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SVP freut sich mit den Ladinern: „Eine wichtige Errungenschaft“
15.11.2017
2017-11-15
„Dies ist ein bedeutender Schritt, der die Ladiner endlich gegenüber den anderen Sprachgruppen gleichstellt“, freuen sich die SVP-Spitzenexponenten Philipp Achammer, Arno Kompatscher und Florian Mussner. Die Abgeordnetenkammer hat heute endgültig das so genannte Ladinergesetz genehmigt, welches eine substantielle Reform des bestehenden Autonomiestatutes durch einen SVP-Verfassungsgesetzentwurf darstellt. Besonderer Dank geht an SVP-Fraktionssprecher Daniel Alfreider, der den Entwurf 2013 eingebracht hat – und an die anderen SVP-Parlamentarier, die sich um dieses wichtige Gesetz bemüht haben.
„Mit dem Ladinergesetz werden die Ladiner in den noch offenen Bereichen der deutschen und italienischen Sprachgruppe gleichgestellt“, sagt SVP-Obmann Philipp Achammer. Erstmals sei das Zweite Autonomiestatut von 1972, in welchem dies grundsätzlich verankert ist, auf parlamentarischem Wege für die Ladiner abgeändert worden. „In dem nunmehr genehmigten Verfassungsgesetz geht es vor allem darum, dass den Rechten der ladinischen Minderheit in allen Bereichen entsprochen wird.“
„Künftig können Ladiner aus Südtirol in die Sechser- und die Zwölferkommission berufen werden“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP). Aufgrund der Zugehörigkeit zur ladinischen Sprachgruppe sei ihnen dies bisher untersagt gewesen. „Weiters können die Landtage von Bozen und Trient sowie der Regionalrat eigene Sondersitzungen betreffend der Ladiner-Rechte einberufen.“
In Zukunft darf, was bisher nicht möglich war, einer von drei Landeshauptmannstellvertretern der ladinischen Sprachgruppe angehören. „Auch die ladinische Vertretung in den öffentlichen Körperschaften mit Landesinteresse wird erweitert“, erklärt der ladinische SVP-Landesrat Florian Mussner. „Weiters wird die Sonderbestimmung für Bedienstete der Staatsämter in Südtirol auch auf die Ladiner ausgeweitet.“
Neu zusammengesetzt wird die Sonderkommission, die bei der Abstimmung nach Sprachgruppen über den Haushalt im Landtag oder im Regionalrat eingesetzt werden kann – und einstimmig entscheidet. „Dadurch bekommt die ladinische Sprachgruppe mehr Gewicht“, sagt Philipp Achammer.
Der Verfassungsgesetzentwurf Nr. 56 zur Abänderung des Autonomiestatutes ist am 15. März 2013 von den SVP-Parlamentariern eingereicht worden; Erstunterzeichner war Kammerabgeordneter Daniel Alfreider. Es folgten zahlreiche Abstimmungen in Kammer und Senat (jeweils im Verfassungsausschuss und im Plenum). Am 15. November 2017 erfolgte die endgültige Genehmigung des „Ladinergesetzes“.
Bozen, 15. November 2017
SVP-Mediendienst
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