Im Jahr 2022 wurde ein Beschlussantrag eingereicht, der parteiübergreifend angenommen wurde und zum Gegenstand die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachexperten/innen und Politiker/innen, hatte. Diese wurde beauftragt entsprechende Handlungsempfehlungen auszuarbeiten. Die Ergebnisse wurden im Folgejahr der Landesregierung und dem Landtagspräsidium vorgestellt. Das Amt für Kinder- und Jugendschutz wurde daraufhin beauftragt ein Gesetz auszuarbeiten, welches sämtliche Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe berücksichtigt. Dieses steht nun unmittelbar vor seiner Fertigstellung.
„Obgleich Franz Ploner Teil der Arbeitsgruppe war, wollte (oder konnte) er die Ausarbeitung nicht den zuständigen Ämtern bzw. Experten/innen überlassen und kündigte an, einen eigenen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Das Ergebnis ist ein Gesetzesentwurf, der unzureichend, einseitig und technisch unsauber ist“, so das Urteil der zuständigen Landesrätin Rosmarie Pamer. Auch Harald Stauder bedauert das Vorgehen, das hier an den Tag gelegt wird: „Gerade diese Themen sollte man nicht dem Drang nach der schnellen Schlagzeile opfern oder um der Mehrheit eins auszuwischen“.
Für die beide sei es jedenfalls klar, dass man sich diesem Thema weiterhin widmen werde. „Seriös und lösungsorientiert – im Mittelpunkt stehen die betroffenen Opfer, nicht politisches Kleinspiel.“ Eine Anlaufstelle sei zweifellos der richtige Weg, das stehe außer Frage. Diese müsse jedoch sinnvoll in ein Gesamtkonzept und in die Reorganisation der Ombudsstellen eingebettet werden. „Mit Schnellschüssen ist hier niemandem geholfen“, stellen Stauder und Pamer klar. Ihre Position wird auch durch ein Gutachten des Rates der Gemeinden gestützt, welches für Ploners Gesetzesentwurf negativ ausfiel.
„Das Bewusstsein für die Notwendigkeit und der Wille in dieser Thematik konkret zu werden, ist in jedem Fall gegeben und es ist gut, wenn es thematisiert wird. Was nicht zulässig ist, ist, wenn man dieses äußerst sensible Thema politisch missbraucht“, stellen Pamer und Stauder klar und erinnern an den Hergang der Dinge: Im Jahr 2022 wurde ein Beschlussantrag eingereicht, der parteiübergreifend angenommen wurde und zum Gegenstand die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachexperten/innen und Politiker/innen, hatte. Diese wurde beauftragt entsprechende Handlungsempfehlungen auszuarbeiten. Die Ergebnisse wurden im Folgejahr der Landesregierung und dem Landtagspräsidium vorgestellt. Das Amt für Kinder- und Jugendschutz wurde daraufhin beauftragt ein Gesetz auszuarbeiten, welches sämtliche Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe berücksichtigt. Dieses steht nun unmittelbar vor seiner Fertigstellung.
„Obgleich Franz Ploner Teil der Arbeitsgruppe war, wollte (oder konnte) er die Ausarbeitung nicht den zuständigen Ämtern bzw. Experten/innen überlassen und kündigte an, einen eigenen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Das Ergebnis ist ein Gesetzesentwurf, der unzureichend, einseitig und technisch unsauber ist“, so das Urteil der zuständigen Landesrätin Rosmarie Pamer. Auch Harald Stauder bedauert das Vorgehen, das hier an den Tag gelegt wird: „Gerade diese Themen sollte man nicht dem Drang nach der schnellen Schlagzeile opfern oder um der Mehrheit eins auszuwischen“.
Für die beide sei es jedenfalls klar, dass man sich diesem Thema weiterhin widmen werde. „Seriös und lösungsorientiert – im Mittelpunkt stehen die betroffenen Opfer, nicht politisches Kleinspiel.“ Eine Anlaufstelle sei zweifellos der richtige Weg, das stehe außer Frage. Diese müsse jedoch sinnvoll in ein Gesamtkonzept und in die Reorganisation der Ombudsstellen eingebettet werden. „Mit Schnellschüssen ist hier niemandem geholfen“, stellen Stauder und Pamer klar. Ihre Position wird auch durch ein Gutachten des Rates der Gemeinden gestützt, welches für Ploners Gesetzesentwurf negativ ausfiel.
letzte News
Das neue Südtirol Pass: Eine Maßnahme, die Generationen verbindet
SVP Senioren |
04.12.2024
YEPP-Konferenz in Athen: „Europa sichern, Herausforderungen gemeinsam meistern“
Junge Generation |
04.12.2024