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SVP
Zum Welttierschutztag: Anpassung an die EU-Gesetzgebung nötig
04.10.2018
2018-10-4
“Die Zeit ist reif, um die italienische Tierschutzgesetzgebung zu reformieren”, meint SVP-Senatorin Julia Unterberger, die Mitglied der interparlamentarischen Gruppe für die Tierrechte ist. Im Parlament sind verschiedene Gesetzesvorschläge eingereicht worden, die auf eine bessere Tierschutzgesetzgebung abzielen. “Es handelt sich dabei um ein dringliches Thema, das nicht aufgeschoben werden darf.”
“Im italienischen Zivilgesetzbuch werden Tiere immer noch als bewegliche Sachen angesehen”, erklärt Julia Unterberger, “also lediglich als Objekte”. In der EU-Gesetzgebung werde ihnen hingegen zuerkannt, eigene Empfindungen zu haben. “Erstes Ziel muss es jetzt sein, die italienischen Gesetze an den europäischen Rahmen anzupassen. "Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol verfüge bereits über ein eigenes Gesetz, welches die Haltung und den Schutz von Tieren regelt. Eine umfassende Regelung und eine bessere Ahndung von strafbaren Handlungen gegenüber Tieren sei aber nur über die gesamtstaatliche Gesetzgebung möglich.”
Tieren den Status als Lebewesen mit Empfindungen zu geben, könnte viele juridische Problematiken lösen. Ein Beispiel sei das Anvertrauen eines Tieres nach einer Ehetrennung oder der Schadensersatz bei Tötung, sagt Julia Unterberger. Die Rechtsprechung stehe heute vor vielfältigen Schwierigkeiten: Denn die Gesetze über bewegliche Sachen sind unzulänglich, wenn sie auf Tiere angewendet werden müssen. Nicht vergessen dürfe man auch den gesamten Bereich der Nutzung von Tieren zu wirtschaftlichen Zwecken, bei dem ein gewisses Maß an Achtung und an Schutz garantiert sein muss.
“Ich wünsche mir, dass sich das Parlament endlich ausgiebig mit dieser Angelegenheit beschäftigt”, betont Julia Unterberger. “Wir haben eine längst überholte Gesetzgebung, die jetzt unbedingt den europäischen Standards angepasst werden muss.”
“Im italienischen Zivilgesetzbuch werden Tiere immer noch als bewegliche Sachen angesehen”, erklärt Julia Unterberger, “also lediglich als Objekte”. In der EU-Gesetzgebung werde ihnen hingegen zuerkannt, eigene Empfindungen zu haben. “Erstes Ziel muss es jetzt sein, die italienischen Gesetze an den europäischen Rahmen anzupassen. "Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol verfüge bereits über ein eigenes Gesetz, welches die Haltung und den Schutz von Tieren regelt. Eine umfassende Regelung und eine bessere Ahndung von strafbaren Handlungen gegenüber Tieren sei aber nur über die gesamtstaatliche Gesetzgebung möglich.”
Tieren den Status als Lebewesen mit Empfindungen zu geben, könnte viele juridische Problematiken lösen. Ein Beispiel sei das Anvertrauen eines Tieres nach einer Ehetrennung oder der Schadensersatz bei Tötung, sagt Julia Unterberger. Die Rechtsprechung stehe heute vor vielfältigen Schwierigkeiten: Denn die Gesetze über bewegliche Sachen sind unzulänglich, wenn sie auf Tiere angewendet werden müssen. Nicht vergessen dürfe man auch den gesamten Bereich der Nutzung von Tieren zu wirtschaftlichen Zwecken, bei dem ein gewisses Maß an Achtung und an Schutz garantiert sein muss.
“Ich wünsche mir, dass sich das Parlament endlich ausgiebig mit dieser Angelegenheit beschäftigt”, betont Julia Unterberger. “Wir haben eine längst überholte Gesetzgebung, die jetzt unbedingt den europäischen Standards angepasst werden muss.”
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