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Zeller und Berger: "Regierung hat Wort gehalten"
23.01.2015
Reform des Wahlgesetzes, Zeller und Berger: "Regierung hat Wort gehalten -angemessene Vertretung der Sprachgruppen in Südtirol in Abgeordnetenkammer garantiert" "Im neuen Wahlgesetz, das in diesen Tagen vom Plenum des Senates in zweiter Lesung behandelt wird, ist es gelungen, die bereits in der Abgeordnetenkammer durchgesetzte Ausnahmeregelung für die Region Trentino-Südtirol im neuen Gesetz sicherzustellen und weiterhin eine angemessene Vertretung der deutschsprachigen Minderheit im italienischen Parlament zu garantieren. Der bereits von den SVP-Abgeordneten in der Kammer durchgesetzte Text wurde nun auch vom Senat bestätigt und an die Änderungen auf Staatsebene (Mehrheitsbonus für die Siegerliste und nicht an die Koalition) angepasst". Das betont der SVP-Senator Karl Zeller, der gemeinsam mit seinen Kollegen Palermo und Berger sowie den anderen Senatoren der Autonomiegruppe diese Anträge zum Wahlgesetz eingebracht und nun durchgesetzt hat. "Besonders positiv ist, dass anders als im übrigen Staatsgebiet in den Sonderregionen Trentino-S üdtirol und Aosta für die Wahl der Abgeordnetenkammer die Ein-Mann-Wahlkreise wieder eingeführt werden. Bislang gab es Ein-Mann-Wahlkreise in der Region Trentino-Südtirol nur für die Wahl des Senates. Für Südtirol erhalten wir nun für die Wahl der Kammer vier Wahlkreise, wie es bis bei den Parlamentswahlen von 2001 vorgesehen war. Dadurch können wir drei deutsche oder ladinische Kandidaten durchsetzen; im Wahlkreis Bozen hingegen wird eine Vertretung der italienischen Sprachgruppe ermöglicht. Mit Ein-Mann-Wahlkreise haben wir eine gute Erfahrung gemacht. Es ist ein einfaches und transparentes System und der Wählerwille wird respektiert", so Zeller. "Die weiteren drei Abgeordneten die der Region Trentino-Südtirol vergeben werden, werden so verteilt: Zwei Sitze bekommt die siegreiche Liste auf Staatsebene, der dritte Sitz wird hingegen diejenige Liste erhalten, die am zweit meisten Stimmen in der Region erhält." "Positiv ist weiters, dass dank eines weiteren angenommenen Antrages der Autonomiefraktion die offizielle deutschsprachige Bezeichnung "Trentino-Alto Adige/Südtirol" sowie die französische Bezeichnung "Valle d’Aosta/Vallée dAoste" im neuen Wahlgesetz Eingang finden." Die bislang geltende Regelung für die Kammer, wonach Listen sprachlicher Minderheiten mindestens 20% der Stimmen in der jeweiligen Region erzielen müssen, wird auch im neuen Wahlgesetz beibehalten. Eine Herabsetzung dieser Hürde sei - so Zeller - nicht möglich gewesen. Sogar unser Antrag zur Einführung einer Sonderregelung für die slowenische Minderheit wurde abgewiesen. Dieser sah vor, dass die 20%-Hürde nicht in der Region Friaul-Venetien, sondern nur im Wahlkreis der slowenischen Siedlungsgebiete überwunden werden muss. Somit wird es die slowenische Minderheit weiterhin sehr schwer haben, eine Vertretung im Parlament zu erhalten", so Zeller abschließend.