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Foto von Wesley Tingey auf Unsplash
Verfassungsreform: Parteiausschuss trifft Entscheid zur SVP-Position
17.06.2024
2024-06-17
Am Montag, 17.06.2024 tagte der Parteiausschuss. Auf der Tagesordnung stand neben der Wahl Harald Stauders zum Landessekretär, auch die Diskussion über die Verfassungsreform.
Die Linie der SVP ist beschlossen: Man werde sich in der ersten Lesung nicht grundsätzlich gegen die Reform stemmen, sofern in der Verfassungsreform der Vertretungsanspruch in beiden Kammern abgesichert ist. Klar ist weiterhin auch, dass eine Reform, die Mehrheitsboni vorsieht, sehr kritisch beurteilt werde. Nach der ersten Lesung steht weiterhin die Behandlung des Wahlgesetzes an. In dessen Zuge soll über die Einführung des Verfassungsprinzips hinaus die angemessene Vertretung Südtirols präzisiert und bestätigt werden. Der Parteiausschuss wird darauffolgend wieder zusammentreten.
Dem Beschluss voraus ging eine Vorstellung der Reform von Senator Meinhard Durnwalder. Die Bedenken an den Vorhaben der Regierung bei der Abänderung der Verfassung sind durchaus gegeben, wie durch die Diskussion während der Sitzung klar wurde.
Besonders die Schwächung der Rolle des Staatspräsidenten zu Gunsten der/des Ministerpräsidenten/in und die Einführung eines Mehrheitsbonus sehe man kritisch.
„Eine Verfassungsreform, wie sie hier und jetzt eingebracht wurde, darf aber nicht nur unter der Optik der Tagespolitik begutachtet werden, sondern muss langfristig bewertet werden und vor allem auch über die gegenwärtig amtierende Regierung Meloni hinaus. Die Reform verspricht zunächst eine Abnahme von Regierungskrisen und ein Mehr an politischer Stabilität. Aus Sicht der nationalen Linse ist der Vorstoß nachvollziehbar, als Vertreter einer ethnischen Minderheit bleiben wir skeptisch. Ausschlaggebend für die Haltung der Südtiroler Volkspartei (Enthaltung in erster Lesung) ist jedoch, dass im Zuge der Verhandlungen über die Reform der verfassungsrechtliche Vertretungsanspruch Südtirols auch in der Kammer erreicht wurde – selbst bei einer ev. Verkleinerung des Parlaments. Langfristig stärkt dies unsere Position in Rom, weshalb wir uns zunächst enthalten werden“, fasst SVP-Obmann Dieter Steger zusammen.
Dem Obmann zufolge sei das Verhandlungsergebnis über die verfassungsrechtliche Absicherung des Südtiroler Vertretungsanspruchs in der Kammer weder selbstverständlich oder in trockenen Tüchern.
Steger gibt nämlich zu bedenken, dass die Regierung momentan auf eine satte Mehrheit in beiden Kammern bauen kann. Diese politische Landschaft sei nun mal gegeben „Es geht uns sicherlich nicht darum plötzlich vorauseilend „regierungshörig“ zu sein – das waren wir noch nie und das werden wir auch nie sein, ganz gleich ob momentan (mitte-) links oder (mitte-) rechts die Regierung stellt.“ Es gelte, was immer schon gegolten habe: In Rom müsse die Partei und müssen ihre Abgeordneten das Interesse des Landes im Auge habend, fern ideologischer Grabenkämpfe die Sache und von Fall zu Fall bewerten.
Die Linie der SVP ist beschlossen: Man werde sich in der ersten Lesung nicht grundsätzlich gegen die Reform stemmen, sofern in der Verfassungsreform der Vertretungsanspruch in beiden Kammern abgesichert ist. Klar ist weiterhin auch, dass eine Reform, die Mehrheitsboni vorsieht, sehr kritisch beurteilt werde. Nach der ersten Lesung steht weiterhin die Behandlung des Wahlgesetzes an. In dessen Zuge soll über die Einführung des Verfassungsprinzips hinaus die angemessene Vertretung Südtirols präzisiert und bestätigt werden. Der Parteiausschuss wird darauffolgend wieder zusammentreten.
Dem Beschluss voraus ging eine Vorstellung der Reform von Senator Meinhard Durnwalder. Die Bedenken an den Vorhaben der Regierung bei der Abänderung der Verfassung sind durchaus gegeben, wie durch die Diskussion während der Sitzung klar wurde.
Besonders die Schwächung der Rolle des Staatspräsidenten zu Gunsten der/des Ministerpräsidenten/in und die Einführung eines Mehrheitsbonus sehe man kritisch.
„Eine Verfassungsreform, wie sie hier und jetzt eingebracht wurde, darf aber nicht nur unter der Optik der Tagespolitik begutachtet werden, sondern muss langfristig bewertet werden und vor allem auch über die gegenwärtig amtierende Regierung Meloni hinaus. Die Reform verspricht zunächst eine Abnahme von Regierungskrisen und ein Mehr an politischer Stabilität. Aus Sicht der nationalen Linse ist der Vorstoß nachvollziehbar, als Vertreter einer ethnischen Minderheit bleiben wir skeptisch. Ausschlaggebend für die Haltung der Südtiroler Volkspartei (Enthaltung in erster Lesung) ist jedoch, dass im Zuge der Verhandlungen über die Reform der verfassungsrechtliche Vertretungsanspruch Südtirols auch in der Kammer erreicht wurde – selbst bei einer ev. Verkleinerung des Parlaments. Langfristig stärkt dies unsere Position in Rom, weshalb wir uns zunächst enthalten werden“, fasst SVP-Obmann Dieter Steger zusammen.
Dem Obmann zufolge sei das Verhandlungsergebnis über die verfassungsrechtliche Absicherung des Südtiroler Vertretungsanspruchs in der Kammer weder selbstverständlich oder in trockenen Tüchern.
Steger gibt nämlich zu bedenken, dass die Regierung momentan auf eine satte Mehrheit in beiden Kammern bauen kann. Diese politische Landschaft sei nun mal gegeben „Es geht uns sicherlich nicht darum plötzlich vorauseilend „regierungshörig“ zu sein – das waren wir noch nie und das werden wir auch nie sein, ganz gleich ob momentan (mitte-) links oder (mitte-) rechts die Regierung stellt.“ Es gelte, was immer schon gegolten habe: In Rom müsse die Partei und müssen ihre Abgeordneten das Interesse des Landes im Auge habend, fern ideologischer Grabenkämpfe die Sache und von Fall zu Fall bewerten.
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