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SVP-Ausschuss: Regelung zum Ehrenamt und zu den Gemeinderatswahlen im Fokus
08.10.2024
Am heutigen Montag tagte der Parteiausschuss. Hauptgegenstände der Sitzung waren das Ehrenamtsgesetz und das Gemeinderatswahlgesetz. 

Die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer stellte den bisherigen Stand der Arbeiten im Hinblick auf das geplante Landesgesetz im Bereich Ehrenamt vor. „Der Gesetzesentwurf zum Ehrenamt steht kurz vor Vollendung“, unterstreicht Rosmarie Pamer - ein, zwei Fragen seien noch Verbänden zu klären „Ich bin aber zuversichtlich, dass wir bis Ende Oktober einen soliden, konkreten Gesetzesentwurf vorliegen haben“, sagt Pamer.
Nach der Reform des dritten Sektors sei die Ausgangsvoraussetzung klar: Ein Zurück zum „alten“ Landesregister ist ausgeschlossen. „Wichtig ist, dass wir jetzt aber nach vorne Blicken und einen Rahmen schaffen, in dem sich die Vereine wiederfinden können“, unterstreicht Parteiobmann Dieter Steger. Schließlich müsse nicht jeder Verein zwangsläufig im staatlichen Register ‚Runts‘ eingetragen sein, umgekehrt liegt auch vieles im Ermessen der Gemeinden bei der Vergabe von Beiträgen oder bei der kostenlosen Nutzung von öffentlichen Gebäuden. „Südtirols Ehrenamt ist einzigartig und leistet einen unermesslichen Beitrag zur Kultur und zum Zivilschutz. Das was in unserer Macht steht wollen wir leisten, um es zu unterstützen“, betont der SVP-Obmann.
 
Gesetzentwurf zum Wahlgesetz der Gemeinden „Rechtssicherheit hat Vorrang“
Unmittelbar in der Pipeline steht auch der Gesetzesentwurf zum Thema Gemeinderatswahlgesetz. Im Wesentlichen wird vorläufig die staatliche Regelung übernommen. Diese sieht vor, dass sämtliche Mandatsbeschränkungen für Gemeindereferenten/innen fallen. Auch fällt die Mandatsbeschränkung für Bürgermeister/innen in Gemeinden unter 5.000 Einwohner/innen. Für Gemeinden mit Einwohner/innen von 5.000 bis 15.000 ist eine Mandatsbeschränkung von drei Amtsperioden bei Bürgermeister/innen vorgesehen und ab 15.000 Einwohner/innen gelten zwei Amtsperioden. Dies, um Rechtssicherheit herzustellen. Natürlich, dies vorbehaltlich der von Trentiner-Seite angestrebten Sonderbestimmung (Drei Amtszeiten für Bürgermeister/innen bei Gemeinden über 15.000 Einwohner/innen) für die Region Südtirol Trient, deren Genehmigung von Seiten der Regierung noch offen ist.