Html.Raw(tbTexte.getText(171,1))
Unvereinbarkeit zwischen verkürztem Verfahren und lebenslänglicher Haft
02.04.2019
„Den heute vom Senat genehmigten Gesetzesentwurf bewerten wir positiv“, meint SVP-Senatorin Julia Unterberger, anlässlich ihrer Stimmabgabeerklärung für die Autonomiegruppe im Senat. Er macht es künftig unmöglich, bei Verbrechen, für die eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen ist, ein verkürztes Verfahren zu beantragen.

"Es kann nämlich nicht sein, dass jemandem, der wegen eines schwerwiegenden Verbrechens angeklagt ist, ein Drittel seiner Strafe nachgelassen wird – nur, weil er der Justiz das Hauptverfahren erspart", meint Julia Unterberger. Das verkürzte Verfahren sei immer mehr zu einer Strategie der Verteidigung geworden, wenn die Schuld des Angeklagten eindeutig war. Mit diesem Gesetz werde daher eine Verzerrung in der italienischen Rechtsordnung korrigiert.

Obwohl das Hauptziel des verkürzten Verfahrens die Begrenzung der Verfahrenstätigkeit sei, habe der Verurteilte die Möglichkeit, sich an die nächsthöhere Instanz zu wenden, um eine weitere Verringerung der Strafe zu erreichen. So sei der Mörder von Olga Matei erstinstanzlich zu einer 30-jährigen Freiheitsstrafe und nicht zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, weil er das verkürzte Verfahren gewählt hatte und in der zweiten Instanz wurde diese Strafe noch einmal auf 16 Jahre verringert.“

Bei Feminiziden, Mafia-Straftaten oder vorbedachten Tötungen dürfe es kein Hintertürchen geben, das von der Höchststrafe zu einer unangemessenen Verurteilung führe. Ansonsten werde nämlich die Justiz im wahrsten Sinne des Wortes als „ungerecht“ empfunden, was wiederum bei vielen Menschen zu Frust und Zorn führe: „Das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit geht so allmählich verloren“, unterstreicht Julia Unterberger.

Die lange Dauer der Verfahren und die organisatorischen Probleme der Justiz müssten durch strukturelle Maßnahmen verbessert werden, nicht aber durch Strafnachlässe bei schwerwiegenden Straftaten. Vor allem müsse dem Richtermangel entgegengewirkt werden, zumal Italien – bezogen auf die Bevölkerungszahl – nur halb so viele Richter wie Deutschland habe.

„Aus den genannten Gründen können wir diese Maßnahme mittragen“, erklärt Julia Unterberger das Ja der Autonomiegruppe zum Gesetz.