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SVP
Zur Berichterstatterin für Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen ernannt
14.04.2022
2022-04-14
Die Tötungsdelikte zum Schaden von Frauen, auch Feminizide genannt, sind nicht nur in Italien zu einer regelrechten sozialen Plage geworden. Studien haben ergeben, dass eine hohe Anzahl der später getöteten Frauen bereits eine oder mehrere Anzeigen gegen den Gewalttäter eingebracht hatten. Die Schlussfolgerung aus dieser Tatsache ist, dass der Staat nicht in der Lage ist diese Frauen zu schützen. Auf diesen Umstand haben die Ministerinnen der Regierung Draghi reagiert und ein Maßnahmenpaket vorgelegt, dass am 16. Februar 2022 im Ministerrat verabschiedet worden ist.
Am 13. April hat die Behandlung in der Justizkommission des Senates begonnen. Senatorin Julia Unterberger ist zusammen mit Senator Giuseppe Cucca zur Berichterstatterin ernannt worden. Das Paket verschärft vor allem die vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz der potentiellen Opfer. Es weitet die Straftatbestände in Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen, für die eine Abmahnung durch den Quästor vorgesehen ist, auf weitere Hypothesen aus und sieht eine empfindliche Erhöhung der Strafen für bereits abgemahnte Täter vor. Schutzmaßnahmen bei denen eine elektronische Fußfessel verfügt worden ist und diese manipuliert wurde, werden in Untersuchungshaft umgewandelt. Auch sieht das Gericht bei der Verhängung von Schutzmaßnahmen eine strengere Maßnahme für den Fall, dass die Fußfessel nicht akzeptiert wird, vor.
Der Gesetzesvorschlag der Ministerinnen führt eine zusätzliche Hypothese der Verhaftung auf frischer Tat gegen die Personen ein, gegen die schwerwiegenden Indizien der Misshandlung von Familienmitgliedern und des stalkings vorliegen. Auch bei Verstoß gegen die vorbeugenden Maßnahmen, ist in jedem Fall eine Inhaftierung des Täters vorgesehen. Das Gericht kann die Rechtswohltat der bedingten Aussetzung der Strafe bei Gewaltdelikten einem Anti-Gewalt-Programm unterordnen. Durch ein Gewaltdelikt geschädigte Personen, die sich in einer Notlage befinden, kann der Staat eine vorläufige Entschädigung bezahlen.
Der Gesetzesvorschlag der Ministerinnen wird mit weiteren bereits vorliegenden Gesetzesvorschlägen behandelt werden. Nach einem Zyklus von Anhörungen erfolgt die Generaldebatte und anschließend die Abstimmungen über die Abänderungsanträge der Kommissionsmitglieder.
"Ich hoffe, dass der Text noch vor der Sommerpause vom Senat verabschiedet wird", erklärt Senatorin Unterberger. "Es handelt sich nämlich um Neuerungen, die zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen dringend nötig sind."
Am 13. April hat die Behandlung in der Justizkommission des Senates begonnen. Senatorin Julia Unterberger ist zusammen mit Senator Giuseppe Cucca zur Berichterstatterin ernannt worden. Das Paket verschärft vor allem die vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz der potentiellen Opfer. Es weitet die Straftatbestände in Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen, für die eine Abmahnung durch den Quästor vorgesehen ist, auf weitere Hypothesen aus und sieht eine empfindliche Erhöhung der Strafen für bereits abgemahnte Täter vor. Schutzmaßnahmen bei denen eine elektronische Fußfessel verfügt worden ist und diese manipuliert wurde, werden in Untersuchungshaft umgewandelt. Auch sieht das Gericht bei der Verhängung von Schutzmaßnahmen eine strengere Maßnahme für den Fall, dass die Fußfessel nicht akzeptiert wird, vor.
Der Gesetzesvorschlag der Ministerinnen führt eine zusätzliche Hypothese der Verhaftung auf frischer Tat gegen die Personen ein, gegen die schwerwiegenden Indizien der Misshandlung von Familienmitgliedern und des stalkings vorliegen. Auch bei Verstoß gegen die vorbeugenden Maßnahmen, ist in jedem Fall eine Inhaftierung des Täters vorgesehen. Das Gericht kann die Rechtswohltat der bedingten Aussetzung der Strafe bei Gewaltdelikten einem Anti-Gewalt-Programm unterordnen. Durch ein Gewaltdelikt geschädigte Personen, die sich in einer Notlage befinden, kann der Staat eine vorläufige Entschädigung bezahlen.
Der Gesetzesvorschlag der Ministerinnen wird mit weiteren bereits vorliegenden Gesetzesvorschlägen behandelt werden. Nach einem Zyklus von Anhörungen erfolgt die Generaldebatte und anschließend die Abstimmungen über die Abänderungsanträge der Kommissionsmitglieder.
"Ich hoffe, dass der Text noch vor der Sommerpause vom Senat verabschiedet wird", erklärt Senatorin Unterberger. "Es handelt sich nämlich um Neuerungen, die zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen dringend nötig sind."
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