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Wartezeiten im Gesundheitswesen: Landesplan genehmigt
05.11.2019
Der Abbau langer Wartezeiten, deren Vereinheitlichung und die Vereinfachung für die Bürger sind Ziele des neuen Landesplans zur Verwaltung der Wartezeiten 2019-21 im Gesundheitswesen.

In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung den Landesplan zur Verwaltung der Wartezeiten 2019-2021 genehmigt. "Die Wartezeiten sind ein wesentliches Thema innerhalb des Gesundheitsbereich, nicht nur auf lokaler, sondern auch auf gesamtstaatlicher und internationaler Ebene", betonte Gesundheitslandesrat Thomas Widmann im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Das Bedürfnis nach fachärztlichen Visiten nehme jährlich zu, das Ärzte- und Pflegepersonal hingegen ab. Diese Tendenz mache auch vor Südtirol nicht Halt. Aufgabe des Landes sei es, diesen Spagat zu schaffen und jedem Bürger angemessene und zeitgerechte Gesundheitsleistungen anzubieten, betonte Widmann. Man habe den gesamtstaatlichen Plan, der von der Staat-Regionen-Konferenz im Februar 2019 eingeführt wurde, nun an die lokalen Gegebenheiten angepasst und gemeinsam mit allen Partnern vertieft.

Prioritätendefinition wesentlich für Wartezeiten

Was zeitgerecht bedeutet, ist im neuen Landesplan – der sich dabei an nationale Vorgaben anlehnt – definiert. Erstvisiten der Prioritätsklasse B ("prior") sollen ab 2021 innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Aufschiebbare Leistungen (Prioritätsklasse D) sollen innerhalb von 30 Tagen (fachärztliche Visiten) oder 60 Tagen (diagnostische Leistungen) erfolgen. Für programmierbare, also mit keinerlei Dringlichkeit verbundene Leistungen (Prioritätsklasse P), sind 120 Tage Zeit vorgesehen. Ausgenommen vom Plan sind dringende Visiten (Prioritätsklasse U), die nach wie vor innerhalb von 24 Stunden gewährleistet werden müssen. Wesentlich dafür sei die Angemessenheit der ärztlichen Verschreibung. "Welche Leistung warum und mit welcher Priorität verschrieben wird, beeinflusst natürlich das ganze System", erklärt der Landesrat.
Innerhalb dieser Zeitspannen, so das Ziel, müsse den Patienten ein freier Termin angeboten werden können, als Garantiebereich gilt das gesamte Landesgebiet. "Dem Patienten wird also der erste verfügbare Termin in Südtirol angeboten. Wünscht dieser einen Termin näher am Wohnort, und ist dieser nicht innerhalb der Fristen verfügbar, so gelten diese dennoch als eingehalten", sagt Widmann.

Umfangreicher Maßnahmenkatalog bereits in Umsetzung

Um die Wartezeiten weiter abzubauen, will man vor allem auf verwaltungstechnischer und organisatorischer Ebene ansetzen. "Ein wichtiger Hebel ist die maximale Auslastung von diagnostischen Geräten, durch längere Öffnungszeiten und die Aufnahme des entsprechenden Personals", betonte der Gesundheitslandesrat.
Ein zweiter Ansatzpunkt sei die Verstärkung der Grundversorgung: Mit dem neuen Ambulatorium für die Grundversorgung in der Bozner Notaufnahme und der Erweiterung der Angebote in den Sprengeln könne man viele Bedürfnisse schon im Vorfeld ohne Zusatzuntersuchungen klären. Weitere Maßnahmen sind der Einkauf zusätzlicher Leistungen über Konventionen mit privaten Strukturen und die Optimierung des Vormerkungssystems – Stichwort Einheitliche Landesvormerkstelle und die Einführung neuer digitaler Vormerkkanäle. "Damit wir die Wartezeiten in Griff kriegen, müssen wir auch die Digitalisierung in Griff bekommen", gab Widmann zu bedenken. Man arbeite intensiv daran, sei mit vielen unterschiedlichen Partnern in Gespräch und arbeite zügig an einer Umsetzung der hierzu vorgesehenen Maßnahmen.

Südtirol will Maßstäbe setzen

Das Thema Wartezeiten stehe seit Legislaturbeginn ganz oben auf der Agenda des Landesrates, weshalb an entsprechenden Maßnahmen bereits seit Längerem gearbeitet wird. Bereits im August wurden Ziele für vier Pilotbereiche mit der größten Nachfrage festgelegt: "In den Fachbereichen Dermatologie, Augenheilkunde und Hals-Nasen-Ohren wollen wir bis Ende 2020 90 Prozent der Prior-Visiten innerhalb von zehn Tagen und 80 Prozent der aufschiebbaren Visiten innerhalb von 30 Tagen abwickeln. Bei den Magnetresonanzen haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis Ende 2020 80 Prozent der aufschiebbaren Leistungen innerhalb von 60 Tagen zu erbringen." Es gehe darum Vereinheitlichungen weiter voranzutreiben, um schließlich Vereinfachungen für die Bürger umsetzen zu können. "Die Ziele sind ehrgeizig, dennoch bin ich zuversichtlich, dass wir dies schaffen könne", sagt der Landesrat.