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SVP
Weg für die Vergabe der Brennerautobahn-Konzession freigemacht
26.10.2021
2021-10-26
„Die Verkehrs- und Umweltkommissionen der Abgeordnetenkammer haben letzte Nacht (vom 25. auf den 26. Oktober) im Zuge der Behandlung des sogenannten Infrastrukturdekretes den Regierungsvorschlag zur Brennerautobahn-Konzession genehmigt, mit welchem alternativ zu einer öffentlichen Ausschreibung oder der Konzessionsübertragung an eine rein öffentliche Gesellschaft die Vergabe der Konzession zur Führung der A22 mittels Projektfinanzierung, d.i. eine Form öffentlich-privater Partnerschaft, möglich wird. Damit öffnet sich im Interesse Südtirols auch wieder ein Zeitfenster bei zum 31.12.2022“, berichtet der Abgeordnete Albrecht Plangger, der als Mitglied der Umweltkommission das Infrastrukturdekret betreut hat.
Mit dem Infrastrukturdekret seien auch nennenswerte Abänderungen beim Straßenkodex verabschiedet worden; neben klaren Bestimmungen für die Elektroroller fanden auch die Anträge von Abgeordneten Schullian zu den Führerschein-Neulingen und zu ausgeweiteten Kompetenzen des Landeshauptmanns bzw. des Straßenbetreibers, um Verkehrsauswüchse im UNESCO-Weltkulturerbe in den Griff zu bekommen, die erforderliche Mehrheit. Erfordernisse der Verkehrsregelung oder in Zusammenhang mit den strukturellen Eigenheiten der Straßen erlauben nun Verkehrsbeschränkungen insbesondere auch für Straßen, die UNESCO-Weltkulturgebiete queren. „Somit ergeben sich für die Dolomitenpässe interessante Spielräume für eine nachhaltige Verkehrsberuhigung“, so der Erstunterzeichner Schullian.
Ebenfalls angenommen wurde sein Vorschlag für die Führerscheinneulinge, die bisher nach bestandener Führerscheinprüfung für das erste Jahr nur ein Auto mit max. 70 kW lenken durften. In Zukunft dürfen diese gleich den Inhabern des Fahrübungsscheines (‚foglio rosa‘) auch „potentere Wagen“ (Familienauto) lenken, sofern der Beifahrer nicht älter als 65 Jahre und seit mindestens 10 Jahren im Besitz eines B-Führerscheines ist oder - ohne Mindestzeit - den Führerschein einer höheren Kategorie besitzt. So könne die Fahrtauglichkeit mit dem Familienauto weiter geübt werden, ohne Notwendigkeit, auf ein kleineres Ersatzauto auszuweichen, um in diesem ersten Jahr die Fahrkenntnisse nicht wieder zu verlieren.
Ebenfalls angenommen wurde ein Vorschlag bzgl. Unternehmernetzwerke (z.B. ein landwirtschaftlicher Maschinenring). Die Fahrzeuge können auch auf das Unternehmernetzwerk zugelassen werden, nicht nur auf die jeweiligen landwirtschaftlichen Unternehmer. Die Südtiroler Abgeordneten verweisen in einer Pressemitteilung noch auf ein interessantes Detail am Rande für Personen mit Behinderung. „Sind alle reservierten Gratis-Parkplätze besetzt, so können Personen mit Behinderung kostenlos auch normale Parkplätze besetzen“, so abschließend die Abgeordnete Renate Gebhard. Der von den zuständigen Gesetzgebungskommissionen genehmigte Vorschlag muss nun vom Plenum der Kammer und anschließend vom Senat abgesegnet werden. Sofern es keine Überraschungen gibt, dürften die obgenannten Neuerungen bald Gesetzeskraft erlangen.
Mit dem Infrastrukturdekret seien auch nennenswerte Abänderungen beim Straßenkodex verabschiedet worden; neben klaren Bestimmungen für die Elektroroller fanden auch die Anträge von Abgeordneten Schullian zu den Führerschein-Neulingen und zu ausgeweiteten Kompetenzen des Landeshauptmanns bzw. des Straßenbetreibers, um Verkehrsauswüchse im UNESCO-Weltkulturerbe in den Griff zu bekommen, die erforderliche Mehrheit. Erfordernisse der Verkehrsregelung oder in Zusammenhang mit den strukturellen Eigenheiten der Straßen erlauben nun Verkehrsbeschränkungen insbesondere auch für Straßen, die UNESCO-Weltkulturgebiete queren. „Somit ergeben sich für die Dolomitenpässe interessante Spielräume für eine nachhaltige Verkehrsberuhigung“, so der Erstunterzeichner Schullian.
Ebenfalls angenommen wurde sein Vorschlag für die Führerscheinneulinge, die bisher nach bestandener Führerscheinprüfung für das erste Jahr nur ein Auto mit max. 70 kW lenken durften. In Zukunft dürfen diese gleich den Inhabern des Fahrübungsscheines (‚foglio rosa‘) auch „potentere Wagen“ (Familienauto) lenken, sofern der Beifahrer nicht älter als 65 Jahre und seit mindestens 10 Jahren im Besitz eines B-Führerscheines ist oder - ohne Mindestzeit - den Führerschein einer höheren Kategorie besitzt. So könne die Fahrtauglichkeit mit dem Familienauto weiter geübt werden, ohne Notwendigkeit, auf ein kleineres Ersatzauto auszuweichen, um in diesem ersten Jahr die Fahrkenntnisse nicht wieder zu verlieren.
Ebenfalls angenommen wurde ein Vorschlag bzgl. Unternehmernetzwerke (z.B. ein landwirtschaftlicher Maschinenring). Die Fahrzeuge können auch auf das Unternehmernetzwerk zugelassen werden, nicht nur auf die jeweiligen landwirtschaftlichen Unternehmer. Die Südtiroler Abgeordneten verweisen in einer Pressemitteilung noch auf ein interessantes Detail am Rande für Personen mit Behinderung. „Sind alle reservierten Gratis-Parkplätze besetzt, so können Personen mit Behinderung kostenlos auch normale Parkplätze besetzen“, so abschließend die Abgeordnete Renate Gebhard. Der von den zuständigen Gesetzgebungskommissionen genehmigte Vorschlag muss nun vom Plenum der Kammer und anschließend vom Senat abgesegnet werden. Sofern es keine Überraschungen gibt, dürften die obgenannten Neuerungen bald Gesetzeskraft erlangen.
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