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SVP-Senator Karl Zeller (Autonomiegruppe) zum neuen Wahlgesetz
26.10.2017
2017-10-26
Heute hat der Senat das neue Wahlgesetz (sogenanntes „Rosatellum bis“) mit breiter Mehrheit endgültig genehmigt. Dieses wird nun in Kürze in Kraft treten - und bei den Wahlen im Frühjahr 2018 angewendet werden können.
Das Gesetz sieht vor, dass rund 1/3 der Sitze im Parlament, d.h. 232 der 630 Abgeordneten und 109 der 315 Senatoren, in Ein-Personen-Wahlkreisen, also mit Mehrheitswahlrecht gewählt werden, der Rest im Verhältniswahlsystem in Mehrpersonenwahlkreisen. Im Einerwahlkreis ist der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt; es gibt keine Wahlhürde.
Für einzelne Listen ist eine Drei-Prozent-Hürde auf Staatsebene vorgesehen; bei Listenverbindungen liegt die Hürde für den Einzug ins Parlament bei zehn Prozent, wobei aber nur Listen Sitze erhalten, die mindestens 3 % der Stimmen auf sich vereinen. Mit dieser Regelung soll die chronische Zersplitterung der italienischen Parteienlandschaft verhindert werden.
Es wird zudem eine Geschlechterquote eingeführt, wonach kein Geschlecht mehr als 60 % der Kandidaten/innen stellen darauf. Der Stimmzettel enthält die Namen der Kandidaten/innen im jeweiligen Einerwahlkreis, die Listenzeichen der Parteien, die diese/n unterstützen und die Namen der Kandidaten/innen für die Sitze, die im Verhältniswahlrecht vergeben werden.
Es ist gelungen, für die Region Trentino-Südtirol und die Minderheiten eine Sonderregelung einzubauen: In der Region Trentino- Südtirol wird es 6 Einpersonen-Wahlkreise (sowohl für den Senat als auch für die Abgeordnetenkammer) geben, also im Verhältnis mehr als im restlichen Staatsgebiet. Von diesen Wahlkreisen befinden sich je 3 in Südtirol.
Die 3 Einerwahlkreise im Senat bestanden schon - und sind eine Folge der Paketmaßnahme 111, also einer völkerrechtlichen Verpflichtung; hier ändert sich also nichts. Neu sind die 3 Einerwahlkreise in der Kammer, die aufgrund der im Juni erfolgten Annahme des Antrags der FI-Abgeordneten Biancofiore und des 5 Sterne-Abgeordneten Fraccaro von 4 (laut dem derzeit in Kraft stehenden Mattarellum-System) auf 3 reduziert werden.
Die Liste der Minderheit kann (muss aber nicht) Koalitionen mit gesamtstaatlichen Listen eingehen - und hat die Möglichkeit, auch im Falle einer Koalition in bestimmten Wahlkreisen alleine anzutreten. In der Kammer werden die restlichen 5 Sitze auf proportionaler Basis in Mehrpersonenwahlkreisen vergeben, im Senat der 7. der Region laut Verfassung zustehende Sitz.
Für Minderheiten gilt zudem eine Sonderregelung, wonach deren Listen nicht 3 % der Stimmen auf Staatsebene erreichen müssen, sondern es genügt, 20 % auf regionaler Ebene zu erreichen oder zwei Wahlkreise zu gewinnen. Aufgrund der neu eingeführten Geschlechterquote muss z.B. die SVP mindestens 1 Frau für die Einerwahlkreise in Kammer und Senat aufstellen.
SVP-Senator Karl Zeller, der Fraktionssprecher der Autonomiegruppe im Senat, hat in seiner Stimmabgabeerklärung folgende Bewertung abgegeben: „Das neue Wahlgesetz ist zwar nicht die absolut beste Regelung und manche Kritikpunkte sind sicher berechtigt. Dieses Wahlgesetz ist aber sicher besser als die derzeit geltende Regelung, die faktisch aus 2 nicht koordinierten Rumpftexten besteht, die nach den Verfassungsurteilen übrig geblieben sind (sog.Consultellum).”
Und weiter: „Aus Südtiroler Sicht ist dieses Wahlgesetz ungleich minderheitenfreundlicher als jenes, das 2013 zur Anwendung gekommen ist: Es werden auch in der Kammer Einerwahlkreise eingeführt, wobei für diese keine Sperrklausel gilt; damit ist die Vertretung der Minderheit in beiden Häusern des Parlaments in Zukunft garantiert - und zwar auch dann, wenn die Liste der Minderheit nicht die Hürde von 20 % in der Region erreichen sollte.
„Außerdem wird der Zugang für Minderheitenlisten zu den Sitzen im Verhältniswahlrecht (5 in der Kammer, 1 im Senat) erleichtert, weil auch die Wahl von 2 Kandidaten in den Einerwahlkreisen ausreicht. Ein starke Vertretung der Minderheit in Rom ist für die Zukunft also gewährleistet. Aus all diesen Gründen sind wir für dieses neue Wahlgesetz”, erklärt SVP-Senator Karl Zeller.
Rom, 26. Oktober 2017
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