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SVP
Wer nur mit Schmutz um sich wirft, der hat keine Argumente
17.10.2018
2018-10-17
Die Attacke gegen Landeshauptmann wegen seines Gehaltes strotzt vor Fehlinformationen. In der letzten Wahlkampfwoche greift Paul Köllensperger in die unterste Schublade – und zeigt mit einer erneuten Gehälterdiskussion sein wahres Gesicht. Dabei ist es ihm auch nicht zu blöd, belegbare Fakten zu verdrehen und falsche Informationen zu streuen. Wahr ist, dass der jetzige Landeshauptmann – sowohl netto als auch brutto – viel, viel weniger verdient als alle Landeshauptmänner vor ihm. Fakt ist auch: Es gibt keine Leibrenten und keine Sonderfonds mehr. Und es gibt auch keine sonstigen Sonderregelungen zu Gunsten der Politikerinnen und Politiker. Wer jetzt noch versucht, mit solchen Kampagnen einige Stimmen zu gewinnen, dem sind wohl die Argumente ausgegangen.
Zur Erklärung: Die Grundentlohnung aller Mitglieder im Regionalrat liegt bei 12 Monatsgehältern von 10.500 € brutto. Es gibt kein 13. oder 14. Gehalt. Im Grundlohn ist ein pauschaler Betrag von 700 € für Spesenrückvergütungen enthalten. Die Rückvergütung von Spesen wird in der Regel auch bei Angestellten im öffentlichen privaten Sektor nicht versteuert. Für die restlichen 9.800 € erfolgt die Besteuerung gemäß progressivem Einkommenssteuersatz IRPEF. Bei den Abgeordneten kommt so überall der höchste Steuersatz von 43 %, zusätzlich regionaler IRPEF Zuschlag von 1,23%, zur Anwendung.
Korrekt ist, dass die Mitglieder der Landesregierung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten. Beim Landeshauptmann sind dies 4.600 € netto und bei den Landesräten 3.600 €.
Diese transparente Regelung wurde vom Landtag am 19. Mai 2017 beschlossen, da es Ziel der SVP war, die Amtsentschädigungen einerseits und die Kosten der Politik andererseits zu senken. Eine erste Diskussion im Landtag dazu gab es bereits im Dezember 2016. Ein jeder kann das Wortprotokoll einsehen – mit der Wortmeldung des Landeshauptmanns, dem es ein Anliegen war, hier selbst aktiv zu werden. Man kann somit klar festhalten, dass er sein Wort gehalten und wenige Monate später sich sein Gehalt selbst um rund 50.000 jährlich netto reduziert hat.
Die Diskussion zur Senkung der Gehälter nach unten kann selbstverständlich weitergeführt werden. Wundern darf sich dann aber niemand mehr, wenn wie bereits heute, viele Persönlichkeiten dankend ein Engagement in der Politik ablehnen.
Zur Erklärung: Die Grundentlohnung aller Mitglieder im Regionalrat liegt bei 12 Monatsgehältern von 10.500 € brutto. Es gibt kein 13. oder 14. Gehalt. Im Grundlohn ist ein pauschaler Betrag von 700 € für Spesenrückvergütungen enthalten. Die Rückvergütung von Spesen wird in der Regel auch bei Angestellten im öffentlichen privaten Sektor nicht versteuert. Für die restlichen 9.800 € erfolgt die Besteuerung gemäß progressivem Einkommenssteuersatz IRPEF. Bei den Abgeordneten kommt so überall der höchste Steuersatz von 43 %, zusätzlich regionaler IRPEF Zuschlag von 1,23%, zur Anwendung.
Korrekt ist, dass die Mitglieder der Landesregierung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten. Beim Landeshauptmann sind dies 4.600 € netto und bei den Landesräten 3.600 €.
Diese transparente Regelung wurde vom Landtag am 19. Mai 2017 beschlossen, da es Ziel der SVP war, die Amtsentschädigungen einerseits und die Kosten der Politik andererseits zu senken. Eine erste Diskussion im Landtag dazu gab es bereits im Dezember 2016. Ein jeder kann das Wortprotokoll einsehen – mit der Wortmeldung des Landeshauptmanns, dem es ein Anliegen war, hier selbst aktiv zu werden. Man kann somit klar festhalten, dass er sein Wort gehalten und wenige Monate später sich sein Gehalt selbst um rund 50.000 jährlich netto reduziert hat.
Die Diskussion zur Senkung der Gehälter nach unten kann selbstverständlich weitergeführt werden. Wundern darf sich dann aber niemand mehr, wenn wie bereits heute, viele Persönlichkeiten dankend ein Engagement in der Politik ablehnen.
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