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Verfassungsreform: Übergang von neuen Zuständigkeiten mit einfachem Verfahren
21.01.2016
2016-01-21
Der Senat hat heute die Verfassungsreform in fünfter Lesung angenommen. „Deren zentralistische Ausrichtung wird von uns ganz und gar nicht begrüßt“, betont der Vorsitzende der Autonomiegruppe SVP-Senator Karl Zeller auch im Namen seiner Kollegen Hans Berger und Francesco Palermo. „Wir haben aber nach intensiven Verhandlungen dafür gestimmt, da es uns – trotz einer ungünstigen Stimmung gegenüber den Sonderautonomien – gelungen ist, weitreichende Garantien für Südtirol zu erhalten.“ Und zwar: Die Schutzklausel für die Sonderautonomien ist nicht nur in den Text eingebaut worden – sie konnte sogar, im Vergleich zu früheren Fassungen, weiter ausgebaut werden. Eine weitere wichtige Errungenschaft: Das Prinzip der „dynamischen Autonomie" wurde auf Verfassungsebene gehoben. Das heißt, auch die Sonderautonomien können nun mittels einfachem Verfahren (also nicht mehr mit einem Verfassungsgesetz) neue Zuständigkeiten wie z.B. im Umweltbereich erhalten.
Erst jüngst wurde die im vergangenen Oktober vom Senat verabschiedete Verfassungsreform der Abgeordnetenkammer vorgelegt – diese hat den Text ohne Abänderungen gebilligt. Somit ging es in der heutigen Abstimmung nicht mehr um den Inhalt, sondern nur noch um das Erreichen der absoluten Mehrheit, die für Verfassungsgesetze notwendig ist. „Die Regionen mit Normalstatut werden stark beschnitten“, erklärt SVP-Senator Karl Zeller, der heute für die Autonomiegruppe die Stimmabgabeerklärung gemacht hat. „Wir sind – dank der Schutzklausel – von dieser zentralistischen Reform ausgeklammert.“ In Südtirol bleibe der Titel V der alten Verfassung, einschließlich der Änderungen von 2001, so lange in Kraft, bis das Autonomiestatut überarbeitet ist. Und dies könne wiederum nur „im Einvernehmen" mit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol erfolgen.
„Bis heute ist es noch nie gelungen, ein solches Prinzip des Einvernehmens in einem Verfassungsgesetz festzuschreiben“, unterstreicht der Sprecher der Autonomiegruppe im Senat Karl Zeller. "Nun können wir beruhigter die notwendige Überarbeitung des Autonomiestatutes von 1972 angehen, da das Parlament den von Südtirol und Trient vorgelegten Text nicht mehr einfach umschreiben kann. Eine Abänderung ist sinnvoll, um die autonomen Zuständigkeiten neu und besser abzusichern – auch um künftige Konflikte vor dem Verfassungsgerichtshof zu verhindern." Die „internationale Verankerung“ bleibt auf jeden Fall aufrecht: „Die Republik Österreich muss einer Überarbeitung des Südtiroler Autonomiestatutes zustimmen, da auch Paket-Bestimmungen betroffen sind.“
„Es ist weiters gelungen, das Prinzip der „dynamischen Autonomie“ in dieser Verfassungsreform zu verankern“, ergänzt SVP-Senator Karl Zeller. „Auch die Regionen mit Sonderstatut haben nun die Möglichkeit, neue Zuständigkeiten – beispielsweise im Bereich des Umweltschutzes – mit einem kürzeren und einfacheren Verfahren zu erhalten.“ Im künftigen Senat ist auch eine starke Vertretung aus den autonomen Provinzen sichergestellt: „Südtirol und das Trentino werden jeweils zwei von 100 Senatoren stellen – das heißt, das rund 515.000 Einwohner zählende Land Südtirol wird in Rom gleich stark vertreten sein, wie Regionen, in welchen über eine Million Menschen leben."
Ein Novum: „Zum ersten Mal wird nun auch die offizielle deutschsprachige Bezeichnung ‚Autonome Provinz Bozen-Südtirol‘ auch im italienischen Verfassungstext enthalten sein“, freuen sich Karl Zeller, Hans Berger und Francesco Palermo. Für die Verfassungsreform stimmten heute 180 Senatoren. Damit wurde das für Verfassungsänderungen vorgechriebene notwenige Quorum der absoluten Mehrheit (161 Stimmen im Senat) um 19 Stimmen übertroffen. Da jedoch die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde, werden die BürgerInnen das letzte Wort haben und in einem Referendum über die Verfassungsreform voraussichtlich im Oktober entscheiden.
SVP-Mediendienst (um)
Rom, 20. Jänner 2016
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