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Transparenz ja – Bürokratie nein! SVP gegen Transparenzregister
29.06.2022
In einem öffentlich einsehbaren Register sollten alle Interessensvertreter aufscheinen, die mit Behörden und politischen Mandataren in Kontakt sind, Gespräche führen und Termine wahrnehmen. „Klingt im ersten Moment gut, aber ist ein enormer Verwaltungsaufwand, der zum Nutzen eines solchen Registers in keinem Verhältnis steht“, sagt SVP-Fraktionsvorsitzende Magdalena Amhof. Deshalb hat die Südtiroler Volkspartei den Beschlussantrag des „Team K“ abgelehnt.

Kann durch einen verpflichtenden Eintrag im Transparenzregister unrechtmäßiges „Lobbying“ vermieden werden? „Nicht wirklich“, sagt SVP-Fraktionschefin Magdalena Amhof und erklärt: „Die Einführung dieses Instrumentariums würde über das Ziel hinausschießen. Die Bürgernähe der Politik würde sehr darunter leiden. Bürger und Organisationen werden sich den Politikern nicht mehr anvertrauen, wenn sie sich vorher registrieren müssten. Auch würden die Rechte der Abgeordneten eingeschränkt. Ganz zu schweigen von der Bürokratie!“

Um ein Transparenzregister auf Landeseben umzusetzen, müsste zuerst eine geeignete Rechtsgrundlage in Form eines Gesetzes geschaffen werden, da die Verwaltung eines solchen Registers die aufwendige Verarbeitung von personenbezogenen Daten bedeutet. Amhof verweist dabei auf die acht Seiten lange Datenschutzerklärung des EU-Transparenzregisters, in welches seit 2021 die Eintragung bestimmter Lobbytätigkeiten verpflichtend ist.

Wolle man in Südtirol dieses Instrument einführen, würde das einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten: Neben der Ausarbeitung und Sammlung von Formularen zur Gesuchstellung und Datenschutzerklärung, über die Eingabe der entsprechenden Informationen in die Verzeichnisse, die Ausarbeitung eines Verhaltenskodexes für die Interessensvertreter, den Erlass von Informationsrundschreiben über die Handhabung des neuen Instrumentes bis hin zu den allfälligen Kontrollen und zur Bearbeitung von Sanktionen.

„Dieser Mehraufwand lässt sich mit den Grundsätzen der Verwaltungsvereinfachung und des Bürokratieabbaus nicht vereinbaren. Die verpflichtende Eintragung aller Kontakte in ein öffentlich einsehbares Register widerspricht außerdem unserem demokratischen System, das auf einen intensiven Kontakt zwischen politisch Verantwortlichen und Bürgern:innen aufbaut. Wir sind in vielen Belangen erste Ansprechpartner:innen, die man schnell und problemlos erreichen sollte“, betont Amhof. Hier stünden Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis, was sicher auch für die Oppositionsparteien nachvollziehbar sei, da gerade auch sie ständig fordern, den Gesetzgebungsprozess zu vereinfachen und ihn nicht noch ‚schwerfälliger zu gestalten‘; deshalb erscheinen die Forderungen im besagten Beschlussantrag fast schon paradox“, bemerkt Amhof.