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SVP
Wiedereinführung des Sozialbeirats in der IV. Gesetzgebungskommission
SVP-ArbeitnehmerInnen |
03.06.2021
2021-06-3
Bereits seit längerem bemühen sich die SVP-ArbeitnehmerInnen in Zusammenarbeit mit den Partnern aus Sozialverbänden und GewerkschaftsvertreterInnen um die Wiedereinführung des Sozialbeirates auf institutioneller Ebene. „Jetzt kann in dieser Sache eine erste, dafür aber wichtige Erfolgsmeldung verlautbart werden – die Wiedereinführung des Sozialbeirates wurde in der IV. Gesetzgebungskommission im Zuge des Omnibusgesetzes genehmigt, womit eine zentrale Forderung der SVP-ArbeitnehmerInnen Gestalt annimmt“, fasst Magdalena Amhof zusammen.
„Damit geben wir den Vertretern von Sozialverbänden, bzw. vielmehr den Betroffenen eine wichtige Stimme auf institutioneller Ebene und bessern auf systemischer Ebene nach, in Form einer umfassenden, katalysierten und konzentrierten Interessenvertretung auf institutioneller Ebene durch die relevanten Player im Sozial- und Gewerkschaftsbereich“, unterstreicht die SVP-ArbeitnehmerInnenvorsitzende Amhof.
In Absprache mit den VertreterInnen aus dem Sozialbereich sowie Gewerkschaften wurde die inhaltliche Ausrichtung des Beirates sowie dessen Tätigkeitsbereich besprochen. „Der Sozialbeirat, so wie wir ihn gemeinsam andenken, wird neben der Abgabe des Verfassens von Berichten und Gutachten, die Gesetzesvorhaben und Maßnahmen im Bereich des Sozialen evaluieren, auch a priori zu Gesetzesvorhaben Stellungnahmen abgeben und initiativ werden, wenn es um die Unterbreitung von Handlungsvorschlägen im Sozialen geht“, fasst Magdalena Amhof dessen Ausrichtung zusammen.
Der Sozialbeirat bestand bereits für einige Jahrzehnte, wurde dann aber abgeschafft. „Durch die Wiedereinführung tragen wir einer langjährigen Forderung von Seiten der Sozialverbände Rechnung, und wir sind vor allem im Interesse der Betroffenen, der sozial Schwächeren, der Beeinträchtigten und Benachteiligten froh, dass wir hier als ArbeitnehmerInnenbewegung unseren entscheidenden Beitrag leisten können.
Alsbald wird dieser Vorschlag auch im Landtag zur Abstimmung vorliegen und wir sind mehr als zuversichtlich, dass dieser mit breiter Mehrheit, hoffentlich auch über Parteigrenzen hinweg, angenommen und unterstützt wird“, meint Amhof abschließend.
„Damit geben wir den Vertretern von Sozialverbänden, bzw. vielmehr den Betroffenen eine wichtige Stimme auf institutioneller Ebene und bessern auf systemischer Ebene nach, in Form einer umfassenden, katalysierten und konzentrierten Interessenvertretung auf institutioneller Ebene durch die relevanten Player im Sozial- und Gewerkschaftsbereich“, unterstreicht die SVP-ArbeitnehmerInnenvorsitzende Amhof.
In Absprache mit den VertreterInnen aus dem Sozialbereich sowie Gewerkschaften wurde die inhaltliche Ausrichtung des Beirates sowie dessen Tätigkeitsbereich besprochen. „Der Sozialbeirat, so wie wir ihn gemeinsam andenken, wird neben der Abgabe des Verfassens von Berichten und Gutachten, die Gesetzesvorhaben und Maßnahmen im Bereich des Sozialen evaluieren, auch a priori zu Gesetzesvorhaben Stellungnahmen abgeben und initiativ werden, wenn es um die Unterbreitung von Handlungsvorschlägen im Sozialen geht“, fasst Magdalena Amhof dessen Ausrichtung zusammen.
Der Sozialbeirat bestand bereits für einige Jahrzehnte, wurde dann aber abgeschafft. „Durch die Wiedereinführung tragen wir einer langjährigen Forderung von Seiten der Sozialverbände Rechnung, und wir sind vor allem im Interesse der Betroffenen, der sozial Schwächeren, der Beeinträchtigten und Benachteiligten froh, dass wir hier als ArbeitnehmerInnenbewegung unseren entscheidenden Beitrag leisten können.
Alsbald wird dieser Vorschlag auch im Landtag zur Abstimmung vorliegen und wir sind mehr als zuversichtlich, dass dieser mit breiter Mehrheit, hoffentlich auch über Parteigrenzen hinweg, angenommen und unterstützt wird“, meint Amhof abschließend.
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