Html.Raw(tbTexte.getText(171,1))
Südtirol erhält Zuständigkeiten für Festlegung der jagdbaren Tierarten
03.02.2016
Während im übrigen Staatsgebiet ausschließlich die Regierung für die Festlegung der jagdbaren Arten zuständig bleibt, wird für Südtirol und das Trentino eine Sonderregelung vorgesehen. Die Durchführungsbestimmung wurde heute von der Zwölferkommission angenommen und dem Ministerrat für die endgültige Annahme weitergeleitet. „Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Umweltministerium ist nun endlich ein weiterer Durchbruch in Sachen Jagd erzielt worden. Die Jagd in den Naturparken konnte bereits vor einigen Wochen gelöst werden. Die nun vorliegende neue Durchführungsbestimmung sieht vor, dass erstmals den autonomen Provinzen von Bozen und Trient die Zuständigkeit eingeräumt wird, die jagdbaren Tierarten selbst festzulegen, sofern ein positives Gutachten des ISPRA sowie des Landwirtschaftsministeriums und das Einvernehmen des Umweltministeriums vorliegt. Falls das Ministerium nicht innerhalb von 30 Tagen auf den Antrag des Landes antwortet, gilt dieser als genehmigt. Natürlich kann diese Sonderregelung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine stichhaltige wissenschaftliche Begründung vorliegt, bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (z.B. Überpopulation an Murmeltieren) und Auflagen eingehalten werden." Das erklärt der Südtiroler SVP-Senator Karl Zeller, Mitglied der Zwölfer- und Sechserkommission. Bisher war dafür auch aufgrund einer Vielzahl von Urteilen des Verfassungsgerichts einzig und allein der Staat zuständig, d.h. Anträge mussten vom Landwirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam gestellt werden und die Entscheidung lag beim Ministerpräsidenten, nach Einholung des Gutachtens des ISPRA. Diese Verfahren wurden in den letzten 25 Jahren praktisch nie angewandt, es galt nur ein einziger Schutzstandard für ganz Italien. „Aufbauend auf diese Prozedur haben wir gemeinsam mit dem Landeshauptmann einen Lösungsvorschlag für unsere besondere Situation ausgearbeitet, der nach langen Verhandlungen die Zustimmung von Seiten des Umweltministeriums erhalten hat", erklärt Zeller. „Was unsere autonomen Zuständigkeiten betrifft, stellt diese Durchführungsbestimmung einen weiteren wesentlichen Fortschritt dar, denn unsere Kompetenzen im Bereich der Jagd werden ausgebaut und abgesichert", sind sich der Senator Karl Zeller und der Kammerabgeordnete Daniel Alfreider einig. Nach der Genehmigung durch die Zwölferkommission wird die Bestimmung nun dem Ministerrat für die endgültige Annahme weitergeleitet. Rom, 3.2.2016