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Unterberger: Neuer Gesetzentwurf gegen Rachepornos wird im Senat behandelt
20.03.2019
2019-03-20
In dieser Woche hat in der Justizkommission im Senat die Diskussion über die Einführung eines neuen Straftatbestandes in Bezug auf die Verbreitung von intimen Fotos und Videos gegen den Willen des/der Betroffenen bzw. die Erpressung mit der Drohung intime Fotos und Videos zu veröffentlichen, begonnen. Es liegen zwei Gesetzesvorschläge vor, einer von der 5 Sterne Bewegung und einer von Forza Italia.
Der Gesetzesentwurf der Mehrheit sieht Strafen von 3 Monaten bis zu 3 Jahren für diejenigen vor, die gegen den Willen der Betroffenen Fotos oder Videos mit erkennbar sexuellem Charakter veröffentlichen. Handelt es sich beim Täter um den Ehemann oder Lebenspartner, so ist die Strafe auf 1 bis 4 Jahre erhöht. Jeder Betreiber eines sozialen Netzwerkes ist verpflichtet, auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden die Filme oder Bilder aus dem Netz zu entfernen, ansonsten kann die/der Betroffene andere Schutzmaßnahmen, die im Gesetzesdekret Nr. 196/2003 vorgesehen sind, in Anspruch nehmen. Nach Inkrafttreten des Gesetzesvorschlages ergreift das Justizministerium Sensibilisierungsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen obige Straftaten, die vor allem auch in Schulen durchgeführt werden sollen.
Die Einführung dieser Straftat ist dringend nötig, zumal sich die Verbreitung von intimen Fotos und Videos in letzter Zeit häuft. Allein im Jahr 2019 sind in Italien 940 Fälle zur Anzeige gebracht worden. Der spektakulärste Fall ist jener der 5 - Sterne Kammerabgeordneten Sarti, der erst vor kurzem für große Aufregung gesorgt hat. In Ermangelung eines eigenen Straftatbestandes mussten sich die Gerichte mit dem Straftatbestand der Verleumdung oder des Stalkings behelfen. Es ist jedoch oft nicht einfach den konkreten Sachverhalt in obige Straftatbestände einzuordnen, zumal diese auf andere Umstände zugeschnitten sind. Daher ist es höchst an der Zeit, dass der Gesetzgeber tätig wird und einen eigenen Straftatbestand, eigene Strafen und Begleitungsmaßnahmen zum Gesetz einführt.
Der Gesetzesentwurf der Mehrheit sieht Strafen von 3 Monaten bis zu 3 Jahren für diejenigen vor, die gegen den Willen der Betroffenen Fotos oder Videos mit erkennbar sexuellem Charakter veröffentlichen. Handelt es sich beim Täter um den Ehemann oder Lebenspartner, so ist die Strafe auf 1 bis 4 Jahre erhöht. Jeder Betreiber eines sozialen Netzwerkes ist verpflichtet, auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden die Filme oder Bilder aus dem Netz zu entfernen, ansonsten kann die/der Betroffene andere Schutzmaßnahmen, die im Gesetzesdekret Nr. 196/2003 vorgesehen sind, in Anspruch nehmen. Nach Inkrafttreten des Gesetzesvorschlages ergreift das Justizministerium Sensibilisierungsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen obige Straftaten, die vor allem auch in Schulen durchgeführt werden sollen.
Die Einführung dieser Straftat ist dringend nötig, zumal sich die Verbreitung von intimen Fotos und Videos in letzter Zeit häuft. Allein im Jahr 2019 sind in Italien 940 Fälle zur Anzeige gebracht worden. Der spektakulärste Fall ist jener der 5 - Sterne Kammerabgeordneten Sarti, der erst vor kurzem für große Aufregung gesorgt hat. In Ermangelung eines eigenen Straftatbestandes mussten sich die Gerichte mit dem Straftatbestand der Verleumdung oder des Stalkings behelfen. Es ist jedoch oft nicht einfach den konkreten Sachverhalt in obige Straftatbestände einzuordnen, zumal diese auf andere Umstände zugeschnitten sind. Daher ist es höchst an der Zeit, dass der Gesetzgeber tätig wird und einen eigenen Straftatbestand, eigene Strafen und Begleitungsmaßnahmen zum Gesetz einführt.
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