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SVP
Zahlen zu Arbeitsunfällen offenlegen und rechtlichen Schutzschild
SVP Wirtschaft |
12.05.2020
2020-05-12
Stellungnahme der SVP-Wirtschaft zur Diskussion betreffend Arbeitsunfälle
Zahlen zu Arbeitsunfällen offenlegen und rechtlichen Schutzschild
Jeder hat Verständnis für die Sorgen in Zusammenhang mit der Öffnung der Betriebe. Unabhängig davon argumentieren derzeit einige Gewerkschaften wenig seriös mit den Zahlen zu den Arbeitsunfällen und einer vermeintlichen Nichtanerkennung der Arbeitsunfälle.
Für eine seriöse, inhaltliche Diskussion braucht es zunächst eine Offenlegung der Zahlen für Südtirol. Zu sagen, 700 Arbeiter hätten sich mit dem Coronavirus angesteckt ist zu flach. Es gilt zu schauen, in welchem Sektor und Zeitraum sie sich angesteckt haben. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind diese Zahlen auf den Bereich Sanität und Pflegedienste zurückzuführen, und nicht etwa auf die Betriebe, welche, bis auf wenige Ausnahmen, geschlossen waren.
Wahr ist, dass in Zusammenhang mit den Arbeitsunfällen aufgrund der Ansteckung mit dem Virus große rechtliche Probleme bestehen. Diese sind aber nicht auf das Landesgesetz zurückzuführen, sondern auf sehr sonderbare Auslegungen durch das Versicherungsinstitut Inail und die unternehmerfeindliche Politik dieser Regierung.
Das Inail erkennt bereits bei schweren, schlüssigen und übereinstimmenden Indizien einen Arbeitsunfall in Zusammenhang mit dem Corona-Virus an. Immer dort, wo es hingegen schwierig ist, einen direkten Zusammenhang herzustellen, so das Inail, muss eine medizinisch-rechtliche Untersuchung erfolgen. Schon allein die Tatsache, dass ein solcher Arbeitsunfall lediglich aufgrund von Annahmen und nicht eines konkreten Nachweises hin anerkannt wird, ist rechtlich grenzwertig. Für wie viele der Fälle eine medizinisch-rechtliche Untersuchung erfolgt, ist ebenfalls noch offen. Mit der Interpretation des Inail sind auch die Zweifel der Gewerkschaften ausgeräumt, die öffentlich das Gegenteil behaupten.
Selbst wenn die von den Gewerkschaften geforderten Sicherheitsprotokolle vorliegen, vermindert sich das Haftungsproblem für den Arbeitgeber nicht, denn es steht immer der strafrechtliche Aspekt aufgrund der Ermittlungen im Raum, und zwar mit oder ohne Landesgesetz zur Öffnung. Die Unternehmer in Italien fordern eine gesetzliche Regelung , die einen rechtlichen Schutzschild für Arbeitgeber vorsieht, wenn sie sich an die Sicherheitsprotokolle halten.
Arbeitssicherheit ist in erster Linie eine Frage der konkreten Umsetzung von sinnvollen technischen Maßnahmen, nicht etwa das Produzieren von Papier und wenig wirksamen Bestimmungen. Das Landesgesetz sieht, anders als von den ewigen Zweiflern kommuniziert um politisches Kleingeld daraus zu schlagen, keine wilde Öffnung vor, sondern eine Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens mit strengen Auflagen. Es sind gerade in dieser Phase die Arbeitgeber und Wirtschaftstreibenden selbst, denen die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Kunden am Herzen liegt, und verantwortungsvoll mit diesem Vertrauensvorschuss durch unsere Politiker umgehen.
Südtirol hält zusammen, in guten und schlechten Zeiten.
Bozen, 11. Mai 2020
Josef Tschöll, Vorsitzender der SVP-Wirtschaft
Zahlen zu Arbeitsunfällen offenlegen und rechtlichen Schutzschild
Jeder hat Verständnis für die Sorgen in Zusammenhang mit der Öffnung der Betriebe. Unabhängig davon argumentieren derzeit einige Gewerkschaften wenig seriös mit den Zahlen zu den Arbeitsunfällen und einer vermeintlichen Nichtanerkennung der Arbeitsunfälle.
Für eine seriöse, inhaltliche Diskussion braucht es zunächst eine Offenlegung der Zahlen für Südtirol. Zu sagen, 700 Arbeiter hätten sich mit dem Coronavirus angesteckt ist zu flach. Es gilt zu schauen, in welchem Sektor und Zeitraum sie sich angesteckt haben. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind diese Zahlen auf den Bereich Sanität und Pflegedienste zurückzuführen, und nicht etwa auf die Betriebe, welche, bis auf wenige Ausnahmen, geschlossen waren.
Wahr ist, dass in Zusammenhang mit den Arbeitsunfällen aufgrund der Ansteckung mit dem Virus große rechtliche Probleme bestehen. Diese sind aber nicht auf das Landesgesetz zurückzuführen, sondern auf sehr sonderbare Auslegungen durch das Versicherungsinstitut Inail und die unternehmerfeindliche Politik dieser Regierung.
Das Inail erkennt bereits bei schweren, schlüssigen und übereinstimmenden Indizien einen Arbeitsunfall in Zusammenhang mit dem Corona-Virus an. Immer dort, wo es hingegen schwierig ist, einen direkten Zusammenhang herzustellen, so das Inail, muss eine medizinisch-rechtliche Untersuchung erfolgen. Schon allein die Tatsache, dass ein solcher Arbeitsunfall lediglich aufgrund von Annahmen und nicht eines konkreten Nachweises hin anerkannt wird, ist rechtlich grenzwertig. Für wie viele der Fälle eine medizinisch-rechtliche Untersuchung erfolgt, ist ebenfalls noch offen. Mit der Interpretation des Inail sind auch die Zweifel der Gewerkschaften ausgeräumt, die öffentlich das Gegenteil behaupten.
Selbst wenn die von den Gewerkschaften geforderten Sicherheitsprotokolle vorliegen, vermindert sich das Haftungsproblem für den Arbeitgeber nicht, denn es steht immer der strafrechtliche Aspekt aufgrund der Ermittlungen im Raum, und zwar mit oder ohne Landesgesetz zur Öffnung. Die Unternehmer in Italien fordern eine gesetzliche Regelung , die einen rechtlichen Schutzschild für Arbeitgeber vorsieht, wenn sie sich an die Sicherheitsprotokolle halten.
Arbeitssicherheit ist in erster Linie eine Frage der konkreten Umsetzung von sinnvollen technischen Maßnahmen, nicht etwa das Produzieren von Papier und wenig wirksamen Bestimmungen. Das Landesgesetz sieht, anders als von den ewigen Zweiflern kommuniziert um politisches Kleingeld daraus zu schlagen, keine wilde Öffnung vor, sondern eine Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens mit strengen Auflagen. Es sind gerade in dieser Phase die Arbeitgeber und Wirtschaftstreibenden selbst, denen die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Kunden am Herzen liegt, und verantwortungsvoll mit diesem Vertrauensvorschuss durch unsere Politiker umgehen.
Südtirol hält zusammen, in guten und schlechten Zeiten.
Bozen, 11. Mai 2020
Josef Tschöll, Vorsitzender der SVP-Wirtschaft
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