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Tauber erreicht Nachbesserung bei GIS im Landtag und fordert für 2021 eine Befreiung
22.12.2020
2020-12-22
Für das Jahr 2020 wurde für Beherbergungs- und gastgewerbliche Tätigkeiten eine Begünstigung bei der Gemeindeimmobiliensteuer GIS vorgesehen. Die Erleichterung wurde mit dem Landesgesetz Nr. 9 vom 19. August 2020 eingeführt. Auf Initiative des Landtagsabgeordneten Helmut Tauber wurde nun im Rahmen der Behandlung des Landeshaushalts nachgebessert. Tauber unterstrich dabei auch die dringende Notwendigkeit einer vollständigen Befreiung von der GIS für das Hotel- und Gastgewerbe für das Jahr 2021.
Die vollständige GIS-Befreiung für das Jahr 2020 erhalten Hotels und andere gastgewerbliche Betriebe, wenn sie einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent nachweisen können. Voraussetzung dafür war die Abgabe einer Eigenerklärung innerhalb 30. September. „In der Annahme, diesen Umsatzrückgang nicht nachweisen und bis Ende des Jahres auf eine weitgehend stabile Entwicklung bauen zu können, haben zahlreiche Gastbetriebe die Eigenerklärung nicht eingereicht. Die erneuten Einschränkungen im Bereich der Hotellerie und Gastronomie ab November führten jedoch unweigerlich zu einem starken Umsatzverlust“, erklärt SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber die Problematik. Mit einem von Tauber vorgelegten Abänderungsantrag, der am vergangenen Freitag im Zuge der Behandlung des Landesgesetzes „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021“ vom Landtag genehmigt wurde, wurde diese Problematik behoben. „Diese Betriebe können die Eigenerklärung nun bis zum 31. Januar 2021 bei ihrer Gemeinde einreichen“, unterstreicht Tauber.
Zugstimmt hat der Landtag auch einem weiteren Änderungsantrag des Abgeordneten Tauber. „Bei mir haben sich zahlreiche Betriebe gemeldet, denen die Gemeinde die GIS-Begünstigung anteilig nur für den Zeitraum gewähren wollte, in dem sie laut Lizenz geöffnet haben“, so Helmut Tauber, der auf mögliche gesetzliche Spielräume verweis. „Da die GIS aber je nach Katasterkategorie und urbanistischer Zweckbestimmung geschuldet ist und in anderen Jahren auch nicht reduziert wird, wenn ein Betrieb für einen bestimmten Zeitraum geschlossen ist, galt es diesen Interpretationsspielraum zu beseitigen“, erklärt der Abgeordnete.
In seiner Stellungnahme zum Landeshaushalt forderte Landtagsabgeordneter Helmut Tauber zudem, dass im kommenden Jahr den gastgewerblichen Betrieben die Gemeindeimmobiliensteuer gänzlich erlassen wird, und zwar ohne Auflagen, wie es auf staatlicher Ebene bereits geschehen ist. „Die gastgewerblichen Betriebe sind nichts anderes als die Produktionsstätten, mit denen Wertschöpfung generiert und Einkommen erwirtschaftet wird. Sie sind schon in guten Jahren viel zu hoch besteuert. Das muss sich ändern“, fordert Tauber abschließend in einer Presseaussendung.
Die vollständige GIS-Befreiung für das Jahr 2020 erhalten Hotels und andere gastgewerbliche Betriebe, wenn sie einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent nachweisen können. Voraussetzung dafür war die Abgabe einer Eigenerklärung innerhalb 30. September. „In der Annahme, diesen Umsatzrückgang nicht nachweisen und bis Ende des Jahres auf eine weitgehend stabile Entwicklung bauen zu können, haben zahlreiche Gastbetriebe die Eigenerklärung nicht eingereicht. Die erneuten Einschränkungen im Bereich der Hotellerie und Gastronomie ab November führten jedoch unweigerlich zu einem starken Umsatzverlust“, erklärt SVP-Landtagsabgeordneter Helmut Tauber die Problematik. Mit einem von Tauber vorgelegten Abänderungsantrag, der am vergangenen Freitag im Zuge der Behandlung des Landesgesetzes „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021“ vom Landtag genehmigt wurde, wurde diese Problematik behoben. „Diese Betriebe können die Eigenerklärung nun bis zum 31. Januar 2021 bei ihrer Gemeinde einreichen“, unterstreicht Tauber.
Zugstimmt hat der Landtag auch einem weiteren Änderungsantrag des Abgeordneten Tauber. „Bei mir haben sich zahlreiche Betriebe gemeldet, denen die Gemeinde die GIS-Begünstigung anteilig nur für den Zeitraum gewähren wollte, in dem sie laut Lizenz geöffnet haben“, so Helmut Tauber, der auf mögliche gesetzliche Spielräume verweis. „Da die GIS aber je nach Katasterkategorie und urbanistischer Zweckbestimmung geschuldet ist und in anderen Jahren auch nicht reduziert wird, wenn ein Betrieb für einen bestimmten Zeitraum geschlossen ist, galt es diesen Interpretationsspielraum zu beseitigen“, erklärt der Abgeordnete.
In seiner Stellungnahme zum Landeshaushalt forderte Landtagsabgeordneter Helmut Tauber zudem, dass im kommenden Jahr den gastgewerblichen Betrieben die Gemeindeimmobiliensteuer gänzlich erlassen wird, und zwar ohne Auflagen, wie es auf staatlicher Ebene bereits geschehen ist. „Die gastgewerblichen Betriebe sind nichts anderes als die Produktionsstätten, mit denen Wertschöpfung generiert und Einkommen erwirtschaftet wird. Sie sind schon in guten Jahren viel zu hoch besteuert. Das muss sich ändern“, fordert Tauber abschließend in einer Presseaussendung.
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