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Viele Fragen zum neuen Gesetz Raum und Landschaft
SVP LADINA | 03.02.2020
Hochgruber-Kuenzer, Perathoner und Demetz referieren in St. Christina.
„Wir sind der Landesrätin Maria Hochgruber-Kuenzer sowie dem Bezirksobmann und Anwalt Christoph Perathoner sehr dankbar für den Informationsabend, weil wir an den viele Fragen, vor allem der jüngeren Anwesenden, feststellen mussten, dass ein Informationsmangel, viele offene Fragen aber auch Zweifel und Unsicherheiten betreffend das neue Gesetz Raum und Landschaft bestehen“, so fasst nach der Sitzung die SVP-Ortsobfrau Ulrike Insam Senoner die gelungene Veranstaltung in der Gemeinde St. Christina nüchtern zusammen. 
Nach einer rechtlichen Einführung durch Rechtsanwalt Christoph Perathoner und der bewährten Vorstellung des Landesgesetzes Raum und Landschaft, dass am 1. Juli in Kraft treten wird, durch Landesrätin Hochgruber-Kuenzer, nahm Bürgermeister Moritz Demetz Stellung zum Landesgesetz.
Bürgermeister Moritz Demetz unterstrich die Wichtigkeit des neuen Gesetzes; die Raumordnung nehme schließlich rund 90 Prozent seiner Arbeitszeit in Anspruch. Er drängte auf die endgültige ‚Fertigstellung‘, da ja noch die Durchführungsbestimmungen fehlten – und so das Gesetz nicht als Ganzes studiert werden könne. Er ersuchte die Politik derartige Gesetze so zu verfassen, dass sie auch für die Mitarbeiter der Gemeindeämter eindeutig lesbar seien, da diese die neuen Regelungen umsetzen müssten. Zweifel hegte er daran, ob – mit dem derzeitigen Personalstand – eine solche Umsetzung in den vom Gesetz festgelegten Zeiten überhaupt möglich sei. Moritz Demetz sieht in der Festlegung der Siedlungsgrenzen Probleme auf die Gemeinde zukommen. Provokant meinte er, dass er 80% des Gemeindegebietes von St. Christina innerhalb der Siedlungsgrenzen sehen möchte.
Es folgte eine sehr rege Diskussion, an der sich vor allem junge Menschen beteiligten. Kritisiert wurde die Abschaffung der „Stadel-Bestimmung“, vor allen in Gröden wo Bau-Kubaturen am Markt für junge Menschen unerschwinglich seien, könne der Umbau der familieneigenen Stadel-Kubatur Familien ein Eigenheim sichern. Es wurde gefordert die Streichung dieser Bestimmung rückgängig zu machen. Gleich mehrere Fragen kamen zu den Wohnungen mit Preisbindung und zum Thema „Leistbares Wohnen“, aber auch zur Einführung der gemischten Zonen. Nicht verständlich sei, so die Stimmen aus dem Publikum, dass die Gemeinden zwar über die Siedlungsgrenzen entscheiden und mit diesen leben sollen, das Land diese aber zurückweisen könne – und somit die Entscheidung treffe. Vor allem die Vertreter der Wirtschaft äußerten die Befürchtung, dass das neue Gesetz bis zur Festsetzung der Siedlungsgrenzen und die damit zusammenhängende Arbeitsbelastung der Gemeinde und Bauämter die wichtige Bautätigkeit gehemmt werden könne. Kritisiert wurde, dass die Privatzimmervermieter vom neuen Gesetz ausgeschlossen bleiben, die Landwirtschaft und der gewerbliche Tourismus aber bei der Zimmervermietung gefördert werden. In Gröden könnten private Vermieter nicht gewerblich werden, weil freie Betten fehlten – viele lebten aber trotzdem von der Zimmervermietung. Dieser Umstand sei im Gesetz vergessen worden.
Christoph Perathoner regte in Anlehnung an Moritz Demetz an, in Gröden wie in allen touristischen Hochburgen des Landes, wo Baukubaturen für junge Menschen unerschwinglich sind, die Siedlungsgrenzen möglichst weit zu gestalten. Nur so könne der einheimischen Bevölkerung, die über Grundstück verfügt das Bauen auf eigenem Grund und Boden ermöglicht werden. Vor allem in schmalen V-Tälern wie Gröden könnten zu eng gefasste Siedlungsgrenzen zu sozialen Problemen führen, weil die Wohnungspreise innerhalb der Siedlungsgrenzen noch mehr ansteigen und nur mehr von reichen Provinzfremden oder sehr vermögenden einheimischen  Leuten erworben werden könnten. Eine damit verbundene Abwanderung der ladinischen Bevölkerung aus dem Minderheitensiedlungsgebiet müsse vor Vornherein verhindert werden. Dies müssten die Gemeinden bei der Gestaltung der Siedlungsgrenzen bedenken.

Bozen/St. Christina, 31. Jänner 2020