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„Südtirol ist und bleibt gemeinsame Sache“
10.06.2022
SVP-Obmann Philipp Achammer zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor 30 Jahren: Autonomie wurde ausgebaut - eingeschränkte Kompetenzen jetzt wiederherstellen!

„Mit der Streitbeilegungserklärung 1992 haben Italien und Österreich nach zwei Jahrzehnten Verhandlungen nicht nur die Umsetzung der wesentlichen, durch das Paket vereinbarten autonomen Befugnisse erklärt. Gleichzeitig wurde damit auch deutlich gemacht, dass die Südtirol-Autonomie von gemeinsamen Interesse bleibt“, betont SVP-Obmann Philipp Achammer. Deshalb müssten die seit 1992 eingeschränkten autonomen Kompetenzen nun auch wiederhergestellt werden.

Philipp Achammer spricht von einer wichtigen Entwicklung seit dem Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts 1972. „Die bilateralen Bemühungen zwischen Italien und Österreich führten mit der Streitbeilegung 1992 zu einem entscheidenden Etappenziel für die Südtirol-Autonomie.“ Der bei der UNO behängende Streit zwischen den beiden Ländern über die Umsetzung des Pariser Vertrages sei formell beigelegt worden.

„In den vergangenen 30 Jahren haben Italien und Österreich gezeigt, dass die Südtirol-Autonomie eine gemeinsame Verpflichtung ist“, unterstreicht Philipp Achammer. Diese sei immer wieder, zum Teil auch in einvernehmlicher bilateraler Abstimmung, angepasst und ausgebaut worden. „Seit 1992 hat es aber auch Einschränkungen gegeben, insbesondere durch die Rechtsprechung nach der Verfassungsreform 2001. Die Wiederherstellung dieser eingeschränkten Zuständigkeiten hat jetzt höchste Priorität.“ Die Südtiroler Volkspartei sei zuversichtlich, dass dies in Verhandlung zwischen Bozen und Rom und in Abstimmung mit Wien auch gelingen werde.