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Zweisprachigkeitsnachweis für Fraktions-Mitarbeiter unerlässlich
SVP-ArbeitnehmerInnen | 26.10.2016
Landtagsabgeordneter und Vorsitzender der ArbeitnehmerInnen in der SVP Helmuth Renzler spricht sich klar dagegen aus, dass die Mitarbeiter der Fraktionen im Südtiroler Landtag keinen Zweisprachigkeitsnachweis benötigen. Es ist gerade für diese Mitarbeiter der Abgeordneten wichtig im Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises zu sein, da sie die ersten Kontaktpersonen für die Bürger sind. Der erste Kontakt und der erste Eindruck den der Bürger erhält sind für das Vertrauen zwischen den Bürgern und dem politischen Mandatar wichtig und unverzichtbar. Die Verpflichtung zum Zweisprachigkeitsnachweis für die Mitarbeiter der politischen Mandatsträger ist aber auch ein Zeichen von Kohärenz. „Es kann nicht sein, dass man für alle öffentlichen Bediensteten in Südtirol - angefangen von einer Reinigungskraft bis hin zum Abteilungsleiter - den entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweis für die Anstellung verlangt und bei den eigenen Mitarbeitern davon absieht. Das ist in keinster Weise zu rechtfertigen und ich lehne so etwas strikt ab. Was für die öffentliche Verwaltung gilt, muss auch für die Mitarbeiter der Landtagsfraktionen gelten“, erklärt der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SVP-ArbeitnehmerInnen Helmuth Renzler. Es reicht auch nicht irgendeinen Zweisprachigkeitsnachweis zu besitzen, sondern es muss sich um einen Nachweis handeln, der für die Besetzung dieser Position von Außen für die Allgemeinheit der öffentlich Bediensteten gefordert wird. Bei Besitz eines abgeschlossenen Laureatsstudiums handelt sich um den Zweisprachigkeitsnachweis A und bei Besitz einer Matura den Nachweis B. Der Besitz des jeweiligen benötigten Nachweises ist auch die Grundlage der den Fraktionsmitarbeitern zustehenden Entlohnung, sobald sie direkt vom Landtag angestellt werden. „Die direkte Anstellung der Fraktionsmitarbeiter durch den Landtag wird auf Grund der italienischen Verfassungsreform notwendig. Bei den Fraktionsmitarbeitern handelt es sich um eine Vertrauensposition. Die jetztigen Mitarbeiter können für die Änderungen der Anforderung für die Besetzung ihrer Arbeitsstelle nichts dafür. Denn zu Beginn der Legislaturperiode waren solche Änderungen nicht vorhersehbar. Deshalb können diese Mitarbeiter nun innerhalb 30 Monaten diesen nun notwendigen Zweisprachigkeitsnachweis erwerben. Wenn in dieser Zeit dieser nicht erworben wird, muss das Arbeitsverhältnis mit dem Südtiroler Landtag unweigerlich aufgehoben werden“, fordert der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler. Sollte diese berechtige Forderung in dem vom Landtagspräsidenten eingereichten Gesetzesentwurf nicht genau so enthalten sein, wird der Abgeordnete und Präsidialsekretär Helmuth Renzler einen entsprechenden Änderungsantrag einreichen. Bei Nichtannahme dieser unverzichtbaren Forderungen sähe sich Helmuth Renzler leider gezwungen dann im Landtag den vom Präsidenten Roberto Bizzo vorgeschlagenen Entwurf abzulehnen und nicht dafür zu stimmen. Für Rückfragen steht der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SVP-ArbeitnehmerInnen Helmuth Renzler unter der Nummer 3428753471 zur Verfügung.