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Südtiroler Gastlichkeit wird gestärkt
13.10.2020
2020-10-13
Landesrat Arnold Schuler und SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber setzen sich für den Erhalt der gastgewerblichen Nahversorgung ein.
Die Südtiroler Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung, auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Arnold Schuler einen Beschluss gefasst, wonach die Dorfgasthäuser und Dorfbars zur Sicherung der gastgewerblichen Nahversorgung mit Sondermaßnahmen gefördert werden sollen. Landesrat Arnold Schuler und SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber zeigen sich erfreut, dass dadurch ein wichtiger Pfeiler der Südtiroler Gastlichkeit aufgewertet und gestärkt wird.
„Dorfgasthäuser und Dorfbars haben in Südtirol eine lange Tradition und eine wichtige Funktion. Sie spielen in unseren Dörfern und Fraktionen auch eine nicht unwesentliche soziale Rolle“, unterstreicht Landtagsabgeordneter Helmut Tauber. Die Betreiber dieser dörflich verankerten Betriebe sind verstärkt mit Problemen konfrontiert, die ein rentables Wirtschaften zunehmend erschweren. „Wir dürfen nicht zusehen, bis auch bei uns die letzten Dorfbars und Dorfgasthäuser schließen. Sie gehören nämlich genauso zum Dorfbild, wie Geschäfte und sind Treffpunkt für Jung und Alt“, betont Landesrat Arnold Schuler.
Aus diesem Grund hat Tauber den Beschlussantrag Nr. 183/19 „Dorfgasthäuser erhalten und beleben“ eingebracht, der im November letzten Jahres im Landtag genehmigt wurde. Der Beschluss sah die Ausarbeitung einer zielgerichteten Sonderförderung als Grundlage für die Unterstützung für kleine Dorfgasthäuser und Dorfbars vor. In der heutigen Sitzung ist die Landesregierung diesem Beschlussantrag nachgekommen und hat, die von Landesrat Schuler vorgelegten „Richtlinien für Sondermaßnahmen zugunsten gastgewerblicher Nahversorgungsdienste“ genehmigt.
Der Beschluss zur Förderung der gastgewerblichen Nahversorgung sieht einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro einmalig für die Eröffnung vor und bis zu 12.000 Euro jährlich für die Aufrechterhaltung.
„Der Beschluss der Landesregierung stellt einen wichtigen Schritt dar, um den historisch gewachsenen und zum Großteil in Familienhand befindlichen Betrieben unter die Arme greifen zu können und dazu beizutragen, dass diese Betriebe weiterhin Teil des dörflichen Geschehens und Treffpunkt für die Dorfbevölkerung sein können“, so der Abgeordnete Tauber.
Auch Landesrat Schuler zeigt sich erfreut über die gelungene Umsetzung des Beschlusses. „Wir haben in Südtirol zum Glück nur ganz wenige Ortschaften, die von Abwanderung bedroht sind. Alle Maßnahmen, die diese Entwicklung verhindern, müssen unterstützt werden. Mehr noch – wir müssen alles unternehmen, um die Attraktivität und Lebensqualität unserer Täler und Dörfer zu steigern. Aus diesem Grund habe ich den Beschlussantrag meines Kollegen Tauber mit Überzeugung unterstützt und umgesetzt“, meint Landesrat Arnold Schuler abschließend in einer gemeinsamen Presseaussendung.
Die Südtiroler Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung, auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Arnold Schuler einen Beschluss gefasst, wonach die Dorfgasthäuser und Dorfbars zur Sicherung der gastgewerblichen Nahversorgung mit Sondermaßnahmen gefördert werden sollen. Landesrat Arnold Schuler und SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber zeigen sich erfreut, dass dadurch ein wichtiger Pfeiler der Südtiroler Gastlichkeit aufgewertet und gestärkt wird.
„Dorfgasthäuser und Dorfbars haben in Südtirol eine lange Tradition und eine wichtige Funktion. Sie spielen in unseren Dörfern und Fraktionen auch eine nicht unwesentliche soziale Rolle“, unterstreicht Landtagsabgeordneter Helmut Tauber. Die Betreiber dieser dörflich verankerten Betriebe sind verstärkt mit Problemen konfrontiert, die ein rentables Wirtschaften zunehmend erschweren. „Wir dürfen nicht zusehen, bis auch bei uns die letzten Dorfbars und Dorfgasthäuser schließen. Sie gehören nämlich genauso zum Dorfbild, wie Geschäfte und sind Treffpunkt für Jung und Alt“, betont Landesrat Arnold Schuler.
Aus diesem Grund hat Tauber den Beschlussantrag Nr. 183/19 „Dorfgasthäuser erhalten und beleben“ eingebracht, der im November letzten Jahres im Landtag genehmigt wurde. Der Beschluss sah die Ausarbeitung einer zielgerichteten Sonderförderung als Grundlage für die Unterstützung für kleine Dorfgasthäuser und Dorfbars vor. In der heutigen Sitzung ist die Landesregierung diesem Beschlussantrag nachgekommen und hat, die von Landesrat Schuler vorgelegten „Richtlinien für Sondermaßnahmen zugunsten gastgewerblicher Nahversorgungsdienste“ genehmigt.
Der Beschluss zur Förderung der gastgewerblichen Nahversorgung sieht einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro einmalig für die Eröffnung vor und bis zu 12.000 Euro jährlich für die Aufrechterhaltung.
„Der Beschluss der Landesregierung stellt einen wichtigen Schritt dar, um den historisch gewachsenen und zum Großteil in Familienhand befindlichen Betrieben unter die Arme greifen zu können und dazu beizutragen, dass diese Betriebe weiterhin Teil des dörflichen Geschehens und Treffpunkt für die Dorfbevölkerung sein können“, so der Abgeordnete Tauber.
Auch Landesrat Schuler zeigt sich erfreut über die gelungene Umsetzung des Beschlusses. „Wir haben in Südtirol zum Glück nur ganz wenige Ortschaften, die von Abwanderung bedroht sind. Alle Maßnahmen, die diese Entwicklung verhindern, müssen unterstützt werden. Mehr noch – wir müssen alles unternehmen, um die Attraktivität und Lebensqualität unserer Täler und Dörfer zu steigern. Aus diesem Grund habe ich den Beschlussantrag meines Kollegen Tauber mit Überzeugung unterstützt und umgesetzt“, meint Landesrat Arnold Schuler abschließend in einer gemeinsamen Presseaussendung.
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