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"Wichtige höchstrichterliche Entscheidung zum Nachnamen von Kindern"
27.04.2022
„Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichthofes zum Nachnamen für Kinder ist ein Meilenstein in den Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter. Jene Bestimmungen, die automatisch den väterlichen Nachnamen vorsehen, werden endlich für verfassungswidrig erklärt. So können künftig sowohl verheiratete als auch unverheiratete Eltern den Nachnamen für ihre Kinder selbstbestimmt wählen. Bei Uneinigkeit werden beide Zunamen gegeben, über deren Reihenfolge entscheidet das Gericht.“

„Einmal mehr war das Verfassungsgericht gezwungen, die Versäumnisse und Verzögerungen des Gesetzgebers auszugleichen. Nur dadurch konnte eine anachronistische Bestimmung überwunden und der in der Verfassung verankerte Grundsatz der Gleichheit der Geschlechter umgesetzt werden. Die Entscheidung entspricht mehreren im Parlament eingebrachten Gesetzentwürfen, darunter auch meiner. Sie entbindet den Gesetzgeber nicht in diesem Bereich tätig zu werden, sondern überlässt ihm die detaillierte Ausgestaltung der Regelung. Ich hoffe, dass die Justizkommission des Senats nun bald auf einen gemeinsamen Nenner kommt, um auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichts, endlich ein neues Gesetz über den Nachnamen der Kinder zu verabschieden.“ Dies teilt SVP-Senatorin Julia Unterberger in einer Stellungnahme mit.