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Stützung des Einkommens - technische Nachbesserungen umgehend nötig
SVP Wirtschaft |
19.03.2020
2020-03-19
Am vergangenen Dienstag wurde von der italienischen Regierung das dringend erwartete Dekret zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für die Familien und Betriebe aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und der einhergehenden Präventionsmaßnahmen erlassen. Der Vorsitzende der SVP-Wirtschaft Josef Tschöll weist auf notwendige technische Ergänzungen und Nachbesserungen hin, welche wichtig für die Wirksamkeit der Maßnahmen sind.
Das Dekret Cura Italia sieht ein erstes Maßnahmenpaket in der Höhe von 25 Milliarden vor, um den Schaden für Familien und Wirtschaft möglichst gering zu halten. "Die meisten ergriffenen Maßnahmen sind richtig und wichtig aber, der Teufel steckt wie immer im Detail und schon auf den ersten Blick sind einige technische Nachbesserungen sofort nötig, damit die Bestimmungen ihre gewünschte Wirkung für die Arbeitnehmer und Betriebe zeigen", so Josef Tschöll.
So sind beim Sonderlohnausgleich, der für alle jene Mitarbeiter und Arbeitgeber Anwendung findet, welche die ordentliche Lohnausgleichskasse nicht beanspruchen können und somit ohne einkommensstützende Maßnahmen wären, lediglich eine Direktauszahlung durch das Inps möglich. Aufgrund der zu erwartenden Flut von Anträgen wird das Versicherungsinstitut nicht imstande sein den betroffenen Mitarbeitern zeitnahe das Geld zu überweisen, was dazu führen würde, dass sie längere Zeit ohne Einkommen sind. Es muss möglich sein, dass auch Arbeitgeber, wie bei der ordentlichen Lohnausgleichskasse, hier auf Vorleistung gehen können, also die Beträge vorstrecken und später mit den geschuldeten Sozialbeiträgen wieder verrechnen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Saisonarbeiter, welche im Winter arbeitslos gemeldet waren und jetzt im Frühling ihre Saisonarbeit gerne wiederaufgenommen hätten. Davon sind vor allem Arbeitnehmer im Tourismussektor betroffen, zumal die Betriebe aufgrund der aktuellen Krise nicht mehr aufsperren. „Diesen Personen verfällt der Anspruch und wir dürfen sie nicht im Regen stehen lassen“, so Tschöll.
"Handlungsbedarf gibt es auch beim Inps, denn diese Krise stellt das Institut vor enorme Herausforderungen, die es mit den ordentlichen Verwaltungsabläufen nie schaffen wird. Da sämtliche Prozeduren und die Flut von Anträgen, wie z.B. die Genehmigung des Lohnausgleichs, der außerordentliche Elternurlaub usw. fast zur Gänze über das Versicherungsinstitut laufen muss eine möglichst schnelle Abwicklung gewährleistet werden, damit die Hilfen auch bei den Leuten ankommen. Daher müssen alle personellen Ressourcen ausgeschöpft werden", hält Tschöll fest. In diesem Sinne sollten dringend auch Beamte auch aus anderen Bereichen der Staats- oder Landesverwaltung für diese Zeit bei der INPS eingesetzt werden, so der Vorsitzende abschließend.
Das Dekret Cura Italia sieht ein erstes Maßnahmenpaket in der Höhe von 25 Milliarden vor, um den Schaden für Familien und Wirtschaft möglichst gering zu halten. "Die meisten ergriffenen Maßnahmen sind richtig und wichtig aber, der Teufel steckt wie immer im Detail und schon auf den ersten Blick sind einige technische Nachbesserungen sofort nötig, damit die Bestimmungen ihre gewünschte Wirkung für die Arbeitnehmer und Betriebe zeigen", so Josef Tschöll.
So sind beim Sonderlohnausgleich, der für alle jene Mitarbeiter und Arbeitgeber Anwendung findet, welche die ordentliche Lohnausgleichskasse nicht beanspruchen können und somit ohne einkommensstützende Maßnahmen wären, lediglich eine Direktauszahlung durch das Inps möglich. Aufgrund der zu erwartenden Flut von Anträgen wird das Versicherungsinstitut nicht imstande sein den betroffenen Mitarbeitern zeitnahe das Geld zu überweisen, was dazu führen würde, dass sie längere Zeit ohne Einkommen sind. Es muss möglich sein, dass auch Arbeitgeber, wie bei der ordentlichen Lohnausgleichskasse, hier auf Vorleistung gehen können, also die Beträge vorstrecken und später mit den geschuldeten Sozialbeiträgen wieder verrechnen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Saisonarbeiter, welche im Winter arbeitslos gemeldet waren und jetzt im Frühling ihre Saisonarbeit gerne wiederaufgenommen hätten. Davon sind vor allem Arbeitnehmer im Tourismussektor betroffen, zumal die Betriebe aufgrund der aktuellen Krise nicht mehr aufsperren. „Diesen Personen verfällt der Anspruch und wir dürfen sie nicht im Regen stehen lassen“, so Tschöll.
"Handlungsbedarf gibt es auch beim Inps, denn diese Krise stellt das Institut vor enorme Herausforderungen, die es mit den ordentlichen Verwaltungsabläufen nie schaffen wird. Da sämtliche Prozeduren und die Flut von Anträgen, wie z.B. die Genehmigung des Lohnausgleichs, der außerordentliche Elternurlaub usw. fast zur Gänze über das Versicherungsinstitut laufen muss eine möglichst schnelle Abwicklung gewährleistet werden, damit die Hilfen auch bei den Leuten ankommen. Daher müssen alle personellen Ressourcen ausgeschöpft werden", hält Tschöll fest. In diesem Sinne sollten dringend auch Beamte auch aus anderen Bereichen der Staats- oder Landesverwaltung für diese Zeit bei der INPS eingesetzt werden, so der Vorsitzende abschließend.
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