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Zwei für Südtirol historische Durchführungsbestimmungen zur Jagd genehmigt
24.11.2016
"Die Regierung hat Wort gehalten: Nach jahrelangen und zähen Verhandlungen mit dem Umweltministerium hat der Ministerrat heute zwei für Südtirol historische Durchführungsbestimmungen zur Jagd genehmigt, und zwar jene betreffend die Jagdausübung in den Landesnaturparks sowie die Sonderregelung für die jagdbaren Arten". Das teilen die Mitglieder der Sechser- und Zwölferkommission, SVP-Sen. Karl Zeller und SVP-KAbg. Daniel Alfreider, in einer Aussendung mit. "Diese Durchführungsbestimmungen bedeuten eine große autonomiepolitische Errungenschaft und stellen die primäre Kompetenz des Landes Südtirol f ür das Jagdwesen endlich auf ein solides Fundament. Wesentlich ist, dass die Sondersituation Südtirols in diesem Bereich anerkannt wird. Ohne unser vorbildliches Jagdsystem wäre das nie durchsetzbar gewesen", so die SVP-Parlamentarier. In der Durchführungsbestimmung zur Jagdausübung in den Landesnaturparken wird klargestellt, dass das Land Südtirol sich nicht an alle restriktiven Vorgaben des staatlichen Jagdgesetzes zu halten hat und selbst dafür zust ändig ist, die Jagd in den Landesnaturparks zu regeln. Die Jagd in den Naturparks des Landes soll wie bisher zulässig bleiben, was für die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts von großer Bedeutung ist. Die Durchführungsbestimmung zur Sonderregelung für die in Südtirol jagdbaren Arten sieht hingegen vor, dass - während im Übrigen Staatsgebiet ausschließlich die römische Regierung für die Festlegung der jagdbaren Arten zuständig bleibt- die autonomen Provinzen unter bestimmten Voraussetzungen Wildtiere, die vom staatlichen Gesetz als nicht jagdbar angesehen werden, als jagdbar erklären können. "Was die autonomen Zuständigkeiten Südtirols betrifft, stellen diese Bestimmungen einen weiteren wesentlichen Fortschritt dar, denn unsere Kompetenzen im Bereich der Jagd werden ausgebaut und abgesichert", so Zeller und Alfreider abschließend. Rom, 24.11.2016