Html.Raw(tbTexte.getText(171,1))
Topnews
SVP
"Wichtiges Urteil über Chancengleichheit in politischen Ämtern"
11.03.2022
2022-03-11
„Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs über die Notwendigkeit, geeignete Maßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter in politischen Gremien zu ergreifen, ist eine gute Nachricht.“ Dies betont SVP-Senatorin Julia Unterberger in einer Aussendung. „Das Verfassungsgericht hat beanstandet, dass in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern mit staatlichem Gesetz keine Sanktionen vorgesehen sind, wenn dort bei Wahlen auf den Listen nicht mindestens ein Drittel KandidatInnen des jeweils anderen Geschlechts aufscheinen.“
„Der Verfassungsgerichtshof verweist dabei auf Art. 51 der Verfassung, wonach der Staat aufgerufen ist, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in gewählten Gremien durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Glücklicherweise gelten die im Wahlgesetz für die Gemeinden in der Region Trentino-Südtirol vorgesehenen Sanktionen auch für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern. Wir sind also von diesem Urteil nicht betroffen.“
„Allerdings ist bei den Gemeinde- und Landtagswahlen in Südtirol immer noch keine ‚doppelte Geschlechterpräferenz‘ vorgesehen: Wir sind eine der wenigen Provinzen in Italien, in der es diese Regelung nicht gibt. Chancengleichheit-Ministerin Elena Bonetti hat jüngst erklärt, dass die Regierung nunmehr überlege, die Ersatzbefugnis auch gegenüber einer Region mit Sonderstatut wie Sizilien auszuüben, in der es gleich wie in Südtirol keine ‚doppelte Präferenz‘ im Wahlgesetz gibt.“
„Ein solches Eingreifen der Zentralregierung würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen: Auch um dies zu vermeiden, sollten wir die Einführung der ‚doppelten Geschlechterpräferenz‘ in unserem Wahlgesetz durchführen. Das Verfassungsgericht hat uns mit diesem Urteil daran erinnert, dass die Verpflichtung zur Förderung der Gleichstellung eine verfassungsmäßige Pflicht ist, die nicht ignoriert werden darf.“
„Der Verfassungsgerichtshof verweist dabei auf Art. 51 der Verfassung, wonach der Staat aufgerufen ist, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in gewählten Gremien durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Glücklicherweise gelten die im Wahlgesetz für die Gemeinden in der Region Trentino-Südtirol vorgesehenen Sanktionen auch für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern. Wir sind also von diesem Urteil nicht betroffen.“
„Allerdings ist bei den Gemeinde- und Landtagswahlen in Südtirol immer noch keine ‚doppelte Geschlechterpräferenz‘ vorgesehen: Wir sind eine der wenigen Provinzen in Italien, in der es diese Regelung nicht gibt. Chancengleichheit-Ministerin Elena Bonetti hat jüngst erklärt, dass die Regierung nunmehr überlege, die Ersatzbefugnis auch gegenüber einer Region mit Sonderstatut wie Sizilien auszuüben, in der es gleich wie in Südtirol keine ‚doppelte Präferenz‘ im Wahlgesetz gibt.“
„Ein solches Eingreifen der Zentralregierung würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen: Auch um dies zu vermeiden, sollten wir die Einführung der ‚doppelten Geschlechterpräferenz‘ in unserem Wahlgesetz durchführen. Das Verfassungsgericht hat uns mit diesem Urteil daran erinnert, dass die Verpflichtung zur Förderung der Gleichstellung eine verfassungsmäßige Pflicht ist, die nicht ignoriert werden darf.“
letzte News
Das neue Südtirol Pass: Eine Maßnahme, die Generationen verbindet
SVP Senioren |
04.12.2024
YEPP-Konferenz in Athen: „Europa sichern, Herausforderungen gemeinsam meistern“
Junge Generation |
04.12.2024