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SVP-Obmann: Interessenkonflikte durch Verhaltenskodex verhindern
17.03.2022
„Interne Aufklärung aller Aspekte, Parteigremien werden entscheiden“
 
„Angesichts verschiedener Meldungen und zahlreicher missverständlicher Interpretationen möchte ich die Position der Parteigremien sowie meine eigene zu den aktuellen Diskussionen in der Partei noch einmal darlegen“, so SVP-Obmann Philipp Achammer. Hierzu folgt nachfolgende persönliche Stellungnahme:
 
„Als Parteiobmann der Südtiroler Volkspartei liegt mir eine ehrliche Aufarbeitung aller Vorkommnisse rund um die SAD am Herzen. Es geht mir darum, zu prüfen, ob einige Exponenten der SVP gegebenenfalls ein parteischädigendes Verhalten an den Tag gelegt haben. Dazu zählen sowohl die aus den Abhörungen zu entnehmenden Textpassagen als auch die gezielte, unrechtmäßige Weitergabe dieser Dokumente. Aus diesem Grunde hat das SVP-Präsidium am 31. Jänner 2022 auf meinen Vorschlag hin einstimmig eine Kommission (bestehend aus Philipp Achammer, Arno Kompatscher, Daniel Alfreider und Angelika Wiedmer) eingesetzt, welche drei Aufgaben hat:
  • das Sammeln der verschiedenen Dokumente und Passagen, da es nicht sein kann, dass die Aufklärung nur auf Grundlage von Medienberichten erfolgt. Es ist wichtig, dass sich die Partei selbst ein Bild von den Fakten machen kann;
  • das Führen der entsprechenden Gespräche mit den Betroffenen;
  • das Unterbreiten eines gemeinsamen Vorschlags zur weiteren Vorgangsweise an die Parteileitung und zwar auf Grundlage der gesammelten Informationen.
 
Für mich steht persönlich außer Frage, dass mehrere Initiativen der SAD rund um die Ausschreibung der Nahverkehrslinien nicht korrekt und inakzeptabel waren. Aufgabe der Partei ist es jedoch einzig und allein festzustellen, inwiefern dabei eigene Exponenten eine unangemessene Rolle gespielt haben und wie dies parteiintern zu bewerten ist. Alles andere müssen die Gerichte entscheiden bzw. haben dies bereits getan. Strafrechtliche Vorwürfe gegen wesentliche Parteiexponenten liegen in diesem Zusammenhang jedenfalls keine vor. Es sind die Parteigremien, welche über die parteiinternen Aspekte schlussendlich einen Abschlussbericht vorlegen werden. Dies wird schon in Kürze der Fall sein: Nachdem in der eingesetzten Kommission die Dokumente gesichtet und die Gespräche geführt worden sind, folgt nun die abschließende Phase der Arbeit dieser Kommission. Daraufhin wird die Parteileitung einberufen werden.
 
Was die Veröffentlichung von Abhörungen bzw. verschriftlichten Abhörprotokollen betrifft, gelten selbstverständlich die gesetzlichen Bestimmungen: Was veröffentlicht werden darf, soll auch veröffentlicht werden können! Nicht gesetzeskonforme Veröffentlichungen darf es dementsprechend aber nicht geben.
 
Vor kurzem habe ich als Parteiobmann bereits den Entwurf für einen Verhaltenskodex vorgelegt. Damit sollen Interessenkonflikte benannt und eingeschränkt werden. So kann es etwa nicht sein, dass man sein politisches Amt für eigene privatwirtschaftliche Interessen nützt oder in der Partei Entscheidungen mitträgt, außerhalb der Politik aber dagegen auftritt und daran auch noch verdient.  Auch jede unrechtmäßige Weitergabe von vertraulichen Dokumenten zum Schaden der Partei und ihrer Exponenten soll parteiintern geahndet werden. Wir haben den Entwurf des Verhaltenskodex zur parteiinternen Diskussion freigegeben und selbstverständlich können noch einzelne Passagen präzisiert oder abgeändert werden. Der Kern und die Grundausrichtung müssen aber unverändert bleiben, im Interesse der Südtiroler Volkspartei. Das ist meine Überzeugung.
 
Ich bleibe dabei: Als politische Verantwortungsträger ist es unsere Aufgabe, die Anliegen der Menschen in den Mittelpunkt der politischen Debatte zu stellen, nicht aber persönliche Befindlichkeiten. Ich werde deshalb weiterhin dafür eintreten, dass nicht öffentlich schmutzige Wäsche gewaschen wird. Das sind wir dem Land und unserer Partei und ihren Mitgliedern schuldig!“