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Steuerbonus gilt auch für die GIS in Südtirol / LAbg. Tauber erfreut über Klarstellung
23.09.2022
2022-09-23
Die Agentur der Einnahmen hat kürzlich die Anleitungen zum Steuerbonus in Höhe von 50 Prozent auf die für das 2. Halbjahr 2021 entrichtete Gemeindeimmobiliensteuer GIS veröffentlicht. „Lange Zeit war unklar, ob diese staatliche Förderung auch für die GIS-Zahlungen in Südtirol anwendbar ist. Dies ist nunmehr geklärt“, teilt SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber in einer Presseaussendung mit.
Betriebe, die die Kriterien erfüllen und damit den Steuerbonus anwenden können, ersparen sich Geld, nachdem der Bonus 50 Prozent der für das zweite Halbjahr 2021 entrichteten Immobiliensteuer beträgt. Der Bonus steht Beherbergungsbetrieben für die Immobilieneinheiten der Kat. D/2, die für die Beherbergungstätigkeit genutzt werden, zu. Dabei muss der Betreiber auch der Besitzer der Immobilie sein. Eine weitere Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent im II. Trimester 2021 im Vergleich zum selben Trimester im Jahr 2019.
Beantragt werden kann der Bonus telematisch mittels Eigenerklärung vom 28. September 2022 bis 28. Februar 2023 informiert Tauber in seiner Presseaussendung.
Betriebe, die die Kriterien erfüllen und damit den Steuerbonus anwenden können, ersparen sich Geld, nachdem der Bonus 50 Prozent der für das zweite Halbjahr 2021 entrichteten Immobiliensteuer beträgt. Der Bonus steht Beherbergungsbetrieben für die Immobilieneinheiten der Kat. D/2, die für die Beherbergungstätigkeit genutzt werden, zu. Dabei muss der Betreiber auch der Besitzer der Immobilie sein. Eine weitere Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent im II. Trimester 2021 im Vergleich zum selben Trimester im Jahr 2019.
Beantragt werden kann der Bonus telematisch mittels Eigenerklärung vom 28. September 2022 bis 28. Februar 2023 informiert Tauber in seiner Presseaussendung.
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