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Unterberger: Problem der Bußgelder bei Autovermietung lösen
18.07.2024
"Als Autonomiegruppe haben wir einen Änderungsantrag zur Reform der Straßenverkehrsordnung eingebracht, um ein Problem zu lösen, das viele Gemeinden betrifft: nämlich die Schwierigkeit, Nutzer von Mietwagen aus dem Ausland zu erreichen, um von ihnen Bußgelder zu erhalten. Dies betrifft vor allem Gemeinden in den Grenzgebieten und Gemeinden mit touristischer Ausrichtung.

Denn derzeit sieht Artikel 196 der Straßenverkehrsordnung vor, dass der Mieter des Fahrzeugs und nicht der Eigentümer, also der Vermieter, mit dem Zuwiderhandelnden gesamtschuldnerisch haftet."  
So die Vorsitzende der Autonomiegruppe, Julia Unterberger, in einer Mitteilung.

„Die Gemeinden“, fügt sie hinzu, „sind deshalb oft nicht in der Lage, die Eintreibung von Bußgeldern von den Zuwiderhandelnden einzufordern, insbesondere wenn es sich um Personen aus dem Ausland handelt. Und zwar deshalb, weil die Vermieter keine, ungenaue oder unvollständige Angaben zu den Personen, die das Fahrzeug gemietet haben, machen."

„Diese Schwierigkeiten gibt es schon seit geraumer Zeit, weshalb wir vor einigen Monaten in der Fragestunde des Senats das Problem an Minister Salvini herangetragen haben.
Es ist notwendig, die gesamtschuldnerische Haftung der Vermietungsunternehmen mit denjenigen herzustellen, was wir mit unserem Änderungsantrag anstreben."